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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.08.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-08-27
- Erscheinungsdatum
- 27.08.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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^ 198, 27. August 1913. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Tuchhandel. 8511 bergischen Topographischen Bureaus mit einer Stuttgarter Verlags buchhandlung dahin geändert worden, daß dem Buchhandel ein Rabatt von 20 o/g eingeräumt worden sei, um ihn mehr am Absatz zu inter essieren. Auch in Österreich und Frankreich erfolge der Vertrieb der von den militärischen Behörden herausgegebenen Karten durch den Buchhandel. Die Königlich Preußische Landesaufnahme habe die Neuregelung also im Gegensatz zu der sonst nahezu allgemein üblichen eingeführt, sie habe die gut funktionierende Mitwirkung des Handels ausgeschlossen bzw. Bedingungen gestellt, die nicht annehmbar seien. Der einzige Vorteil der neuen Regelung für die Heeresverwaltung liege in der noch dazu zweifelhaften Versorgung von einigen pensionierten Offi zieren, während die Interessen aller übrigen Beteiligten, wie im ein zelnen dargetan, geschädigt seien. Diese Benachteiligung des Buch handels sei um so mehr zu bedauern, als der Deutsche Handelstag grundsätzlich auf dem Standpunkt stehe, daß der Staat selbst keine Tätigkeit als Gewerbetreibender ausüben solle und daß die Mittel, die von allen Steuerzahlern aufgebracht würden, nicht in einer Art und Weise verwendet werden dürften, die die Interessen eines Gewerbes verletzten, ohne daß wichtige Gründe des allgemeinen Wohles vorliegen. Daß dies letztere nicht der Fall sei, dürfte aus den vorstehenden Aus führungen hervorgehen. Der Präsident richtete daher an den Staatssekretär des Innern die Bitte, für Beseitigung des jetzigen Systems zum Vertrieb der Ge neralstabskarten und Ersatz desselben durch ein solches einzutreten, an dem der Buchhandel zu angemessenen Bedingungen Mitarbeiten könne, indem er auf die am 23. April 1913 im Reichstag einstimmig angenom mene Resolution hinwies, welche den Herrn Reichskanzler ersucht, »im Interesse der weitesten Verbreitung der Generalstabskarten den Wün schen des Buchhandels entgegenzukommen, nämlich von der Errichtung eigener Vertriebsstellen durch das Kriegsministerium abzusehen«. In der gleichen Angelegenheit wendete sich der Präsident des Deut schen Handelstags auch an den preußischen Minister für Handel und Gewerbe. Verband Deutscher Gewerbe- und Kaufmannsgerichte. — Die dies jährige Verbandsversammlung findet am 18., 19. und 20. September in Leipzig im Theatersaal des Krystall-Palastes statt. Das Pro gramm gestaltet sich folgendermaßen: Mittwoch, den 17. September, abends 7^ Uhr: Ausschußsitzung; von 8 Uhr abends ab: Geselliges Zusammensein der Verbandstagsteilnehmer in Auerbachs Keller. Don nerstag, den 18. September, vormittags 9 Uhr: Verbandsversamm lung; abends 8 Uhr: Begrüßung und Bewirtung durch die Stadt Leip zig. Freitag, den 19. September, vormittags 9 Uhr: Verbandsver sammlung; nachmittags: Besichtigung des Völkerschlachtdenkmals, dar auf zwangloses Zusammensein in den Bayrischen Bierhallen auf der Baufach-Ausstellung. Sonnabend, den 20. September, vormittags 9 Uhr: Verbandsversammlung; nachmittags: Besichtigung der Bau fach-Ausstellung. Aus dem Antiquariat. - Die Firma Joseph Baer L Co. in Frankfurt a. M. wird vom 20. bis 24. November die wertvolle Kunst bibliothek und Kupferstichsammlung des verstorbenen Berliner Kunst historikers und Kunstsammlers Eugen Schweitzer versteigern. Uber diese Sammlung, die fast alle kunsthistorischen Zeitschriften in vollständigen Reihen, etwa 2000 Monographien über Künstler und Kunststätten, kunsthistorische Prachtpublikationen usw. enthält, ist ein Katalog in Vorbereitung, der Anfang Oktober zur Ausgabe gelangen wird. Die 22. Jahresversammlung des Deutschen Gymnasialvereins findet in Marburg a. L. am 28. und 29. September unmittelbar vor der ebenfalls dort tagenden Versammlung deutscher Philologen und Schulmänner statt. Am 29. ist die Generalversammlung der Ver einigung. Universitätsprofessor Or. Paul Wendland aus Göttingen wird Bericht erstatten über die für die Schule zu treffende Auswahl griechischer Lektüre. Dann wird eingehend über die den Geschichts unterricht betreffenden Vorschläge verhandelt werden. Zahlungen an Postkassen mittels Schecks. — Zur Förderung der bargeldlosen Zahlungen nehmen die an Neichsbankplätzen befindlichen Postanstalten außer Postschecks und Neichsbankschecks auch Schecks auf Banken, Anstalten, Genossenschaften und Sparkassen in Zahlung. Die im Scheck als Bezogene genannte Bank usw. muß ihre Geschäftsstelle im Orte haben und ein Girokonto bei der Neichsbankstelle des Ortes unterhalten. Schecks dieser Art sind verwendbar bei Einzahlungen ans Postanweisungen und Zahlkarten, beim Einkäufe von Wertzeichen im Betrage von mindestens 20 Mark, bei Entrichtung von Fernsprech gebühren, gestundeten Portobeträgen und Tclegrammgebühren, Zei tungsgeld, Schließfachgebühren. Die eingelicferten Postanweisungen und Zahlkarten werden in diesem Falle von den Postanstalten abge- sandt, sobald die Neichsbank den Betrag der Postkasse gutgeschricben hat. Hat der Absender bei der Postanstalt eine Sicherheit hinterlegt, so werden die eingelieferten Postanweisungen und Zahlkarten schon vorher abgesandt. Eine solche Sicherheitsleistung wird jedoch von öffentlichen Behörden, Kassen und Anstalten sowie von Sparkassen der Kreise, Stadt- und Landgemeinden nicht beansprucht, wenn sie mit der Postanstalt eine Verabredung über das ein für allemal zu beobachtende Einlteferungsverfahren getroffen haben. Die Internationale Buchgewerbeausstellung Leipzig 1914 hat die Bauräte Weidenbach und Tschammer in Leipzig zu Generalarchi tekten für die Ausstellung bestellt und sie mit der durchgreifenden Neugestaltung des Ausstellungsgeländes und der Errichtung der Neu bauten beauftragt. Mozarts Handbibliothek. — Der Professor am Genfer Konser vatorium H. Kling veröffentlicht in der »Tribüne de Genöve« interes sante Einzelheiten über die Bücher, die Mozart während seiner Reisen gewöhnlich mit sich führte. Die wichtigsten sind folgende: eine latei nische Bibel in einer Kölner Ausgabe von 1679, Mendelssohns berühm ter Dialog »Phädon«, »Die Erziehung der Vernunft« von Ebert, die deutsche Geschichte des Leipziger Historikers Mascov, zwei Bände über das Leben Josephs II., vier Bände der Werke Friedrichs des Großen, vier Bände der in Hamburg erschienenen »Kinderbibliothek«, fünf Bände mit Werken des Ovid, Wielands »Oberon« und verschiedene Bände aus den Werken Moliöres, Metastasios, Ewald von Kleists und Geßners. Außer den angeführten Werken hatte Mozart in seiner Reise bibliothek noch verschiedene Musikalmanache, Bände des von Cramer herausgegebenen Musik-Magazins und Bücher in französischer, italie nischer und englischer Sprache, aus denen man schließen kann, daß der Meister diese Sprachen gut beherrschte. Was seine eigentliche Musik bibliothek anbetrifft, so war sie nicht sehr bedeutend, sondern umfaßte nur Abschriften von Werken Bachs, Joseph und Michael Haydns, Glucks und einiger Komponisten zweiten Ranges. Partituren seiner eigenen Werke hatte er nicht bei sich; der sorglose Meister besaß über haupt nur selten einmal eine Partitur eines seiner Werke, denn die Herausgabe und Vervielfältigung musikalischer Kompositionen lag da mals in Deutschland noch ebenso im argen wie die urheberrechtlichen Ansprüche, die auch nur im bescheidensten Maße zu erfüllen von der Gnade der Theaterdirektoren abhing. Der Kongreß des Deutschen Vereins für Armenpflege und Wohl tätigkeit wird am 25. und 26. September in Stuttgart tagen und die Frage einer einheitlichen deutschen Armengesetzgebung behandeln sowie Grundzüge und Richtlinien für ein »Deutsches Neichsarmengesetz« feststellen. Der von dem Ausschuß erstattete Gesamtbericht, der unter dem Titel »Ein deutsches Neichsarmengesetz, Grundzüge und Richt linien« als 100. Band der »Schriften des Deutschen Vereins für Armenpflege und Wohltätigkeit« erschienen ist, wird die Grundlage für die Beratungen des Stuttgarter Kongresses bilden. Bürgermeister v. Hollander-Mannheim wird in einer Einleitung die gegenwärtige Lage der deutschen Armengesetzgebung und in einer Schlußbetrachtung die Notwendigkeit eines Neichsarmengesetzes darlegen. Der Leiter der Armenverwaltung Köln, Beigeordneter Or. Greven, wird über die Auf gaben der öffentlichen Armenpflege, Schatzrat vr. Drechsler-Hannover über die Organe der öffentlichen Armenpflege, Stadtrechtsrat vr. Sperling-Mannheim über den polizeilichen Arbeitszwang, Professor vr. Klumker-Frankfurt a. M. über Wandererfttrsorge, Rechtsrat Fleischmann-Nürnberg über die Tariffrage, Bürgermeister Or. Thode- Stettin über die Fragen der Aufsicht und Rechtsprechung berichten. Praxis eines Buchhandlungsreiseuden und ihre Folgen. — In Nr. 188 und 191 konnten mir Mitteilen, daß es den Vorstellungen der buchhändlerischen Vereine in Düsseldorf und Breslau gelungen sei, die dortigen Stadtverwaltungen zu der Verfügung zu veranlassen, daß Reisende irgendwelcher Art keinen Zutritt zu den städtischen Bu reaus haben. Wie uns gemeldet wird, hat auch die städtische Verwal tung von Zweibrücken ähnliche Maßnahmen getroffen, um dem Uberhandnehmen von Reisenden auswärtiger Firmen zu steuern und den einheimischen Geschäftsleuten in ihrem Wirkungskreise diese Konkurrenz fernzuhalten. Man wird diese Art »Heimatschutz« nur be grüßen können, zumal im Buchhandel jede Ortsfirma in der Lage ist, die gewünschten Bücher oft zu niedrigeren Preisen besorgen zu können, als sie in der »Aufmachung« von Neisebnchhandlnngen angeboten werden.
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