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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.02.1864
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 15.02.1864
- Sprache
- Deutsch
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Der 25-procentige Rabatt im Buchhandel. In meinen soeben ausgegebenen „Ostereier für Buchhändler für 1864" veröffentlichte ich einen Artikel, überschrieben: „Die Drittels- und die Viertels-Männer", worin ich nackzuweisen suche, daß das schwere Fortkommen mancher Sortimentshand- lungcn durchaus nicht in dem geschmälerten, hier und dort auf 25 hh zurückgeführcen Rabatt zu suchen sei, sondern in ganz an dern Dingen, und namentlich in der entstandenen großen Con- currenz unter den Sortimentern seinen Grund finde. Ich be klage, daß diese Concurrenz in unserm Geschäfte vorhanden, wo durch selbstverständlich manchem College» das Fortkommen recht sauer gemacht wird, spreche auch zugleich die Befürchtung aus, daß diese Concurrenz mit der Zeit sich noch vergrößern, und da neben das bücherkaufende Publicum nicht analog wachsen würde. Denjenigen Herren Sortimentern, welche nun so heftig und in einem Athem gegen den Viertelrabatt sich ereifern, empfehle ich meinen oben erwähnten Artikel zur Lectüre und gebe ihnen an dieser Stelle noch folgendes praktische Bedenken. Gesetzt den Fall, den jetzigen Herren Eiferern wäre damit nun sofort in ihrer Existenz geholfen, wenn die Verleger sich ent schließen sollten, von nun an statt 25 hh volle 33Zho/o zu geben, so ist damit noch kein Zeitraum für ihr Wohlbefinden garantirt. Die Concurrenz unter den Sortimentern wächst ja täglich. Zeugniß dafür legen die in der Buchhändlerwelt gleich Maikäfern umherschwircenden Etablissements - Circulare ab, und deshalb dürfte nach gar nicht langer Zeit, nachdem sich wieder neue Con- lurrenz festgesetzt, der Ruf erhoben werden: Verehrte Herren Verleger, Ihr habt uns zu jener Zeit, als der 25 °/o-Rabatt uns zu unserm Fortkommen nicht mehr genügte, 33jH "ch bewilligt; leider sind wir aber wieder in der Lage, eingesehen zu haben, daß es jetzt bei der wiederum vermehrten Concurrenz mit den 33^ hh auch nicht mehr geht, und wir müssen daher darauf dringen, daß uns von heute an mindestens 40 oder 50A> gewährt werden. Ihr könnt ja die Preise erhöhen. und so könnte das Verlangen dann selbst bis zu 60 und mehr Procent Rabatt sich nach und nach steigern. Klingt dieses auch Manchem paradox, so ist doch Consequenz darin, und es muß so kommen, wenn man sich auf irrigen Grundsätzen balancirt. Nicht die 25hh, sondern der Mangel an Absatz überhaupt ist der Hemm schuh für das florte Fortkommen mancher Sorkimentshandlungen. Leipzig, 8. Februar 1864. E. Wengler. Curiosum. Anfangs Januar 1862 eröffneten Franz Fuchs und Wen zel Hejcmann unter der Firma Fuchs ck Hejcmann ein Geschäft in Königgrätz, in ihrem Circular (Börsenbl. v. 11. Dec. 1861) den „Besitz hinreichender Geldmittel" meldend. Hr. I. L. Ko ber in Prag sprach volle Bürgschaft für das in Rechnung 1862 Gelieferte aus, „ohne sich in weitere Empseklungen seines Schwa gers Franz Fuchs einlassen zu wollen". Ein Circular der Tren nung kam uns nicht zu; dieser Tage aber erhalten wir vom k. k. Kreisgericht in Königgrätz die Anzeige, daß über Kranz Fuchs Con- curs eröffnet sei. Möglich daß eine Anzeige über Trennung der Associes im Börsenblatt war*) und daß wir solche übersahen; was uns aber als Curiosum erscheint, ist, daß W. Hejcmann, wahr scheinlich obiger Wenzel Hejcmann, in dem Verzeichniß der Crc- ditorschaft obenan erscheint. Es kommt uns natürlich nicht entfernt in den Sinn, Hrn. Kober