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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.09.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-09-24
- Erscheinungsdatum
- 24.09.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Redaktioneller Teil. ^ 222, 24. September 1913. teil süddeutschen Handlungsbücher und verwandten Akten des Mittel alters und des 18. Jahrhunderts vornehmen zu lassen. Zn diesem Zwecke richten die Unterzeichneten an alle Freunde der deutschen Wirt schafte- bzw. Handelsgeschichtc die höfliche Bitte, bei dem schwierige» Werke mitzuhelfen und möglichst genaue Angaben über ihnen bekannte oder ausstoßende Handelspapicre der genannten Art an sic gelangen zu lasse». Bemerkt sei, dass sich die gesuchten Archivalien ersahrungs- gemäh oft als Beilagen zu Gericht-Salten zu sinken pflegen, wohin sie gelegentlich kaufmännischer Prozesse (zwischen Handelsgesellschaftern, im Anschluß an Konkurse usw.) gelangt sind. Ur. G. von Below, ordent licher Professor an der Universität Freiburg i. Br., Or. I. Strieder, Privatdozent an der Universität Leipzig. Nachrichten werden an die Adresse des Letztgenannten, Leipzig-Gohlis, Kleiststrnße 8, erbeten. Der 1. Italienische Kongreß sür Radiologie findet an, 12. und 13. Oktober inMailand statt. Mit dem Kongreß ist eine Ausstellung von Apparaten, die Röntgen- und Radiumsorschung betreffend, ver bunden. Der Deutsche Hugenoiien-Verci» hält seine 8. Generalversamm lung am Sonntag, den S. Oktober, zu Rohrbach in Hessen ab. Im Anschluß an die Generalversammlung sinket ein geschichtlicher Vor trag Professor vr. Bonins über »Die Waldenser Siedelungen im Groß- herzvgtum Hessen« statt. Um 814 Uhr Lichtbildervortrag des Herrn Pfarrer Correvon über »Die evangelischen Märtyrer Frankreichs von Petrus Valdo an bis zur französischen Revolution«. Personalim-richte«. Gestorben: in der Nacht vom 15. zum 16. September Herr Alfred Fir-i min - Didot in Paris, Senior-Chef der bekannten Firma und Ältester der Mitglieder des Oerele cle la lidrairis. Der Verstorbene, der am 8. Februar 1828 das Licht der Welt erblickte, trat als 21jähriger junger Mann in die alte Firma ein, deren Name schon im Jahre 1713 genannt wird. Zur Zeit seines Eintritts waren Inhaber der Firma: sein Vater Ambroise, sein Onkel Hyacinthe und sein Vetter Paul Firmin-Didot. Er nahm tätigen An teil an allen Zweigen des großen Geschäfts, indem er sich besonders dem Studium der alten und modernen Sprachen widmete, speziell auch die Beziehungen zu Deutschland pflegte und interessante periodische Ver- lagsartikel herausbrachte, die alle vollen Erfolg hatten. Daneben pflegte er gute Beziehungen zu seinen Kollegen und widmete sich eifrig deren gemeinsamen Berufsinteressen im Oerels cle 1a librairie, dessen erster Präsident sein Vater gewesen war. Nach seinem Eintritt im Jahre 1850 wurde er für 1858—1859 zum Sekretär des Ausschusses für das »llouimal äe 1a librairie« ernannt und für 1878—1881 zum Mit glied des Verwaltungsrats gewählt. Solange seine Gesundheit es er laubte, nahm er tätigen Anteil an den jährlichen Generalversamm lungen. Alfred Firmin-Didot war auch Mitglied der 5. Sektion des Ausschusses für die Ausstellung 1878, die Manuskripte, Inkunabeln und Einbände umfaßte. — Nach der Ausstellung wurde er zum Nitter der Ehrenlegion ernannt, deren Offizier er im Oktober 1889 wurde. Ein reiches und ehrenhaftes Leben ist durch den Tod von Alfred Firmin-Didot abgeschlossen, und an seiner Bahre trauern nicht allein seine Verwandten und die Angestellten seiner Weltfirma, son dern der ganze französische Buchhandel. SprechsM. (Ohne Verantwortung der Redaktion: jedoch unterliegen alle Einsendungen den Bestimmungen über die Verwaltung deS Börsenblatts.) Die Frau im Buchhandel. lVgl. Nr. 193, 197, 203 u. 214.) Ich bitte, mir über dieses Thema noch einige Zeilen zu gestatten. Durch die Artikel, die darüber geschrieben wurden, zieht sich wie ein roter Faden die Ansicht von der »geistigen Minderwertigkeit« der Frau. Ist das Urteil richtig? In meinem nun beinahe 20 Jahre langen Zusammenarbeiten mit Männern habe ich beobachtet, daß von diesen nur wenige Genies in ihrem Fach waren, eine kleine Anzahl ist besonders begabt, sehr viele mittelmäßig, und ein ganzer Teil minderwertig. Derselbe Prozentsatz der Begabung besteht bei der Frau. Ta nun in den sogenannten Män- ncrbcrufen die Frau erst in kleiner Anzahl steht, fällt das Fehlen der hervorragend Talentierten noch mehr auf. Auch hat die Frau die Ent schuldigung, daß sie erst die Hauptsache in geistiger Arbeit — das kon zentrierte Denken — hat lernen