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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.11.1875
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 10.11.1875
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- Deutsch
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Rechnung bis zur Ostermesse auch noch den neuen zu riskiren, indem er Mangels Accept schon jetzt die Rechnung sperren und auch ein leitende Schritte zum Beitreiben des alten Saldo thun könnte. Zur Abrechnung über das L cond. Gelieferte wäre alsdann nach wie vor die Ostermesse als Termin anzusehen, deren Agio, als Prämie und An regung zur „Verwendung für Neuigkeiten" erst dann in sein eigent liches Recht tritt und unter Umständen noch erhöht werden könnte. Ich verhehle mir keineswegs, daß namentlich im Anfang die Einführung dieses Verfahrens von Seiten der Sortimenter — übrigens am wenigsten der soliden — auf einigen Widerstand stoßen würde; indessen wäre derselbe nicht berechtigt und deshalb kaum von erheblicher Dauer; wie meist bei Neuerungen, müßten auch bei der vorgeschlagenen einige „Große" den Anfang machen. Wenn einige von ihnen als Bedingung der Fortführung oder Eröff nung eines Contos die Annahme der neuen Zahlungsweise aufstel len würden, — es würde der Verwendung der Sortimenter für ihren Verlag keinen Abbruch thun und, glaube ich, dem ganzen Buchhan del zum Besten dienen. — 1 — Miscellen. Dem Reichstage liegen jetzt auch die zwei Gesetzentwürfe betreffendden SchutzvonWerken der bildendenKünste undvon Photographien gegen unbefugte Nachbildung vor. Derjenige betreffs des Urheberrechtes an Werken der bildenden Künste entspricht in seinen Fundamentalbestimmungen dem Abschnitte V. des Gesetz entwurfes von 1870, betreffend das Urheberrecht an Schriftwerken rc. Dieser Abschnitt wurde damals abgelehnt, weil es nicht gelang, eine Uebereinstimmung darüber zu erzielen: in welchem Umfange es ge stattet sein sollte, Werke der bildenden Künste an Jndustrieerzeug- nissen nachzubilden, beziehungsweise als Muster für Jndustrieerzeug- nisse zu benutzen. Diese Frage ist, wie die Motive bemerken, in dem vorliegenden Entwürfe nunmehr in derjenigen Weise gelöst worden, wie es von den Künstlern und Industriellen bei der veranstalteten Enquöte übereinstimmend gewünscht wurde. Der Gesetzentwurf, be treffend den Schutz der Photographien, hat im Wesentlichen dem Reichstage bereits im Jahre 1870 Vorgelegen und ist damals nur aus formellen Gründen abgelehnt worden. Das Auszeichnen der Bücher. — Ein sehr großer Uebel- stand für die Verleger liegt in der bisherigen Praxis der Sorti menter, die Bücher vorn auf dem äußeren Umschläge oder auf dem Vorsatzpapier rc. vor dem Titel auszuzeichnen. Daß das nun gerade vorn und oft sehr unsauber dem Publicum in die Augen fallend geschieht, ist zwar eine althergebrachte — Unsitte, deren Abschaffung wir aber doch beantragen und statt dessen dasAuszeichnen am Ende des Buches in bescheideneren Formen empfehlen möchten. Die Zeichen vorn fallen, besonders bei elegant gebundenen Büchern, oft selbst dem Publicum unangenehm in die Augen, und, wenn die Bücher remittirt werden, entsteht für größere Verlagshandlungen eine höchst unan genehme, langwierige Arbeit, um diese Zeichen, denen leider häufig noch andere Notizen, z. B. Datum und Jahreszahl der Empfangs- factur beigefügt sind, wieder zu beseitigen. Zur Orthographie der Städtenamen. — Wie groß die Bortheile sind, die dem Verleger daraus erwachsen, daß er seine Conten, Auslieferungs- und Continuations-Listen nach dem Alphabete der Städtenamen ordnet, braucht wohl nicht des Näheren ausgeführt zu werden; es genügt, darauf hinzuweisen, wie ihm diese Methode jeden Augenblick gestattet, das Absatzfeld jedes einzelnen Verlags artikels genau zu controliren und dadurch die wichtigsten Winke über vorzunehmende Vertriebsmanipulationen zu erhalten. Als einziges Hemmniß bei Anwendung des Städtealphabetes durfte die Unsicher heit in