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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.05.1896
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- Erscheinungsdatum
- 26.05.1896
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- Deutsch
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3130 Geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen. 119. 26. Mai 1896. 8. Antrag des Kreises -Brandenburg«: Der Verband wolle den vom Kreise Brandenburg mit der Allgemeinen Versorgungsanstalt im Großherzogtum Baden im Jahre 1895 abgeschlossenen Vertrag übernehmen, um hierdurch sowohl den Mitgliedern als auch den Verbands- Kassen die damit erwirkten Vorteile zu sichern. Allgemeine Satzungen betreffend: 9. Antrag des Kreises -Schwaben«: zu 8 10, Absatz 6: Die Hauptversammlung wolle beschließen: den auswärtigen Vertrauensmännern oder deren Stell vertretern, welche zur Hauptversammlung in Leipzig er scheinen, die Eisenbahnfahrt — Schnellzug-Rückfahrtkarte II. Klasse — und Diäten von 15 ^ für jeden Verhand lungstag zu gewähren. 10. Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle beschließen: dem ß 20 folgende Fassung zu geben: Das Vermögen des Verbandes ist vom Vorstand einem ersten Bankinstitute in Leipzig zur Aufbewahrung und Verwaltung zu übergeben. Alle überschüssigen Gelder hat der Vorstand mündel- sicher und verzinslich anzulegen und die Urkunden dar über dem Bankinstitute gleichfalls zur Aufbewahrung cinzuhändigen. Verfügungen über die bei dem Bankinstitute hinterlegten Gelder sind stets von dem amtierenden Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitgliede zu vollziehen. Bei außergewöhnlichen Verfügungen über Teile des Ver mögens , wie Ausleihungen von Hypotheken, ist die Unterschrift von drei Vorstandsmitgliedern — gemäß 8 14, Absatz 8 der -Allgemeinen Satzungen- nötig. und bei dessen Annahme: in 8 16, Abs. 1 Zeile 5 die Worte zu streichen: -sowie- bis -Zuwendungen.« Kranken- und Begräbnis-Kasse betreffend: 11. Antrag des Kreises -Schwaben«: in 8 Absatz 4 zu streichen und zu ersetzen durch: Werden nach dem Wiedereintritt die Beiträge sofort für die Dauer der Dienstzeit nach Maßgabe von 8 ?o der -Allgemeinen Satzungen- nachgezahlt, so wird dem Mitglieds die Dienstzeit bei Bemessung des Begräbnis geldes als Mitgliedszeit angerechnet. Diese Bestimmung erhält rückwirkende Kraft. 12. Antrag der Kreise -Brandenburg- und -Leipzig»: in 8 6: Absatz 2 zu streichen und statt dessen zu setzen: Mitglieder, welche vor dem 1. Januar 1895 in den Verband eingetreten sind, erwerben für ihre Angehörigen auf Grund der früher geltenden Satzungen nach zwei jähriger Beteiligung an der Kasse 150 nach fünf jähriger 200 und nach zehnjähriger Beteiligung 300 ^ als Begräbnisgeld. Witwen- und Waisen-Kasse betreffend: 13. Anträge des Kreises -Schwaben-: a) in 8 2, Absatz 4: einzufügen nach - machen-: Ebenso erhalten die Angehörigen derjenigen militär pflichtigen Mitglieder, welche während der Dienstzeit oder einer Mobilmachung sterben und nach 8 3 keine Pension erhalten können, die von dem betreffenden Mitglied zur Witwen- und Waisen-Kasse eingezahlten Beiträge zurückerstattet. b) in 8 3: letzter Satz (-Die Dienstzeit zählt nicht als Wartezeit für die Witwen- und Waisen-Kasse-) zu streichen und zu ersetzen durch: Werden nach dem Wiedereintritt die Beiträge sofort für die Dauer der Dienstzeit »ach Maßgabe von 8 7 o der -Allgemeinen Satzungen- nachgezahlt, so zählt auch die Dienstzeit als Wartezeit für die Witwen- und Waisen-Kasse. Diese Bestimmung