Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.12.1878
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 11.12.1878
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18781211
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-187812116
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18781211
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1878
- Monat1878-12
- Tag1878-12-11
- Monat1878-12
- Jahr1878
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
den Augen jedes ehrenwerthen Menschen noch mehr zu schädigen, als es beklagenswerther Weise durch zahlreiche Mitglieder unsrer Genossenschaft schon genugsam geschehen ist. Aus allen diesen Gründen hat nach unsrer Anschauung der gesammte Verlegerstand die dringendste Pflicht, sich durchaus gegen Einsetzung von Zwischenhändlern zu erklären. Ganz etwas Anderes ist es, wenn Sortimenter nach Städten oder größeren Bezirken sich zu gemeinsamen Bezügen der vermin derten Unkosten oder der Freixemplare wegen verbinden. Eine der artige Association ist durchaus gutzuheißen. Sie kann ohne jede öffentliche Erklärung geschehen und wird überall willkommen sein, wo es nicht bei Partiebezug auf den Genuß von übermäßigem Rabatt abgesehen ist, da dieser nach den obigen Ausführungen immer nur wieder zur Schleuderei verlockt und somit den sicheren Keim zu Zwistigkeiten innerhalb der kaum begründeten Association erzeugt. Endlich ist die Schaffung des Zwischenhandels aber noch aus anderen als rein buchhändlerischen Gründen nicht zu wünschen. Der lebhafte und ganz außerordentliche Umschwung, den der ge sammte Weltverkehr innerhalb der letzten 40 Jahre seit Entstehung und Vervollkommnung des europäischen Eisenbahnnetzes erfahren hat, ist von so enormer Bedeutung, daß er ohne jedes annähernde Beispiel aus irgend einer andern Epoche der Handelsgeschichte da steht. Je schneller und leichter der Verkehr mit Handelsgütern sich darstellte, um so mehr mußte dieser Verkehr nicht nur im Großen, sondern auch im Kleinen zunehmen, und so sehen wir denn jeden Detaillisten aller Branchen bestrebt, diesen erleichterten Verkehr mit den Handelsplätzen der Welt durch directen Bezug von Fabrikaten aller Art zu seinem Nutzen auszubeuten. Dem entgegen soll nun der Buchhandel den Zwischenhändler auf Kosten des Fabrikanten (Verlegers) etabliren, also ein Vorhaben, das ganz und gar gegen die heutigen Anschauungen in der Handels welt verstößt. Der Zwischenhändler vertheucrt die Waare, und zwar für den Consumenten, wie wir das zumal in den großen Städten an den ersten Nahrungsbedürfnisscn, Fleisch und Getreide, sattsam kennen. Der Zwischenhändler, der in diesem Falle auf seine Gefahr für fest einkauft und ebenso verkauft, ist daher bei den Con sumenten als Ursache zur Vertheuerung der Bedürfnisse nicht be liebt. Um nun dieses Onus nicht auf den Buchhandel zu übertragen, soll hier der Producent (Verleger) auf seine Kosten den Zwischen händler erhalten, damit der Detaillist möglichst seine Spesen ver ringere. Ein ähnliches Verhältniß findet nun zwar in der Handelswelt statt, wenn Fabrikanten für gewisse Provinzen oder einzelne größere Städte Agenten unterhalten, welche ihre Existenz lediglich von der Provision des Fabrikanten fristen. Es wird aber Niemand bestreiten wollen, daß jene Provision vom Fabrikanten nothwendig in den Nettopreis mit eingerechnet werden müsse, der Fabrikant hat also bei Feststellung seiner Calculation diese Provision voll mit in An schlag gebracht. Nothwendige Consequenz ist eine entsprechende Vertheuerung der Waare. Aehnlich so müßte also künftighin der Verleger, wie schon erwähnt, bei Calculation seines Nettopreises verfahren, während er bei den schon jetzt vorhandenen Artikeln die Provision lediglich ohne jeden Ersatz zuschießen müßte, — etwa aus dem Fonds für unvorhergesehene Ausgaben! Man sieht, daß auch nach dieser ganz allgemeinen kaufmänni