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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.01.1897
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 28.01.1897
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- Deutsch
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22, 28. Januar 1897. Nichtamtlicher Teil. 721 engherzigen Prüderie, so wird er sicherlich vielfach dieser An schauung Beifall geben. Für den Buchhändler liegt die mit dieser Vorschrift ver bundene Gefahr vor allem darin, daß er nicht weiß, was er in seinem Schaufenster auslegen darf und was nicht, weil eben der Begriff jeder Präzisierung spottet. Fast noch schlimmer ist aber der Kunsthändler daran, denn man kann wohl ohne Uebertreibung sagen, daß jede Darstellung der malenden und zeichnenden Kunst, auf der der menschliche Körper auch nur zum kleinen Teile unverhüllt zu erblicken ist, das Scham- und Sittlichkeitsgefühl der Prüden verletzt oder doch verletzen kann; ja man braucht gar nicht bis zu der Behandlung des Nackten zu gehen, auch ein Bild, das nur bekleidete Menschen zeigt, kann dieselbe Wirkung haben; die Ausstellung von Kopieen der größten Meisterwerke alter, neuer und neuesterZeit könnte dem Kunsthänd ler eine Verfolgung Anziehen, selbst die Ausstellung von Bildern und Gemälden mit religiösem Hintergrund würde ihn nicht unbedingt hiergegen sichern; beispielsweise würde schwerlich eine Garantie dafür zu übernehmen sein, daß die Ausstellung von Kopieen oder Photographieen von Correggios Magdalena keine Anklage wegen Verletzung dieser Bestimmung zur Folge haben wird, denn wer wollte bestreiten, daß die prüde Eng herzigkeit des einen oder andern an der weitentblößten Büste der Büßerin Anstoß nimmt? Der Buchhändler kann sich auch ohne Auslegen der Bücher in seinem Schaufenster be helfen, für den Kunsthändler ist dies dagegen weit schwieriger, und dieserhalb würde für ihn der Erlaß einer Strafbestim mung der bezeichneten Art einen erheblicheren Nachteil bedeuten als für jenen. Der Erlaß würde in der Hauptsache nur eine Be lästigung des anständigen und soliden Buch- und Kunst- Handels bewirken, der sich mit den Erzeugnissen der Porno graphie nicht befaßt, während diejenigen, welche sich mit dem Vertrieb dieser beschäftigen, nur wenig dadurch behindert würden; die auf die Sinnlichkeit berechneten, aber versteckt gehaltenen Darstellungen, die nur andeuten, könnten ungeachtet dieser Vorschrift nach wie vor ausgelegt und ausgestellt werden; beispielsweise würde cs kaum möglich sein, die Auslegung von Marcel Prevosts »Vemi-Vier^ss« zu verbieten, trotzdem dieses Buch ein durch und durch unsittliches, ja geradezu die Seele des Volks vergiftendes genannt werden muß. Aus diesen Erwägungen kann sich der deutsche Buch- und Kunst handel mit dieser Erweiterung des ß 181 des Strafgesetzbuches nicht einverstanden erklären, er wird vielmehr von dem Reichs tag die Ablehnung dieses Vorschlags verlangen und seiner Ansicht dahin Ausdruck geben müssen, daß zur Unterdrückung der pornographischen Litteratur, an der er dasselbe Interesse hat wie der Staat, andere Mittel ergriffen und andere Wege cingeschlagen werden sollten. Kleine Mitteilungen. Post. Erneute Bestrebung um Erhöhung der Ge wichtsgrenze für einfache Briefe. — Der »Papierverein Rheinland-Westfalen- richtete folgende Eingabe an den Deutschen Reichstag: -An die Mitglieder des Deutschen Reichstags zu Berlin. »Schon seit mehreren Jahren hat sich der Unterzeichnete Verein bei Gelegenheit der Beratung des Postetats veranlaßt gesehen, den Herren Reichstagsmitgliedern ans Herz zu legen, für Erhöhung der Gewichtsgrenze der einfachen Briefe auf 20 § einzulreten bezw. diese Erhöhung entgegen dem Widerstreben Sr. Excellenz des Herrn Generalpostmeisters zum Beschluß zu erheben. Aach in diesem Jahre kommen wir wieder mit der Bitte. »Abgesehen von den Gründen, welche durch die fast voll ständige Aenderung der Papierherstellung bezw. der dazu be nötigten Rohmaterialien bedingt werden und die Ihnen aus unseren früheren Eingaben noch in der Erinnerung sein werden, wollen wir uns heute darauf beschränken, nur einen Grund VieriiiidsechzWer Jehrginig. nebst den nötigen Erläuterungen anzuführen, welcher logischer weise die Regierung veranlassen müßte, von selbst die Ge wichtsgrenze auf 20 g zu erhöhen. Dieser Grund ist, daß die Regierung bei den Bestimmungen über Normalpapier und deren Verwendung bei allen Papieren für amtliche Zwecke ein Mindest gewicht von 12 g per Bogen vorgeschrieben hat. Kommt dazu ein nur einigermaßen haltbarer Briefumschlag, so ist das Gewicht von 15 g überstiegen. Wenn