mit irgend einem Vorwurf in vic Sache zu ziehen, denn er Die Anzeige über die am 81. März 18S3 erfolgte Trennung steht un Börsenblatt vom 24. Juni v. I. kann getäuscht worden sein, wie es tausend Ehrenmännern begeg net ist, es muß aber Jedem auffallend erscheinen, wie in so kurzer Zeit ein Geschäft auf günstigem Platze mit hinreichenden Geld mitteln fallit werden konnte und wie der eine Associe plötzlich statt associirter Debitor, an die Spitze der Creditorschaft gestellt werden kann, und die Frage ist eine erlaubte, ob nicht W. Hejc mann Mitschuldner für die Sendungen von 1863 incl. der Dis- ponenda O.-M. 1863 sei. Es kommt leider so oft vor, daß, wenn es schief geht, sich der eine Associe aus dem Geschäfte flüchtet; ein Beispiel der no belsten Sorte sehen wir an Jacobs L Schmidt in Riga; Schmidt soll laut brieflicher Mittheilung Jacobs' seine Capitalien aus dem Geschäft gezogen haben und dadurch sei Jacobs hauptsächlich fal lit geworden, während die Schulden ohne Zweifel erheblichen Theils von Jacobs und Schmidt contrahirt worden sind! Wenn dieHerren Sortimenter fortwährend über Bedrückun gen der Verleger lamentiren, so darf ihnen auch der Spiegel vorge halten werden, wie es in manchen Sortimentsgeschäften gehr oder nicht geht, und ein Verzeichniß der jedes Jahr oft mit den besten Empfehlungen versehenen Sortimenter, die spurlos verschwin den— „hat keinenCommissionär mehr in Leipzig"—,würde ihnen ! zeigen, daß der Verleger auch nicht in Eiderdaunen schlummern - kann. Die Rechnungsauszüge sind wieder versandt; am 31. De- cember 1863 ging uns von den vielen noch restirenden, am 5. Januar 1863 versandt, noch ein Auszug ein, und am 5. Januar 1864 versandten wir die Auszüge der Rechnung 1863. Machen ! es sich die Verleger zur Pflicht, allen Denen, die nicht bis Michaeli ! die Rechnung geordnet, d. h. conformen Abschluß ermöglicht (mit ^ oder ohne Ueberlrag), die Rechnung zu sperren, so handeln sie nur ! im Interesse der vielen Sortimenter, die solid ihre Verpflichtung ^ erfüllen. Ein ordnungsliebender, thätiger und sparsamcrSortimenter geht sehr selten zu Grunde, das schönste Sortimentsgeschäft ist aber in wenigen Jahren durch Faulheit und Unordnung zu Grunde gerichtet, und beharrliches Stillschweigen auf alle Anfragen über den Stand der Rechnung ist Beleg, daß etwas faul ist im Staate Dänemark. MisceUen. Leipzig, 15. Febr. Auf Freitag den 26. d. Mrs. fällt ^ hier die Feier eines Bußtages, daher in der nächsten Woche wegen der dadurch veränderten Hauptexpedition der hiesigen Hrn. ^ Commisflonäre die Verschreibungen um einen oder einige Tage früher als gewöhnlich hier einzutrcffen haben. Aus Oesterreich. Zufolge einer Anordnung des k. k. Fi nanzministeriums vom 28. December v. I. sollen die Blätter sie mpelp süchtiger Zeitschriften, welche, um zur Abnahme der Zeitschrift wirksam einzuladcn, anderen Zeitungen beigelegt werden (sogenannte Probeblätter), gleichfalls der Stempelge bühr von Einem Kreuzer für jeden Bogen, ohne Unterschied des ^ Formats, unterliegen. Dagegen hat die Slcmpelbefreiung starc- j zusindcn, wenn diese Blätter nicht numerirt sind und wenn deren ^ Beilegung in der Zeitschrift, in der sie erfolgt, angekündigt er scheint und von dieser Ankündigung die Jnsertionszebühr ent richtet wurde. Personalnachrichten. Herrn Louis Schaefer in Berlin, den bekanntlich schon zu Anfang des vorigen Jahres der König von Sachsen durch die Ernennung zum Commerziencarh ausgezeichnet hat, ist nun auch das Prädicat eines K. Pceuß. Geh. C ommissi onsra theS verliehen worden.
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