müssen, das früheren Generationen ge radezu verboten war. Daß die Frau nicht nur sür mechanische Arbeit paßt, beweist am besten die Tatsache, daß es sehr viele Frauen gibt und stets gab, die sich für ihre »eigentliche Sphäre« — die kleinliche, mechanische Wirtschafts- arbeil — abjolut nicht eignen, dagegen in selbstgewählten Berufen, die intensives Denken verlangen, Wertvolles leisten. Was die Frau heute noch vielfach an der vollen Entfaltung ihrer geistigen Fähigkeiten hindert, ist ihre zu vielseitige Inanspruchnahme. Sie kann nicht, wie der Mann, ihre freie Zeit zur Erholung und Zer streuung verwenden, sondern muß meist die aufreibende Wirtschasts- arbeit nebenbei leisten. Als Beispiel möchte ich die Ehefrau des Artikel schreibers in Nr. 214 anführen, von der es heißt: »Was ich erreicht, habe ich hauptsächlich meiner Frau und ihrer opferwilligen Mitarbeit zu verdanken«. Also: Beruf, Hauswirtschaft, Kinder zur Welt bringen und Kinder erziehen! — Wie klein ist die Leistung der Krau! — Dabei ist das nicht etwa ein Einzelfall, sondern im Handelsstand geradezu typisch! Ebenso muß das ledige junge oder alte Mädchen nicht nur durch körperliche Arbeit, sondern in unzähligen Fällen auch durch ganze oder teilweise Hergabe ihres Gehaltes die Familie unterstützen! — Daß der Herr Kollege bemerkt hat, daß die Frau »nach einigen Arbeitönächten zu Hause« als selbständige Mitarbeiterin auffallend versagt, glaube ich gern. Arbeiten Männer stets gleichwertig? Ich kannte z. B. einen Kollegen, der Montags fast immer versagte. Arbeitsnächle waren da allerdings nicht schuld! Solange die Buchhändler Mädchen nur anstellen, weil sie billi gere Arbeitskräfte haben wollen, solange werden auch die Leistungen entsprechend sein. Schon das unausgesetzte Herabsetzen ihrer Arbeit nimmt mancher Frau die Lust am Berus und an ihrer Weiterbildung. übrigens — warum stimmen die Herren Kollegen immer wieder Klagelieder an über den ungenügenden Verdienst im Buchhandel? Ist das nicht nutzlose Zeit- und Energievergeudung? Warum benutzen sie nicht lieber ihre so oft unterstrichene Intelligenz und hervorragende Denkfähigkeit dazu, um Vorschläge zum Besserwerden zu machen ? Wa rum dringen sie z. B. nicht mit aller Energie darauf, daß zur Neu gründung einer Buchhandlung behördliche Konzession nötig wird? Es ließe sich vieles sagen, aber wie dürfte ich das mit meinem beschränkten Frauenverstand! Auf meinen Artikel in Nr. 197 sind mir mehrere direkte Zuschriften zugegangen, für die ich den Herren auch hier danken möchte. Den Herrn, der mir anonym schrieb: »Quatsch! Ein früherer Volksschüler, welcher perfekt englisch, französisch spricht, Buchführung, Korrespond., Literaturkenntnisse in Belletristik — (unleserlich)« —, den möchte ich fragen, ob er meine Bemerkung vom 14jährigen Volks- schiiler, dem meist die einfachste Bildung fehlt, bestätigen wollte. Ich habe nicht bezweifelt, daß aus einem Volksschüler ein sehr guter Buchhändler werden kann. Sondershausen. Johanna Krüger. Postalische Übergriffe. Der Artikel im Sprechsaal des Bbl. Nr. 219, der seitens der Post zu unrecht erhobenes Strafporto behandelt, veranlaßt mich, nochmals darauf aufmerksam zu machen, daß die Ppst mitunter Übergriffe be geht, denen lediglich aus Unkenntnis nicht entgegengetreten wird. Die Post betrachtet es als ihr Monopol, Briefe usw. zu befördern. Dieses Monopol geht aber glücklicherweise und natürlich nicht so weit, persönliche Rechte zu unterbinden, d. h. die Berechtigung, Briese oder Drucksachen durch die eigenen Boten und Angestellten zu befördern, resp. befördern zu lassen. Mir ist es passiert, daß meinem Boten, der größere Mengen Briefe mit Geschäftsofferten austrug, seitens der Briefträger angedroht wurde, er sowohl wie ich würden angezeigt und bestraft werden, wenn er sich noch einmal mit den Briefen auf der Straße sehen ließe. Ich habe mich dann weiter erkundigt und festgestellt, daß nach dem Postgesetz vom 28. 10. 1871, abgeändert 20. 12. 1899, § 2a eine derartige Be schränkung nicht besteht (Sammlung Göschen, Band 425), und habe daraufhin den Briefträgern gesagt, wenn sie mir ersp. meinem Boten noch einmal drohten, würde i ch sie anzeigen. Die Briefträger beriefen sich auf einen Postbeamten, der ihnen den Auftrag gegeben habe; diesem habe ich dasselbe sagen lassen, und siehe da, ich habe nichts inehr von den Herrschaften gehört. Darum, wem seiner Meinung nach zu Unrecht etwas seitens der Post geschieht, der möge sich genau informieren und eventuell den Beschwerdeweg cin- schlagen. Ein Sortimenter.
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