Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.06.1864
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 27.06.1864
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18640627
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-186406279
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18640627
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1864
- Monat1864-06
- Tag1864-06-27
- Monat1864-06
- Jahr1864
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Wen edikt in Wien. SOOS.Bermann, M., Geschich te der Wiener Stadt u. -Vorstädte. 8. Hft. hoch 4. ^ ^ Wicnieeke in Dresden. 5004.R.LIILQ, H., das 1-sben lesu. Xus dem v. I. iVIonalcotk. 1- 1KI. (I" russ. 8prÄoks.) 8. In 6oinm. 6ek. * 1 ^ v. Zubern in Mainz. 5005. Lrinnernns an lVIainr. 6 kdotolitd. 16. In Ourtou V, ,/?z sinr. 5006. — nn äen IUiein. 24 kkotolitk. 16. In Oarton 2^S; einr.SIstt U ^ MüUcr-Darier in Genf. ?oämes Zrscs mudernes rrsduits pur 6>>. 8cbsu5. 8. 6ek. * 24 IV-f Nichtamtlicher Theil. Tiexertorrum t^oKraxärcLm. Die deutsche Literatur im ersten Viertel des sechzehnten Jahrhunderts. Im Anschluß an Hains Repertorium und Panzers deutsche Annalen. Von Emil Weller. Lex.-8. (XVUI u. 506 S.) Nördlingen 1864, Beck'sche Buchhandlung. 3)h Thlr. Die Bibliographie ist, entsprechend der geistigen Thatigkeit unseres Volkes, nirgends mit solcher Vorliebe und solchenErfol- gen gepflegt worden, als von den Deutschen. „Deutscher Fleiß" ist, wie sonst, so auch hier sprichwörtlich geworden. Eine neue Bewahrheitung desselben ist das vorliegende Werk. Der Verfas ser, durch frühere bibliographische Arbeiten (Indox psoudon^mo- rum, Annalen der poetischen Nativnal-Literatur der Deutschen im 16. und 17. Jahrh., die Lieder des 30jährigen Krieges rc.) vor- theilhast bekannt, gibt uns eineFortsetzung des bekanntenHain'- schen Repertoriums, welches mit dem Ausgang des 15. Jahrh. schließt, sowie die sehr nöthige und lang entbehrte Ergänzung der für ihre Zeit verdienstvollen deutschen Annalen des fleißigen Nürnberger Bibliographen Panzer. Wie groß die Aufgabe ist, lehrt ein Blick in das Werk. Gegen 3600 einzelne deutsche Drucke aus dem engen Zeiträume von 1500—1525 sind in chro nologischer Ordnung mit der bei derartigen Arbeiten so unerläß lichen Gewissenhaftigkeit und Ausführlichkeit darin verzeichnet. Einen großen Theil derselben hat der Verfasser nach Autopsie be schrieben; ein besonderes Verdienst hak er sich durch die fleißige Durchforschung der gerade in den Erzeugnissen dieser Literatur epoche sehr reichen schweizerischen Bibliotheken erworben, welche bisher für diesen Zweck wenig benutzt worden sind; Anderes ist aus einer großen Menge zuverlässiger älterer und neuerer, auch Antiquar-Kataloge zusammengetragen, Daß bei den meisten Drucken angegeben ist, in welchen Bibliotheken sich Exemplare derselben befinden, wird der Forscher in der deutschen Literatur mit Dank anerkennen. Von der Reichhaltigkeit des Inhaltes zeugt es, wenn z. B. von Luther'schen Schriften 560 Ausgaben hier verzeichnet sind, welche bei Panzer fehlen. Beigegeben ist, außer einem ausführlichen Autoren- und Sachregister, auch ein für die Geschichte der Buchdruckerkunst interessantes Register der Typographen mit Angaben ihrer Druckerzeugnisse, aus welchem sich namentlich die bedeutendeThätigkeit der schweizer und Straß burger Pressen in der Reformationszeit erkennen läßt. Der Werth der ungemein fleißigen Arbeit wird von dem Literarhisto riker und Geschichtsforscher nach Verdienst gewürdigt werden; die Unentbehrlichkeit der Bibliographie für jede gründliche Quel lenforschung steht außer Zweifel; erstere