Se. Excellenz der Herr Staatssekretär Graf von Posadowsky in der Sitzung vom 1. Dezember 1896 sagt, daß Kaufleute aus sehr dünnem Papier schreiben und auf 15 § Papier sehr große Geschäfte ab- schließen können, so sehen wir nicht ein, warum Kaufleute, Gewerbetreibende und Private auf dünnerem und schlechterem Papier schreiben sollen, als es der Staat für seine Beaniten und bei den doch auch von Kausleuten, Gewerbetreibenden und Privaten an ihn zu machenden Eingaben für nötig hält. Was dem einen recht ist, ist dem andern billig. Wohl können wir uns leichtes und auch gutes Papier beschaffen; bei der so sehr gewachsenen Korrespondenz ist aber der erhebliche Mehrbetrag in Rechnung zu ziehen und schließlich bei ivohlgedrungcner allge meiner Anwendung auch die Unmöglichkeit, das Papier in genügen den Mengen zu beschaffen. Denn nicht allein um billiger Herstellen zu können, hat die Papierfabrikation zu allen geeigneten Ersatzstoffen greisen müssen, sondern auch, weil bei dem um das zehn- und noch mehrfache gesteigerten Bedarf die früher verwandten Rohmaterialien nicht ausreichcn. Wenn Se. Excellenz der Herr Staatssekretär in der selben Sitzung sagt, daß Se. Excellenz der Herr Reichspostmeister die Bewilligung daran knüpfte, daß der Weltpostverein diese Er. Höhung des Einheitsgewichts annehme, so entgegnen wir darauf, daß England und Oesterreich-Ungarn höhere Gewichte für den Jnlandsverkehr haben. Genannte Postvcrwaltungen haben sich durch den Weltpostverein nicht abhalten lassen, diese Erleichterung, deren Berechtigung sie anerkannten, zu gewähren, und die öster reichische Postverwaltung hat nicht einmal die Rücksicht auf das mit ihr in so engem postalischen Verhältnis stehende Deutsche Reich gelten lassen. Jeder, der mit Oesterreich in brieflichem Verkehr steht, weiß, wie häufig er Strafporto zu zahlen hat für Briefe, die von dort nach uns kommen, weil sie für deutsches Post gewicht zu schwer und demgemäß nicht genügend frankiert sind. Und wenn früher Se. Excellenz der Herr Ncichspostmeister diese von uns geforderte Erhöhung gleich einer Durchlöcherung der Weltpost vereinsverträge erachtete, so hat er, wenn auch vorläufig noch in sehr zarter Weise, in dem vor einiger Zeit gemachten Erlaß, Briese bis 15'/, g für einfache Briefe gelten zu lassen, den ersten feinen Nadelstich zur Durchlöcherung gethan. Wir nehmen an, daß dieser Erlaß der Erkenntnis seine Entstehung verdankt, daß es dem schreibenden Publikum immer schwerer wird, die vorgeschrie- bcnen 15 A einzuhalten Wenn dann weiter Se. Excellenz der Herr Generalpostmeister sagte, daß der durch die Erhöhung ent stehende Ausfall die Reichsfinanzcn um 6'/, Millionen schädige, so erscheint es uns säst, daß Se. Excellenz der Herr Reichspost- meistcr uns gleich für alle Doppelbriefe die Ermäßigung gewähren wolle. Wir sind aber so bescheiden, diese Erleichterung nur für die Briefe bis 20 ^ zu fordern, und kann der entstehende Aussall im höchsten Falle 600000 ^ betragen. Denn nach den von der Neichspostoerwaltung selbst gemachten Erhebungen beträgt jährlich die Summe der Briefe zwischen 15 und 20 g annähernd 6 Millionen Stück, es ergiebt dies oben schon genannten Verlust im ungün stigsten Fall. Darauf, daß die Ermäßigung nur für die Briese zwischen 15 und 20 g gelten soll, glauben wir deshalb nochmals besonders aufmerksam machen zu müssen, weil bei den Ent gegnungen in den früheren Neichstagsverhandlungen Se. Excellenz der Herr Generalpostmeister immer mit den jährlich beförderten 70 Millionen Doppelbriefen argumentierte. Für diese über 20 A wiegenden Briese wollen wir gern 20 zahlen. -Daß jede Verkehrserleichlerung der Post nur Nutzen bringt, weiß die Postverwaltung aus eigener Erfahrung. In früheren Eingaben haben wir mehrfach nachgewiesen, daß gerade diese Er leichterung der Post nicht nur Nutzen, sondern auch Vereinfachung der Arbeit bringt. -Wir hegen deshalb die Hoffnung, daß bei der so überaus günstigen Lage des Postetats unsere Bitte dieses Mal Gehör findet. -Mit größter Hochachtung der Päpierverein Rheinland-Westfalen. Carl Blanke, Vorsitzender.- Vom Reichsgericht. Ein Ausstellungsgründer. (Nach druck verboten.) — Der Kaufmann Franz Juhüsz wurde am 27. Oktober 1896 vom Landgericht Berlin I wegen Betrugs und schwerer Urkundenfälschung zu drei Monaten Gefängnis verurteilt, der Mitangeklagte Agent Bloch wurde freigespcochen. Nachdem er in der Damenkonfektion bankerott geworden mar, wurde Juhüsz Generalagent der -Victoria- mit 6000 jährlichem Fixum. Gleich zeitig beteiligte er sich an einer Kunstausstellung, die aber nicht 97
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