der Schreibweise einer großen Anzahl von Städtenamen gelten, und vor allem die Confusion, die im Gebrauche der Anfangs buchstaben C und K chronisch geworden ist, hat wohl schon Jeder von uns aufs ärgerlichste empfunden. Diese Schwierigkeit zu überwinden übernimmt Hr. H. Weißbach in Weimar durch die Herausgabe einer „Städteliste", welche nur diejenigen Städtenamen unter C einreiht, bei denen das Ohr diesen Buchstaben verlangt, alle übrigen aber unter K. Da ich selbst diese Methode seit Jahren in meinem Ge schäfte anwende, so kann ich sie als durchaus zweckentsprechend aufs angelegentlichste empfehlen. Ob ein Verlangzettel Carlsruhe oder Karlsruhe, Cöln oder Köln, Copenhagen oder Kopenhagen rc. schreibt, ob ich selbst die eine oder die andere Schreibart bevorzuge, das ist für mich gleichgültig; ich weiß, daß ich in meinen Listen jeden Städte namen, dessen Aussprache ich mit einem K-Laut beginne, unter K finde, während ich Charlottenburg, Chemnitz, Celle rc. selbst verständlich unter C zu suchen habe. Jeder Lehrling hat dieses phone tische System nach einmaliger Auseinandersetzung begriffen und zeit raubendes Umhersuchen ist ein für allemal gespart. Ich wiederhole ausdrücklich, daß diese Methode jede Etymologie außer Acht läßt, daß sie durchaus keinen Einfluß auf die Schreibweise der Städtc- namen nehmen will, daß sie einzig und allein ein untrügliches Mittel zur sofortigen Auffindung derselben in den Listen sein soll. — Noch möchte ich Hrn. Weißbach bitten, der Einfachheit halber Graz und Leiden zu schreiben. L. 8. Von den verschiedenen in den Verlag von Hrn. Oskar Leincr hier übergegangenen Büchting'schen Buchhändlerlisten ist soeben die nach dem Alphabete der Städtenamen geordnete, sogen. „Städte- Liste" in einer neuen (20.), bis zum 26. Oktober fortgeführten Auflage (gr. 8. 97 S. 1 ^ 50 H.) erschienen. Die Städte-Liste (mit 13 Feldern hinter den Firmen) enthält bekanntlich neben der Angabe der Einwohnerzahl, Länder, Provinzen und der Leipziger Hrn. Commissionäre auch sonstige culturstatistische Notizen, die bei der Versendung von Neuigkeiten nützliche Fingerzeige abgebeu, und verdient daher mit ihrer sorgfältigen und soliden Herstellung allen Verlagshandlungen, die ihre Strazzen nach dem Städtealphabet führen, aufs neue zur Beachtung empfohlen zu werden. Es dürfte auch für viele College« im Buchhandel von Interesse sein, zu erfahren, daß in Berlin am 31. October eine Fachschule für Buchdrucker-Lehrlinge eröffnet worden ist. Der Vorstand besteht aus den Herren Professor Langenscheidt, Buchhändler und Buchdruckereibesitzer, Vorsitzender; Regierungs-Rath a. D. Beutner, Chef-Redacteur und Mitbesitzer der Berliner Bürgerzeitung, stell- vertr. Vors.; Radetzki, Buchhändler und Buchdruckereibesitzer, Schriftführer; H. Blanke, Buchdruckereibesitzer, stellvertr. Schriftf., und C. Zanke, Director der Lette-Druckerei, Rendant. Den Be mühungen dieser Herren, und besonders denen des Hrn. Professor Langenscheidt, ist es gelungen, in den Räumen der Königl. Real schule zu Berlin eine einstweilen aus zwei Classen mit 111 Zög lingen bestehende Schule ins Leben zu rufen. Für den Unterricht, Deutsch, Französisch, Geschichte (hauptsächlich der Buchdruckerkunst) und Technisches, verbunden mit praktischen Versuchen, sind zwei Lehrer von der Königl. Realschule und ein akademisch gebildeter Corrector und praktischer Setzer angestellt. «s- Abgesehen von den gewöhnlichen Mittheilungen aus den Kreisen des Buchhandels, finden auch anderweitige Einsendungen, wie: Beiträge zur Geschichte des Buchhandels und der Buchdruckerkunst — Aufsätze aus dem Gebiete der Preßgesetzgebung, des Urheberrechts und der Lehre vom Verlagsvertrag — Mittheilungen zur Bücherkunde — Schilderungen aus dem Verkehr zwischen Schriftsteller und Ver wieger — sowie statistische Berichte aus dem Felde der Literatur und des Buchhandels willkommene Aufnahme und angemessene Honorirung.
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