registrier das Ma terial, aus und auf welchem die letztere weiter baut. Für Bi bliothekare und Antiquare aber ist das Werk eine höchst willkom mene Gabe durch die treue Wiedergabe der Titel, die Angabe der Seitenzahlen, Holzschnitte u. s. w. der einzelnen Drucke. Nur andeuten wollen wir, daß dasselbe neben dem biblio graphischen auch ein bedeutendes culturhistorischesJnteresse hat; die überraschend reiche literarische Thatigkeit unserer Vorfahren in den ersten Jahren der Reformation tritt uns daraus recht deutlich vor die Augen. Die Volkslieder, Kalender, Prognostiken und Praktiken, die Arzneibücher, Ordnungen und Chroniken, vor allem die zahllosen Streitschriften sind ebenso viel Monumente des in jener Zeit im Volke sich entwickelnden Triebes zu denken und zu handeln. In den Jahren 1520 —1526 sind durchschnitt lich jährlich allein zwischen300—400 deutsche Drucke erschienen. Der Verlagshandlung gebührt um so mehr unser Dank für die Publication des Werkes, als das demselben vorgedruckte Subscribenten - Verzeichniß keineswegs ermuthigend für die selbe war. Miscellen. Frankfurt a. M., 18. Juni. Die Commission des Bundes tags zur Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs zum Schutz der Urheberrechte von literarischen Erzeugnissen und Werken der Kunst hatin ihrer letzten Sitzung vom 19. Mai ihre Arbeiten vollendet, und der Entwurf ist jetzt, nachdem er die dritte Lesungpassict hatund einer Endredaction unterworfen worden war, der Bundesversammlung zur Begutachtung!, resp. zur Annahme überreicht worden. DieCommission hat im Ganzen 36 Sitzungen gehalten und derursprüngliche Entwurf hatvielfache Veränderun gen erlitten, ja sogar nach der zweiten Lesung sind verschiedenar tige Abänderungen noch gemacht worden. Der Entwurf besteht aus drei Hauptstücken. Das erste, das von dem Verbot des Nachdrucks handelt, zerfällt in vier Abschnitte. Der erste Ab schnitt (Nachdruck literarischer Erzeugnisse) besteht aus 20 Para graphen, der zweite (Nachdruck musikalischer Compositionen) aus 5, der dritte (Nachdruck bei Werken der bildenden Kunst) aus 11 und der vierte (Folgen des Nachdrucks und Verbreitung nachge druckter Exemplare) aus 5 Paragraphen. Das zweiteHauptstück handelt „von dem Verbot der Aufführung dramatischer, drama tisch-musikalischer und musikalischer Werke", und zerfällt in 7 Paragraphen, das dritte Hauptstück enthält die allgemeinen Be stimmungen (6 Paragraphen) und dieUebergangsbestimmungcn (2 Paragraphen). Mit dem festgestellten Gesetzentwurf hat die Com mission zu gleicher Zeit an die Bundesversammlung ein Begleit schreiben überschickt, worin sie auf die beiden von der Bundes versammlung der Commission vorgelegten Entwürfe, den oester- reichischen und den von der sächsischen Regierung überreichten des Börsenvcreins der deutschen Buchhändler, zu sprechen kommt. Von diesen beiden Entwürfen hat die Commission zwar den oester- reichischen der Berathung zu Grunde gelegt, ist jedoch in nicht unerheblichen Punkten, wo sie theils den Bestimmungen des Bör senvereinsentwurfs den Vorzug geben zu sollen geglaubt, theils einen ganz selbständigen Weg eingeschlagen hat, von demselben abgegangen. Für die Commission hat sich hierdurch die Noch wendigkeit herausgestellt, auch in formeller Beziehung die Ein- theilung und Oekonomie des.oesterceichischen Entwurfs zu ver lassen, so daß die jetzt der Bundesversammlung vorliegendeArbeir als ein in sich abgeschlossener neuer Entwurf sich darstellt, bei dessen Aufbau sich die Commission von ihrer eigenen Auffassung hat leiten lassen. (Dtsch. Allg. Ztg.)
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder