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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.02.1870
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 09.02.1870
- Sprache
- Deutsch
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Ir 32, 9. Februar. 435 Nichtamtlicher Thcil. sind. Zwar sagt Grimm ganz richtig: „Hat nur ein einziges Ge schlecht der neuen Schreibweise sich bequcmt, so wird im nachfolgen den kein Hahn nach der alten krähen" — er hat aber nicht die Mit tel angegeben, durchweiche eine Generation vermocht werden könnte, ihre gewohnte Schreibweise fallen zu lassen. Wir bekennen auch hierin durchaus conservative Neigungen. Wir sind der Meinung, daß uns die großen Lettern das Lesen durch die Haltpunkte, welche sie dem Auge gewähren, allerdings ein wenig erleichtern; wir würden nicht zu ihrer Einführung rathen, wenn sie nicht bereits in Gebrauch wären, halten es aber für unnöthig, da gegen zu eifern, und sind geneigt, sie unter die Adiaphora zu rechnen, bei denen es Jeder halten kann, wie er will. Nicht ganz so gleich gültig läßt uns der Gebrauch einiger namhaften Ge lehrten, auch nach größerem Redeabsah und Punkt den großen Buchstaben vorzuent halten. Denn die Einförmigkeit macht wirklich das Lesen unbeque mer. Und wir meinen, dergleichen harmlose Bräuche unserer Schrift sind wie das Hutabnchmen auf der Straße und die Verbeugung bei einem Besuch, kleine gesellschaftliche Artigkeiten, denen man sich nicht entziehen soll, am allerwenigsten aus Gründen höherer Einsicht und aus einem stolzen Purismus. Ein holländischer Verleger nnd ein englischer Schriftsteller.*) Ein nicht uninteressanter Briefwechsel über die Frage des inter nationalen, literarischen Eigenthumsrechts hat zwischen den holländi schen Buchhändlern, Gebrüder Be lins ante im Haag, und dem englischen Schriftsteller Wilkie Collins, Verfasser der Novelle Dlls ^Vowun in IVllits, stattgcfundcn. Die holländischen Buch händler hatten sich an den Verleger von „On88sU'8 dlnAULins" in London gewandt, um die Clichös der Illustrationen zu einem in diesem Journal enthaltenen neuen Romane: „Mann und Weib" von Collins zu erlangen, die im „8tnivsr-LIn^»2i)n" (Stüber- Magazin) mit einer holländischen Ucbersehung des Romans ab gedruckt werden sollten. Auf die Erwiderung Cassell's, daß sich der Verfasser selbst jede Verfügung darüber Vorbehalten, schrieben die Hrn. Belinfante direct an Wilkie Collins, wobei sie das tz»i pro guo begingen, Letzteren sür eine Dame zu halten, die sie mit allerlei schmeichelhaften Redensarten und mit dem Anerbieten eines Freiexemplars der Nummern, in welchen die holländische Ucbcrsetznng mit den Illustrationen erscheinen sollte, vollkommen befriedigen zu können glaubten. Aber sie waren damit an den rechten Mann gekommen! Ich bin keine Dame, antwortete Collins, sondern ein Schrift steller, der auf den Ertrag seiner Arbeiten angewiesen ist. Wenn Sie von der Publication einer Schrift, die mein Werk ist, einen Nutzen für sich erwerben, so haben Sie einen Theil davon, und Wäre er noch so klein, mir abzugeben. Ich würde allenfalls während der dreißig- bis vicrzigwöchcntlichen Dauer der Publi cation meines Romans in Ihrem Stüber - Magazin mit einem Honorar von einem Shilling wöchentlich mich begnügen, wenn Sic, bei Ihrem verhältnismäßig kleinen Leserpublikum und da Sie wahrscheinlich auch für die Uebersetzung Honorar zahlen, ein größeres nicht zu bewilligen vermögen, aber ich würde es immer hin als eine Anerkennung des Rechtsgrnndsatzcs ansehen, daß jede Arbeit ihres Lohnes Werth sei. Sie sagen zwar: Liebe Madame Wilkie Collins, es gibt keinen Vertrag zwischen England und Hol land über das internationale literarische Eigenthum, aber ich kann mir nicht denken, daß ein respectablcr, holländischer Verleger darum, weil cs in seinem Lande zufällig kein Gesetz gegen den literarischen Diebstahl gibt, sich zu solchem Diebstahl für berechtigt halten könnte. *) Aus dem Mag. f. d. Lit. d. Ausl. „Sehen Sie, da ist mein Freund, Baron von Tauchnitz in Leipzig, der eine Ausgabe meiner Bücher für den Continent veranstaltet. Auch er war früher durch kein Gesetz genöthigt, mir dafür Honorar zu zahlen, aber er that es stets unaufgefordert; ihm war sein eigenes Ehrgefühl das Gesetz." AberHr. Wilkie Collins machte, ungeachtet der überaus billigen und gerechten Prinzipien, die er aufgestellt, dieselbe Erfahrung, die bereits vor fünfzig Jahren sein berühmter Landsmann Canning in seinen diplomatischen Verhandlungen mit dem Handelsvolke der Holländer gemacht hatte, eine Erfahrung, die er selbst durch das Epigramm charakterisirte: lu matter» os commerce tlie fault of tlle Outcll Is AivinA too little auä askinx ton mucll. Die Hrn. Belinfante erklärten in ihrer Erwiderung, daß sie bisher stets englische, deutsche, französische und andere ausländische Romane übersetzt und publicirt hätten, ohne die Verfasser um Er- laubniß zu fragen, und daß sie dies als ihr gutes Recht betrachteten; daß sie in dem vorliegenden Falle Hrn. Wilkie Collins gar nicht ge fragt haben würden, wenn cs ihnen nicht um Benutzung der Illustra tionen zu thun gewesen wäre, und daß sie auch ferner wie bisher zu Werke gehen werden, wenn sie jetzt auch, um dem Verfasser kein Acrgerniß zu bereiten, von der Uebersetzung und dem Abdrucke des Romancs „Mann und Weib" Abstand nähmen. Später soll gleichwohl, wie der ,,^,m8t. 6o»raut" meldet, zwi schen Belinfante und Collins cin llebereinkommen stattgefunden haben, wonach dieser Roman im „Stüber-Magazin" in einer vom Verfasser autorisirten Uebersetzung erscheinen und dieser dafür ein Honorar empfangen wird, „wenn durch diese Aufnahme für das Unternehmen ein Gewinn erwachsen sollte". Miscellen. In der Sitzung des,Bundesraths des Norddeutschen Bundes vom 4. Febr. erstatteten die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Jnstizwescn Bericht über die in der letzten Sitzung des Bundesraths zu dem Gesetzentwürfe über das Urheberrecht an Schriftwerken gestellten Abänderungsanträge, nnd soll die Angelegenheit im Wesentlichen nunmehr als erledigt zu betrachten sein. Zur Notiz. —Von verschiedenen Berliner Buchhandlungen wird im Börsenblatt die preuß. Gesetz-Sammlung pro 1870 mit 1 Thlr. 20 Sgr., das Bundcs-Gesetzblatt für 1870 mit 20 Sgr. rc. offerirt. Um die Collegen vor Schaden zu hüten, er laube ich mir darauf aufmerksam zu machen, daß laut amtlichem Zeitungs-Katalog sämmtliche Postanstalten des norddeutschen Post bezirks die preußische GesetzeSammlung für 1 Thlr., das Bundes- Gesetzblatt für 10 Sgr. liefern. Also jeder Privatmann kann auf raschestem Wege um 80 A> resp. lOOU billiger durch die Post als durch den Buchhandel beziehen! —l. Der Allgemeinen Zeitung schreibt man aus München vom 11. Jan. über das Zeitungswesen in Bayern: „Nach einem von der Generaldirection der königlichenVerkehrsanstaltcn veröffentlichten Preisverzeichnisse der Zeitungen erscheinen in Bayern nicht weniger als 420 Zeitschriften und Zeitungen, welche durch die königlichen Posten bezogen werden können. Es dürfte wenige Länder geben, in welchen verhältnißmäßig so viele Zeitungen alsin Bayern erscheinen." Personalnachrichten. Herr Carl Krause in Berlin hat von dem Fürsten von Ru mänien die große silberne Verdienstmedaille erhalten. 63*
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