erhält rückwirkende Kraft. o) Im Falle der Nichtannahme der oben erwähnten Aenderung wird beantragt, folgende Ilebergangs- bestimmung zu 8 3 zu genehmigen: Die Witwen derjenigen Mitglieder', die am 1. Januar 1895 10 Jahre Mitglied der Witwen- und Waisen- Kasse gewesen wären, wenn diese nicht durch ihre Dienstzeit eine Unterbrechung der Mitgliedschaft er litten hätten, sollen das Recht behalten, im Fall des vorzeitigen Todes des Mitgliedes, solange die Nach zahlung zu leisten, bis 10 Beitragsjahre zusammen sind. 14. Erledigung sonstiger Anfragen u. s. w. Die Tagesordnung mit Begründung der Anträge wird den Mitgliedern durch besonderes Rundschreiben bekannt gegeben. Leipzig, den 26. Mai 1896. Der Vorstand: Paul Hempel, Louis Seiring, Vorsitzende. Otto Carlsohn, Rich. Hintzsche, Nich. Hoffmauu, Rich. Hohlfeld, Beisitzer. Oskar Gottwald, Geschäftsführer. Anzeigeblatt. Gerichtliche Sekannlma^ungen. s23456j Bekanntmachung! In der Buchhändler Albert Hoffmann' scheu Konkursmasse von Glogau soll mit Genehmigung des Königlichen Amtsgerichtes hiersclbst die einzige und Schlußvcrteilung erfolgen. Es sind zu berücksichtigen 40 323 .<« 12 H anerkannte und nicht bevorrechtigte Forde rungen. Die Vertcilungsmasse beträgt 13858 sitz § Der Vcrtcilungsplan liegt auf der hie sigen Gcrichlsschrcibcrci IV. zur Einsicht der Beteiligten offen. Dies mache ich gemäß 88 139 bis 141 der Reichs - Konkursordnung hiermit öffentlich bekannt. Glogau, den 19. Mai 1896. Wilhelm Eckersdorff, Konkursverwalter. s23567j Negensburg, den 16. Mai 1896. Im Namen Seiner Majestät des Königs von Bayern. Das Kgl. Amtsgericht Regensburg I be schließt aus Antrag der Buchhändlcrswitwe Meta Ricmpp hier, vertreten durch Rechts anwalt k. Justizrat Buchmann hier, und bezw. des Buchhändlers Ernst Blumschein vom 9. xr. 11. u. bezw. vom 15. lauf. Mts. nach Einsicht der von Ernst Blumschein vor- gclcgten Vermögensübersicht, wonach die Zahlungsunfähigkeit der Buchhändlersehe leute Ernst und Helene Llumschein, wie von diesen selbst zugestanden, anzunehmen ist: „Es wird über das Vermögen der Buch händlerseheleute Ernst und Helene Blnm- schcin hier das Konkursversahren eröffnet." Die Eröffnung ist erfolgt am 10. Mai 1896, vormittags 10'/, Uhr. Als provisorischer Konkursverwalter wird benannt Rechtsanwalt Knaus hier. Zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, über die Bestel lung eines Gläubigerausschusses und ein tretenden Falls über die nach 88 120 und 125 der Reichs-Konkurs-Ordnung zu er ledigenden Fragen wird Termin anbe raumt auf Montag, 8. Juni 1896, vormittags 10 Uhr, Geschäftszimmer Nr. 25/1 Offener Arrest wird erlassen und dem gemäß allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache im Besitze haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, aufgcgeben, nichts an den Gemein schuldner zn verabfolgen oder zu leisten, auch die Verfechtung auferlegt von dem Be sitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Kon kursverwalter bis 8. Juni 1896 Anzeige zu machen. Die Gläubiger des Gemeinschuldners haben ihre Forderungen unter Angabe des Betrages und des Grundes der Forderung sowie des beanspruchten Vorrechtes unter Beifügung der urkundlichen Beweisstücke oder einer Abschrift derselben spätestens bis Mon tag, 15. Juni 1896 schriftlich oder zu Pro- koll auf der diesseitigen Gerichtsschreiberei anzumelden. Der allgemeine Prüfungstermin wird auf Dienstag, 23. Juni 1896 vormittags 10 Uhr im Gesch.-Zimmer Nr. 25/1. an beraumt.
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