Erscheint jeden Montag, Mittwoch und Freitag; während der Buchhändler-Mcffe zu Ostern, tägüch. Börsenblatt für den Beiträge snr das Börsenblatt sind an die Redaetion, — Inse rate an die Expedition desselben zu senden. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Gigcnthum des Börsenvercinö der Deutschen Buchhändler. ^ 142. Leipzig, Montag den 18- November. 1861. Amtlicher T h e i l. Bekanntmachung. Indem wir die nachfolgende Mittheilung deS Herrn A. Kirchhofs über den gegenwärtigen Bestand der Bibliothek des Börscnvcreins und über die bei Vermehrung derselben für jetzt maßgebenden Gesichtspunkte veröffentlichen O, empfehlen wir dieselbe dcrqgeneigtcn Beachtung der Vereinsmitglieder. Zugleich ersuchen wir alle Diejenigen, welche der Börsenbibliothek für irgend eines der von Herrn Kirchhofs näher be- zcichnctcn Facher eine Schenkung zu machen geneigt sein möchten , ihre Sendungen direct an Herrn A. Kirchhofs in Leipzig ge langen zu lassen, auch etwaige Kaufsanerbietungen an ebendenselben zu richten. Von Zeit zu Zeit soll über die Vermehrung der Bibliothek durch das Börsenblatt Nachricht gegeben werden. Leipzig, den 4. November 1861. Per Vorstand des Dörsenvcrcins der Drutschcn Duchhändler. Friedr. Frommann. I. P. Himmer. S. Hirzel. T iMAuf Anordnung des Vorstandes des Börscnvcreins veröffent liche ich nachstehend, auf Grund der vorhandenen Aufnahmen, ein Verzeichnis des gegenwärtigen Bestandes der Bibliothek des Vereins. Ich verbinde damit zugleich eine kurze Darlegung der Grundsätze und Grenzen, die vorläufig für die Formirung und Vermehrung der Bibliothek als maßgebend vorgeschricbcn sind. Dieselben können denjenigen der Herren College», die dem wer denden Institute ihrcTheilnahmc, sei es durch Widmungen, sei cs durch Anerbietungen, zuzuwcnden gesonnen sind, als Leitfaden dienen. Der Umfang der Bibliothek ist vorläufig auf die Litcratur- fächcr beschränkt, welche die geschäftlichcn Verhältnisse und Beziehungen des Buchhandels berühren. In den Vordergrund tritt demgemäß die den Buchhandel direct, sowie seine Rechts verhältnisse und die der Presse betreffende Spcciallitcratur. Zu nächst i Geschichte des Buch- und Handschriftcnhandels und die eng damit verschwistertc Geschichte der Buchdruckcrkunst, Ge schichte einzelner Geschäfte, Biographien und Nekrologe von Buchhändlern und Buchdruckern, mögen sie selbständig gedruckt, in Zeitschriften oder ande ren Büchern enthalten sein. Jedes bei Familien- und geschäft lichen Festlichkeiten gedruckte Blättchen hat für die Bibliothek Werth und wird mir um so größerem Danke angenommen und bewahrt werden, je schwierigeres ist, derartige, meist bald in Vcrgcsscnheitgcrathcnd« und verwahrloste Kleinigkeiten zu erwer ben, ja überhaupt nur Kcnntniß von ihrer Existenz zu erlangen. Zu den geschichtlichen Dokumenten der einzelnen Geschäfte zählen natürlich auch die Achlundzwaiizigsier Jahrgang, Etablissements-Eirculare und Verlags- und Sortimentsla- gcr-Kakaloge, zu den geschichtlich-statistischen Dokumenten des Buchhandels in xenvre die Mcßkatalogc. Namentlich würde cincVcrvollständigung der älteren Frankfurter und Leipziger Suite dieser letzteren mit Dank anzucrkcnncn sein. Für die mehr geschäftliche Literatur des Buchhandels ist in gleicher Weise eine sorgsame Berücksichtigung der in Zeitschriften und sonstigen Druckwerken zerstreuten Aufsätze und Notizen ge boten. Jedes Circular und jedes Blättchen, das geschäftliche Verhältnisse und Einrichtungen, selbst Streitigkeiten, berührt und erörtert, ist für die Bibliothek erwünscht. Namentlich muß dieselbe aber ihr Augenmerk auch dar auf richten, handschriftliches Material aufzusammcln, und zwar besonders für die Perioden des Buchhandels, aus denen Druck sachen gar nicht, oder doch nur kärglich vorhanden sind, vorzüg lich also für die älteren Zeiten und für denAnfang des laufenden Jahrhunderts. Es ist daher ganz besonders um die Ueberlassung noch erhaltener handschriftlicher Aufzeichnungen, interessanter geschäftlicher Papiere, Briefschaften und Dokumente aus diesen Zeiten zu bitten. In möglichst gleicher Vollständigkeit soll die Sammlung der Literatur der rechtlichen Verhältnisse des Buchhandels und der Presse erstrebt werden. Die Literatur des Streites über Nachdruck und Preßfreiheit, mag sic in Broschüren, Zeitschriften, Circularen und Flugblätt- chcn enthalten sein; die jeweilige Gesetzgebung in Sammlungen, Einzeldrucken , 338