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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.06.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 27.06.1904
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19040627
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^ 146, 27. Juni 1904. Nichtamtlicher Teil. 5557 hafte Manipulationen seitens der Zwergbetriebs-Konkurrenz, die auch in dieser Beziehung mehr und mehr zu einem buchhändlerischen Krebsschaden auswächst. Wir haben in keinem Jahre vorher auch nur annähernd so viele berechtigte Klagen wegen Schleuderei zu behandeln gehabt wie im Berichtsjahr 1903/04 und mußten in zahlreichen Fällen die — uns jederzeit auf das bereitwilligste gewährte — Unter stützung des Börsenvereins-Vorstandes anrufen, um unseren pflichtgemäß geltend gemachten Ansprüchen allenthalben die notwendige Geltung zu verschaffen. Unsere Mitgliederzahl befindet sich in erfreulichem Wachstum: es sind infolge Wegzugs oder Geschäftsverkaufs ausgeschieden 7, dagegen wurden neu ausgenommen 15 Mit glieder, so daß der Verband gegenwärtig 146 Mitglieder zählt. Ein Aufnahmegesuch mußten wir ablehnen, bezw. zurückstellen, da der Gesuchsteller die von uns zu bean spruchenden buchhändlerischen Qualifikationen nicht in ge nügendem Maße besaß. Eines unserer geschätztesten Mitglieder, Herr Alwin Huhle-Dresden, konnte in voller geistiger und körperlicher Frische vor wenigen Wochen das seltene Jubiläum 50 jähriger Berufstätigkeit feiern; wir bringen dem verehrten Jubilar auch an dieser Stelle unsere herzlichsten Glückwünsche dar. — Herr vr. Erwin Haendcke-Dresden, der dem Vor stande seit Oktober 1901 angehörte, sah sich zu unserem Be dauern veranlaßt, im Oktober 1903 sein Vorstandsamt niederzulegen; das hierdurch freigewordene Amt des ersten Schriftführers übertrugen wir daraufhin dem bereits dem Vorstande angehörenden Herrn Franz Schuffenhauer- Dresden, während wir Herrn Richard Liesche-Anna- berg interimistisch in den Vorstand beriefen. An Stelle des nunmehr als Vorstands-Stellvertreter ausgeschiedenen Herrn Liesche wählten wir Herrn Walter Agricola-Ehemnitz. Wir erbitten zu diesen Maßnahmen die nachträgliche Ge nehmigung der Hauptversammlung. Wir sind am Ende unseres Jahresberichts angelangt und schließen diesen mit dem Wunsche, daß es dem Buch händler-Verband für das Königreich Sachsen auch in Zukunft beschieden sein möge, als kräftiges und lebendiges Organ des Börsenvereins zum Segen unserer engeren Gemeinschaft wie zum Wohle des gesamten deutschen Buchhandels zu wirken: möge insbesondere immer der Geist wahrhaft kollegialen Empfindens und das Gefühl unbedingter Zusammengehörig keit ihn beleben und für alle Zeit stark erhalten. Rudolf Heinze. Kleine Mitteilungen. Eingetragenes Warenzeichen. — Untenstehendes Waren zeichen ist nach einer Bekanntmachung des Kaiserlichen Patent amts auf Grund des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 gemäß der Anmeldung vom 23. Dezember 1902 für die Firma Max Rockenstein in Berlin, Hallesche Straße 4, am 2. Juni 1904 — unter 69850 — in die Zeichenrolle einge tragen worden. — Aktenzeichen ll. 4874, Klasse 42. — Geschäftsbetrieb, in dem das Zeichen verwendet werden soll: Verlag und Buchhandel, Vertrieb von Schulbedarfsartikeln. Als Waren, für die das Zeichen bestimmt ist, sind angegeben: Bücher, Kalender und Zeitschriften, Zeichen- ständcr, Zeichenblöcke, Schreib- und Zeichenhefte, Skizzen bücher, Zeichenpapier, Zeichenleinwand, Zeichen- und Schriftvorlagen, Schreibpapier, Notizblocks, Notizbücher, Briefum schläge, Briefkassetten, Schreibmappen, Schreibunterlagen, Kopier papier, Kopierbücher. Durchschreibpapier, Tinte und Tintenfässer, Tusche, Tuschnäpfe, Farbkasten, Malkasten. Pinsel für Schulzwccke und Gebrauchsgegenstände für Aquarell- und Ölmalerei, nämlich Paletten, Malleinwand, Terpentin, Sikkativ, flüssiger Leim und Kleister; Blei- und Farbstifte, Zeichenkohle, Wischer, Linienblätter, Blei- und Radiergummi. Verbot, das Niederwald-Denkmal zu photo graphieren. — Am Niederwald-Denkmal ist nach dem «Wiesbadener General-Anzeiger« ein Plakat angebracht, auf dem Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 71. Jahrgang. zu lesen steht: »Die photographische Aufnahme des Denkmals ist verboten.