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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.02.1895
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 01.02.1895
- Sprache
- Deutsch
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Herrn Ur, Oskar von Hase zum Vorsitzenden, „ Adolf Rost zum Schriftführer, „ Franz Wagner zum Schatzmeister, „ Karl Franz Kochlcr zum Archivar, „ Otto Harr assowitz zum Rollenführer, Leipzig, den 2g, Januar 1895, Der vinchauii des Vereins der Lnchhiindler zu Leipzig, Ur, Oskar von Hase, Adolf Rost, Vorsitzender, Schriftführer, Bekanntmachung. Der Vorstand des Vereins der Buchhändler zu Leipzig ist, nachdem laut Bekanntmachung vom 29, Januar 1895 in der ordentlichen Hauptversammlung vom 28, Januar 1895 Herr K, F, Kochlcr als Mitglied gewählt worden ist und die Aemter im Vorstande verteilt worden sind, wie folgt zu sammengesetzt: Mitglieder: Herr vr, Oskar von Hase, Vorsitzender, „ Adolf Rost, Schriftführer, „ Franz Wagner, Schatzmeister, „ Karl Franz Koehler, Archivar, „ Otto Harra ssowitz, Rollenführer, Herr Hermann Credner, „ vr, Carl Lampe- Stellvertreter : Herr Alfred Ackermann, „ vr, Alphons Dürr, „ Robert Voigtländer, „ Alfred Voerster, Wir machen dies, zugleich zur Beglaubigung des Vor standes, nach § 21 der Satzungen bekannt, Leipzig, den 29, Januar 1895. Der Vorhand des Vereins der Lnchhändler M Leipzig, vr, Oskar von Hase, Adolf Rost, Vorsitzender, Schriftführer, Bekanntintichnng. I47f Im Monat Februar 1895 ist Herr A, Rost Börsenvorsteher, Herr A, Titze Vorsteher der Bestellaustalt, Leipzig, den l, Februar 1895, Der Vorstand des Vereins der Vnchhnndler zu Leipzig, Nichtamtlicher Teil. Zum Gesetzentwurf betreffend die Nl'än-erung der GcU'i'ilicvr-inuttl. Wir empfingen folgende Einsendung: Das folgende »An die Herren Buchhandlungs-Agenten - versandte Cirkular dürfte das Interesse des ganzen Buch handels heraussordcrn. An der Daseinsberechtigung der Buchhandlungsagenten wird wohl niemand mehr zweifeln, nachdem die großen Erfolge derselben auf den heutigen Gang des Buchhandels von wesentlichem Einflüsse sind. Sollten sich Gegner der in nachstehendem geäußerten Ansichten finden, so werde ich sie wohl schwerlich überzeugen können. Meine zahlreichen Gesinnungsgenossen aber rufe ich zur Mithilfe in dem Kampfe gegen die Novelle aus. Und nun inöge das Cirkular folgen: Hochgeehrter Herr! Dem Reichstage liegt eine Gewerbeordnungs-Novelle vor, wonach der K 44, Absatz 3 der Gewerbeordnung folgende Fassung erhalten soll: -,, ,, Jngleichcn darf das Aussuchen von Bestellungen aus Waren, soweit nicht der Bundcsrat sür bestimmte Waren Ausnahmen zuläßt, nur bei Gewerbetreibenden geschehen, in deren Gewerbebetriebe Waren der angebotenen Art Ver wendung finden.« Und die Motive sagen: 51 3, -Tic in der Gewerbeordnung gezogene Grenze zwischen dem stehenden Gewerbe und dem Wander-Gewerbe bedarf hinsichtlich des Geschäftsbetriebes der Handlungs-Rei senden einer Berichtigung, Dieser letztere, dem stehenden Gewerbe zugerechnete Betrieb hat großenteils eine Form angenommen, welche sich vom Hausier-Gewerbe kaum noch unterscheidet. Zahl reiche Handlungs Reisende beschränken sich bei dem Aus suchen von Waren-Bestellungen nicht aus Personen, welche die Waren in ihrem Gewerbe gebrauchen oder damit Handel treiben, sondern wenden sich an das große Pu blikum, Es erscheint nicht gerechtfertigt, solchen -Detail- Reisenden-, welche aus den Erwerb von Privat-Kundschaft ausgehen, gesetzlich eine andere Stellung einzuräuinen als den Hausierern,- Wenn vorstehende Novelle Gesetz werden sollte, so haben unter diesen Bestimmungen nicht allein die Buchhandlungs- Agenten, die buchhändlerischen Reisegeschästc und der Verlags buchhandel, es haben ferner auch Gelehrte, Schriftsteller, Künstler, — denen Arbeitsgelegenheit und Verdienst gegeben wurde, — sogar die Presse darunter zu leiden, denn sie wurde vom Verlagsbuchhandel mit Inseraten geradezu über schüttet, Den größten Schaden wird jedoch das Publikum zu tragen haben, welches infolge des durch Buchhandlungs- Agenten erzielten Massenabsatzes bislang große, hervor ragende Werke auf das beste ausgcstattet und zum mäßigsten Preise geliefert erhalten konnte. Für diese Behauptung mögen folgende drastische Beispiele als Beweis dienen: Brockhaus' Konversations-Lexikon in seiner 12. Auslage und Meyer in seiner 2. Auflage kannten — auch obendrein noch bei weniger Druckbogen pro Band, als heute — noch keine Illustrationen als Gratiszugabc, obgleich der Preis der Bände von damals der gleiche, wie heute war. Damals gab cs noch keine Buchhandlungs-Agenten, die Auflage betrug daher nur wenige Tausends heute werden durch Agenten Hunderttausende abgcsetzts und nun sehe man sich die Ausstattung beider Lexika mit ihren Tausenden Illu strationen, Karten und Chromotafeln, welche allein einen Wert von 8V—100 Mark repräsentieren etwas näher anl Das Alles bekommt das Publikum heute geschenkt und dafür sollte sich das Publikum beim Buchhandlungs-Agenten be danken, denn er allein ist die Ursache, daß solche Schätze dem deutschen Volke für einen geringen Preis und in prächtigster Ausstattung geboten wer den können. Der Buchhandlungs-Agent ist indirekt auch Ursache, daß viele Tausend Arbeiter in der Druckerei, in der Buchbinderei und in anderen technischen Zweigen Verwendung finden. Wie viele Künstler und Techniker waren für die Illustrationen erforderlich! Es wäre gar nicht möglich gewesen, diese Werke in der heutigen Ausstattung für den mäßigen Preis zu liefern, wenn die Buchhandlungs-Agenten nicht existiert hätten. Manche andere Werke konnten nur das Licht der Welt erblicken, weil auf den Absatz durch Buchhandlungs- Agenten gerechnet wurde. Ich nenne die Grote'sche illustrierte Weltgeschichte, Brehms Tierleben, das
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