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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.07.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 02.07.1908
- Sprache
- Deutsch
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Nichtamtlicher Teil. «örs-ndl-tl I. d. Dts--«. «uchhandkl. 7249 151, 3. Juli 1908. Einführung eines billigen und bequemen Versendungsmittels durch die Post das Wort geredet. Er hotte damit einen Wunsch zum Ausdruck gebracht, der in vielen Interessentenkreisen, nament lich in denen des Handels- und Gewerbeslandes schon lange be stand. Und wenn der kürzlich in Berlin stattgehabte Deutsche Handelstag wiederum den Beschluß gefaßt hat, das Reichspost amt um Einführung des Einkilopakets zu ersuchen, so zeigt dies, daß das Bedürfnis nach einer Gelegenheit, Schriftstücke und Gegenstände von größerem Umfange in der bequemen und billigen Briefform zu versenden, noch andauernd besteht. Die Gründe, die die Postoerwaltung abhalten, dem an sie gestellten Verlangen zu entsprechen, liegen wohl darin, daß die Beförderung eines Briefes von größerem Gewicht als die bisher üblichen mit der Briefpost geeignet ist, einesteils den gesamten technischen Bricspostdienst umzugestalten und anderseits das althergebrachte und darum geheiligte Tarifsystsm für die Briefpost gegenstände über den Haufen zu werfen. Es kommt noch hinzu, daß die finanzielle Wirkung der Neueinrichtung nicht vorher ab geschätzt werden kann. Aber die fortschreitende Zeit wird immer neue Forderungen erheben, und den aus den Bedürfnissen heraus gewachsenen Wünschen muß Rechnung getragen werden. Dabei ist es unerheblich, ob der alte, vielleicht schon zu alte Portotari für Briefpostsendungen aufgehoben wird; ein besserer könnte in diesem Falle auch der Feind des Guten sein! Er ist ohnehin schon bröckelig und verliert von Zeit zu Zeit einen Stein seines Fundaments. So sind seit Oktober vorigen Jahres die bisherigen Grund sätze, die für die Versendung von Warenproben galten und welche die ermäßigte Taxe nur zuließen, wenn die Versendung zu Handeltzzwecken geschah, dadurch unterbrochen worden, daß jetzt auch abgcschnittene Blumen, sowie einzelne Schlüssel, natürlich auch im Gebrauch befindliche, gegen das billige Porto ange nommen werden. Außerdem befördert die Post, wie bekannt, außer der Postkarte und dem zierlichen Brief schon kleine Pakete als Briefpostgegenstände: Drucksachenpakete, Geschäftspapiere und die aus diesen oder mit Warenproben zusammengepackten Gegenstände bis zum Meistgewicht von einem Kilogramm. Nur ist die An nahme dieser Gegenstände an eigenartige, oft unverständ liche Vorschriften gebunden. An der vorgeschriebenen Ver packung (kleine Säckchen, Blech- oder Holzkästchen, Papier hüllen re.) ist nichis auszusctzen, ebenso an den Ausdehnungs grenzen, die Pakete bis 30 Zentimenter (Drucksachen in Rollenform sogar bis 7b Zentimenter) Länge zulassen; beide würden für die Zwecke, denen das neue Kilopaket dienen soll, vollauf genügen. Da gegen ist nicht erfindlich, weshalb die Postoerwaltung für den In halt der von ihr gegen die sogenannte -ermäßigte Taxe- zuge lassenen Briefpakete im Gewichte von 250 Gramm bis 1 Kilogramm so engbegrenzte Bestimmungen aufcechterhält. Weshalb dürfen als Drucksachen nur Erzeugnisse der Druckereien, der Lithographen und anderer Schwarz- oder Buntkünstlcr befördert werden? Weshalb können Geschästspapiere auch mit der Hand geschriebene Mitteilungen enthalten und dürsen doch nicht solche sein, die einen-unmittelbaren und persönlichen Gedankenaustausch zwischen dem Absender und Empfänger« darstellen? Und warum kann man jetzt in dem Warenprvbenpaket einen alten Hausschlüssel, nicht aber eine Kleider bürste versenden? Nun besteht aber, ebensowohl für den Kaufmann wie für den Privatmann, das Verlangen, kleinere Mengen Waren, vergessene Sachen, kleine Geschenke usw. an Kunden, Verwandte oder Bekannte abzusendcn; hierzu steht ihnen aber im Reichspostgebiet nur die teure und umständliche Paketpost zur Verfügung. Wir meinen nun, daß, wenn schon die Post kleine Pakete mit der Briefpost befördert, sie diesen Dienstzweig auch, außer einem kleinen Kreise von Interessenten, der Allgemeinheit zugänglich machen sollte; sie ist für diesen Dienstzweig bereits eingerichtet, und wenn angenommen wird, daß er sich als nützlich und gewinnbringend erweist, so kann cs der Postverwaltung wirklich gleichgültig sein, was sie in diesem Päckchen befördert! Wenn das Kilopaket ohne Begleitadresse eingeliefert werden kann, wenn es zu einem mäßigen Preise, etwa dem Einheits- porto von 30 H, überallhin befördert würde, wenn es ohne Bestellgeldererhebung und ohne weitere Formalitäten ausgehändigt wird, und wenn es innerhalb festgesetzter Grenzen in bezug auf Ausdehnung das Mittel böte, beliebige Gegenstände zu versenden, Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 7b. Jahrgang. so wird es bald ein beliebter Versendungsgegenstand werden. Hieran würde auch die Kehrseite der Medaille — denn die Ein richtung hat auch ihre zwei Seiten — nichts ändern. Die Post müßte ihre Haftpflicht für diese -Briefpakete-, wie sie es schon für die anderen Vriefpostssndungen tut, im Falle des Verlustes und der Beschädigung ablehnen. Einesteils wegen der geringen Entschädigung, die sie für die Beförderung erhält, anderseits aus betriebstechnischen Gründen, da sie sür die richtige Auf lieferung keinen Beweis hat. Ferner können die Aufgeber der Briefpakete wohl kaum das Verlangen stellen, daß letztere für den billigen Portosatz mit allen schnellen Zügen befördert werden. Ob die Postoerwaltung mit der Einführung des Kilopakets sich einen gewinnbringenden Dienstzweig schafft, oder ob sie ihn nur mit Unterbilanz ausführen kann, ist freilich nicht voraus zusehen. * Deutsche Kommission der Kgl. Akademie -er Wissen» schasten in Berlin. — Dem Assistenten an der Königlichen Universitätsbibliothek in Berlin vr. Friedrich Lehrend ist vom Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegen heiten die Stelle eines Archivars und Bibliothekars für die Ge schäfte der Deutschen Kommission der Königlichen Akademie der Wissenschaften in Berlin übertragen worden. Berla« -Der PaplerhSndler- G. m. b. H. tu Düsseldorf. — Handelsregister-Eintrag: In das Handelsregister 8 Nr. b69 wurde heute eingetragen: Die Gesellschaft in Firma »Verlag ,Der Papierhändler', Gesellschaft mit beschränkter Haftung-, mit dem Sitze in Düsseldorf. Der Gesellschaftsvertrag ist am 15. Juni 1908 fest gestellt. Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Verlag der Fachzeitschrift »Der Papierhändler-, alleiniges Organ des Verbandes Deutscher Papier- und Schreibwarenhändler. Das Stammkapital beträgt 50 000 Zum Geschäftsführer ist der Redakteur Artur Rex in Düsseldorf bestellt. Die öffentlichen Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nur durch den Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staatsanzeiger. Düsseldorf, den 23. Juni 1908. (gez.) Königliches Amtsgericht. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 152 vom 30. Juni 1908.) * Wucherprozeß vor dem KSuiglichen Landgericht II zu Berlin. — Gegen den Verlagsbuchhändler (?) und Inhaber einer Rcisebuchhandlung Ernst Franke in Schöneberg (Berlin) sowie gegen dessen Buchhalter Karl Röhle war Anklage wegen Wuchers erhoben. Der Angeklagte hatte in verschiedenen Zeitungen durch anonyme Inserate zinsfreie Darlehen angeboten. Die Dar lehnssuchenden erhielten auch — nachdem ihre Kreditwürdigkeit ermittelt war — leihweise Beträge in Höhe von 100 ^ bis 150 aber nur aus kurze Zeit und nur gegen Hinterlegung eines Wechsels und gegen Verpfändung von Möbeln, ferner aber nur unter der Bedingung, entweder ein -Brockhaus-Konoersations- Lexikon- oder Bilder im Werte von 75 bis 150 oder verschiedene Bücher im Preise von 60 ^ bis 85 ^ auf Raten zahlung von der Firma Ernst Franke zu kaufen. In dieser Geschäftsmanipulation erblickte die Anklagebehörde die Merkmale des verschleierten Wuchers. Die Darlehnsnehmer, die sich mehr oder weniger in be drängter Lage befanden, mußten — um sich vorübergehend pekuniär zu helfen — Gegenstände kaufen, die sie entweder nicht gebrauchen konnten oder die, wie die teuren Bilder (minder wertige Ölbilder!) oder wie die Bücher — nach Aussage des buchhändlerischen Sachverständigen —, geradezu wertlos für sie waren. Die Bücher, die geliefert wurden, waren: Das Bismarck-Museum in Wort und Bild, von A. de Groussillier; Der praktische Hausarzt, von Or. weck. A. Müller; Ich bin bei Euch alle Tage, von Oskar Pank; Ich und mein Haus wollen dem Herrn dienen, von Dr. Alfred Bienengräber; Gesamt-Ausgabe der am 1. Januar 1900 in Kraft tretenden Reichsgesetze und Verordnungen, von Otto Hentig; Wenn eins krank ist in der Familie, von Or. F. Wiedemann; 944
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