« Ganz abgesehen davon, schreibt die genannte Zeitung Gesetzes vom 9. Januar 1876 betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste gestattet. Red.), ist es für einen deutschen Staatsangehörigen aus dem Osten des Reichs, der sich Kahlenberg, Nixchen. Vom Reichsgericht. (Vgl. Börsen blatt 1903, Nr. 118; 1904, Nr. 7 u. 107.) — Die unter obigem Titel von Fräulein von Monbart (Pseudonym Hans von Kahlenberg) verfaßte Novelle (Dresden, Carl Neißner) beschäf tigte am 24. Juni nochmals das Reichsgericht. Die verschiedenen bisher ergangenen Gerichtsurteile seien kurz wiederholt. Das Landgericht II in Berlin hatte Verfasserin und Verleger von der Anklage, eine unzüchtige Schrift verbreitet zu haben, frei- gesprochen. Auf die Revision des Staatsanwalts hob das Reichsgericht das Urteil auf. Das Landgericht I in Berlin erkannte aber gleichfalls auf Freisprechung. Daneben wurde allerdings auf Einziehung der Novelle erkannt. Die Ver fasserin erzielte nun die Aufhebung auch dieses Urteils und die Verweisung der Sache an das Landgericht Neu-Ruppin. Die Aufhebung erfolgte, weil nicht festgestellt war, daß die Novelle als Ganzes unzüchtig sei und weil die Einziehung zu Unrecht erfolgt sei. — Am 30. April hat nun das Landgericht Neu-Ruppin lediglich dahin erkannt, daß die zur Herstellung der Novelle bestimmten Platten und Formen unbrauchbar zu machen seien. Die Einziehung der Novelle wurde nicht ausgesprochen. Die Verfasserin beschwerte sich nun in ihrer Revision gegen das neueste Urteil darüber, daß die Beschlagnahme des Werkes nicht aufgehoben worden sei, und suchte weiter nachzuweisen, daß ihr Werk zu Unrecht als unzüchtig angesehen worden sei. — Der Öberreichsanwalt beantragte die Verwerfung der Revision, da die Beschlagnahme ohnehin aufgehoben werde, sobald das Urteil rechtskräftig sei. Bedauerlich sei, daß die Einziehung vergessen worden ist und daß der Staatsanwalt dagegen nicht Revision eingelegt hat. — Das Reichsgericht erkannte dann auf Ver werfung der Revision. Vorsicht für Berliner Sortimentshandlungen ge boten! — Eine angesehene Berliner Sortimentsfirma schreibt der Redaktion dieses Blattes, um andere Kollegen vor Schaden zu bewahren: »Vor einigen Tagen entnahm bei mir eine junge Dame von etwa zwanzig Jahren drei Bände der Sammlung »Provinzmädel«, ohne Zahlung zu leisten, da sie angeblich nicht genug Geld bei sich hätte. Sie gab als Adresse: Fräulein Giesecke, Rankestraße 29, Berlins, an. In diesem Hause wohnt allerdings ein Major a. D. Gisecke, der aber nicht Empfänger ist und mir mitteilte, daß ihm durch Übersendung der Rechnungen noch andere Fälle bekannt geworden seien, in denen die Betreffende auf seinen Namen Waren auf Kredit entnommen habe«. Ein neuer Schillerfund. (Vgl. Börsenblatt Nr. 145.) — Der Direktor des Goethe- und Schillerarchivs in Weimar, Geh. Hofrat Professor vr. Suphan, wohl der erste Schillerkenner der Gegenwart, erklärt die »Schiller-scharade-- aus dem Fremdenbuch der Wartburg als nicht vom Dichter Schiller herrührend. Auch Herr Professor Albert Köster, der Literarhistoriker der Leipziger Universität, schreibt dem Leipziger Tageblatt: .Auf Ihre Frage kann ich Ihnen kurz und bündig antworten, daß die Scharade unmöglich von Schiller ist. Herr Or. Müller hat sich getäuscht beim Ausfinden des Gedichts, oder er ist das Opfer einer Mysti- ikation geworden. Hoffentlich stellt die Wartburg-Korrespondenz in der nächsten Nummer ihren Lapsus richtig. - Polnische Bilder. — Durch Urteil der Strafkammer zu Posen ist die Unbrauchbarmachung des Bildes »Die Schlacht bei Naclawica« angeordnet, dagegen ist der Antrag der Staats anwaltschaft auf Unbrauchbarmachung des Bildes »Die Eides leistung Kosciuszkos- vom Landgericht abgelehnt worden. Ausstellungspreise- Als weitere Firmen, die auf der Ersten hellenischen Lehrmittelausstellung in Athen mit der goldenen Medaille (/k§«k) für ausgestellte Lehrbücher ihres Verlags ausgezeichnet wurden,sind zu nennen: M o ri tz Di esterw e g, Verlagsbuchhandlung in Frankfurt a. M., G. Frey tag, Ver lagsbuchhandlung in Leipzig und Julius Groos, Verlag in Heidelberg (letztere für die Lehrbücher zum Studium der neueren Sprachen nach der Methode Gaspcy-Otto-Sauer). 735
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