schen Seite hin eine ganze Reihe von Anomalien ins Leben gerufen werden würde, von denen sich gar nicht sagen läßt, in welcher nicht geahnten Weise sie sich fühlbar machen würden. Als ein warnendes Beispiel wurde in Weimar von sehr acht barer Seite (S. 115) die Einrichtung der Annoncen-Expeditionen hingestellt, welche für mittlere und kleine Zeitungen bereits zu einer sehr unangenehm fühlbaren Macht geworden sind. Aehnlich so würden Zwischenhändler, sobald sie überhaupt erst von Bedeutung geworden, sowohl ihren Abnehmern, wie den Verlegern gegenüber einen Zwang ausüben, dem schwer zu entgehen sein dürfte. „Es drängt in dieser Frage" — heißt es auf S. 116 — „allerdings Alles auf Zusammenfassung der Kräfte hin; aber nicht in der Weise, daß diese Zusammenfassung herbeigeführt wird durch eine Anzahl von Speculanten, sondern durch den Corporationsgeist der Buchhändler." Gewiß ein ebenso herbes als wahres und beherzigenswertheS Wort, eine Perle aus den Weimarer Verhandlungen. These IV. (S. 125—151.) „Entspricht das jetzt im Buchhandel übliche Kreditwesen den Ansprüchen un serer Interessen, oder ist der im Allgemeinen dem Publicum vom Sortimenter und dem Sortimenter vom Verleger gewährte Credit abzukürzen?" Resolution: „Das gegenwärtig im Buchhandel übliche Creditwesen ist zwar im Allgemeinen nicht als zweckmäßig anzusehen und wird so bald wie möglich in entsprechender Weise zu reorganisiren sein. Der gegenwärtige Zeitpunkt erscheint aber im Hinblick auf die ungünstigen Verhältnisse, unter welchen gerade jetzt der Sortimentsbuchhandel leidet, nicht geeignet, diese Reorganisation durch zuführen. Ertheilung halbjährlicher Rechnungen an die Kunden ist den Sortimentern dringend an zuempfehlen." Diese Frage ist neuerdings seit dem Sommer vorigen Jahres namentlich infolge der bekannten Frommann'schen Vorschläge (welche sowohl These IV. wie auch V. umfassen) wiederum so lebhaft debattirt worden, daß es sich nur darum handeln konnte, einen Ueberblick über die verschiedenen Stellungen zu der Frage zu geben. Neues konnte dabei nicht gut zu Tage treten. Eine voll ständige zweimalige Abrechnung im Jahre zwischen Verlegern und Sortimentern wurde auch hier von keiner Seite befürwortet, Wohl aber fand die Idee der a Conto-Zahlungen im Herbste für Fest bezogenes aus dem ersten Halbjahre Anklang. Berlin hatte sich bekanntlich auf Anregung des Vereins Berliner Buchhändler (nicht zu verwechseln mit der Corpo ration der Berliner Buchhändler) ganz besonders eingehend mit Behandlung der Frommann'schen Vorschläge befaßt, und hat die betreffende Commission ihren Bericht dem gesammten Buchhandel im Börsenblatt 1877, Nr. 274 vorgelegt. Auch heute noch dürfte die Mehrzahl der Berliner Collegen sich diesem Votum zuneigen. Die darauf erfolgte Antwort des Vereins der Buchhändler zu Leipzig (abgedruckt im Börsenblatt 1878, Nr. 31) hat hier in Berlin keineswegs befriedigt, eher be fremdet. Man ist aber von Berlin aus den Leipziger Collegen absichtlich weder entgegengetreten, noch hat man die Differenz der Ansichten auszugleichen versucht, da nach der Haltung der Leipziger Antwort eine Einigung nicht wohl zu erwarten stand. Daß dem Sortimenter aller Orten dringend zu empfehlen, dem Publicum nur halbjährlichen oder noch kürzeren Credit zu gewähren, ist auf der Weimarer Conferenz von mehreren Seiten ausgesprochen worden. Es liegt das auch in der Natur der heutigen Handels- und Verkehrsverhältnisse. So lange der Sor timenter nur einmal im Jahre, in der Ostermesse', Zahlung zu leisten hatte, war der bisherige Zustand erträglich. Heute, wo der Sortimenter das ganze Jahr hindurch Casse braucht, ist es eine Unbilligkeit, wenn das Publicum Jahrescredit beansprucht. In allen andern Branchenist kurzer Credit jetzt das Losungs wort. Endlich wird es Zeit, daß der Sortimenter diesem Zuge
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder