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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.01.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-01-31
- Erscheinungsdatum
- 31.01.1914
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- Deutsch
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- Saxonica
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Redaktioneller Teil. ^ 25, 31.*Januar 1914. und Verteilung nicht mehr unentgeltlich, sondern nach Zusicherung oder in der durch die Erfahrung gerechtfertigten Erwartung eines per sönlichen Vorteils besorgen. Es muß von den Beamten erwartet werden, daß sie sich der artiger Geschäfte enthalten; sie würden zu ihrem Betriebe überdies der Genehmigung der Vorgesetzten Dienstbehörde bedürfen, sobald die Tätigkeit den Entschluß erkennen läßt, die Geschäfte zum Zwecke der Gewinnerzielnng zu wiederholen. Die nach 8 19 der Preußischen Ge werbeordnung vom 17. Januar 1845 (Gesetzsamml. S. 41) erforder liche Erlaubnis zum Gewerbebetriebe darf in derartigen Fällen nicht erteilt werden. 2. Wenn Beamte es unternehmen, gemeinsam Waren für ihren häuslichen Bedarf zu beziehen, so dürfen sie hierzu weder Dienst- stnnden noch Diensträume noch andere dienstliche Einrichtungen be nutzen. Dies Verbot bezieht sich nicht nur auf die einstweilige Lage rung und Verteilung von Waren und auf die Benutzung von Boten gängen oder Aktenwagen, sondern es dürfen auch ohne die ausdrückliche und in jedem Einzelfall erforderliche Ermächtigung der Behörde in den Diensträumen Listen zur gemeinschaftlichen Bestellung von Waren weder ansgelegt noch in Umlauf gesetzt werden. Die Ermächtigung darf nur erteilt werden, wenn ein dienstliches Interesse vorliegt. Das sogenannte »Behördengeschäft« ist mithin nicht zu dulden. Or. Sydow. II d. 10 086. 1. 9034. I V. 12 258. Die »Vereinigung alter deutscher Studenten« in New Aork, die an läßlich eines Kommerses zu Ehren des Prinzen Heinrich im Februar 1902 begründet wurde, hat, wie gemeldet wird, in diesem Jahre einen allgemeinen Kongreß aller alten deutschen Studenten, die überhaupt in Amerika sind, einberufen und zu diesem Zweck einen vorbereitenden Ausschuß eingesetzt. Die Zahl der aus Deutschland eingewanderten und jetzt noch lebenden früheren Akademiker geht in die Tausende. Noch weit größer ist aber die Zahl der Amerikaner, die ans deutschen Hoch schulen oder Akademien studiert haben. Allein in Göttingen haben nach dem dortigen »Koloniebuch« über 800 Amerikaner längere oder kürzere Zeit ihren Studien obgelegen. Noch weit zahlreicher sind die Ameri kaner, die in Berlin, München, Leipzig, Freiburg, Heidelberg, Bonn nsw. studiert haben. Nach dem Korpslisten des Kösener 8.0. sind rund 1000 alte deutsche Korpsstudenten nach Amerika ausgewandert. Eine Akademie für internationales Recht im Haag ist mit dem Kapital des Or. Gödkoop und der Asserschen Erben gegründet worden. Die beträchtlichen Kosten werden mit Hilfe eines Beitrages der Car negiestiftung gedeckt werden. Die Akademie wird in der Bibliothek des Friedenspalastes untergebracht werden. Die wissenschaftliche Lei tung wird von einem internationalen Komitee ausgeiibt werden, das sich ans den früheren Präsidenten des Instituts für internationales Recht znsammensetzt. Der Deutsche Verein für ländliche Wohlfahrts- und Heimatpflege wird am 19. und 20. Februar seine 18. Hauptversammlung inBerli n abhalten. Auf der Tagesordnung stehen außer der Erstattung des Jahresberichts durch Professor Sohnrey und der Erledigung geschäft licher Angelegenheiten folgende Themata: »Mitteilungen aus der Land pflegearbeit« (Gräfin zur Lippe); »Nekrutenvorbereitung auf dem Lande« (Pfarrer Küster); »Deutsche Volkstrachten« (Frl. Julien); »Bernfswahlberatnng im Kreise Schmalkalden« (Geheimrat Or. Hagen); »Förderung der ländlichen Krankenpflege durch Helferinnen« (General Freiherr v. Bissing); Vortrag von Volksliedern. Mit der Hauptver sammlung ist eine Ausstellung ländlicher Jugendheime verbunden, und am 18. Februar findet auch der Zweite Dorfkirchentag statt, auf dem Pastor Kühn über die »Dorfkirchenarbeit als Krone der ländlichen Hcimatpflege« sprechen wird. Theologische Preisausschreiben. — Der Vorstand der Haager Ge sellschaft zur Verteidigung der christlichen Religion erläßt ein Preis ausschreiben. Es handelt sich dabei um eine Abhandlung über den reformierten Protestantismus unter den Niederländern im 16. Jahr hundert und dessen Einfluß auf die Geschichte der Reformation und der reformierten Kirchengcmeinschaft in den Niederlanden bis 1619. Die Arbeit muß bis zum 15. Dezember 1915 eingesandt werden. Für den 15. Dezember 1914 hat die Gesellschaft ein anderes Preisausschreiben erlassen, und zwar soll eine Untersuchung nach dem Einflüsse ökono mischer Faktoren auf die Reformation des 16. Jahrhunderts eingeliefert werden. Für die ausreichende Beantwortung jeder Preisfrage wird eine Summe von 400 Gulden ausgesetzt. Die gekrönten Arbeiten werden von der Gesellschaft unter ihre Werke ausgenommen und heransgegeben. Die Abhandlungen müssen in niederländischer, lateinischer, französischer oder deutscher Sprache geschrieben sein, im letzteren Falle in lateinischer Schrift. Neue Bücher, Kataloge etc. Uivre8 IUI68 6t euri6ux. — Oatalo§u6 Nr. 396, 4«r parti6 ck6 iVIar- tinu8 Nijüvkk ü I.a I1a^6, I.ang6 Voorircrut 9. O1.-80. 8. 145—192 m. ^bbiIckuiiA6n. Nr. 1030—1342. Personalimchrichteil. Gestorben: am 16. Januar im Alter von 84 Jahren Herr Franko is Äion ge, Mitinhaber der Firma F. Rouge L Cie. in Lan- sann e. Der Verstorbene, der in seiner Vaterstadt eine wohlbekannte Er scheinung war, hatte Theologie studiert und auch einige Jahre in der Erziehungsanstalt Schnepfenthal als Lehrer gewirkt, bevor er sich dem Buchhandel widmete. Im Jahre 1860, nach anderer Lesart 1868, er richtete er in Lausanne eine Verlagsbuchhandlung, die sich bald gut entwickelte und wertvolle Werke meist klassischer, akademischer und wissenschaftlicher Natur heransbrachte. Am 1. Juli 1902 nahm er Francis Rouge und Jacques Hurter als Gesellschafter auf, denen nun die Aufgabe zufällt, das blühende Geschäft weiterzuführen. ^ SimWal. Unlautere Reklame- Eine Gefahr für Sortiment und Verlag wälzt sich in Gestalt der unlauteren Preisrätselreklame einiger irregulärer Berliner Verleger heran. Anfang Dezember erließen zwei Berliner Firmen ziemlich gleichlautende Inserate in den größeren Tageszeitungen und Familien blättern, in denen sie ein Scheinpreisrätsel, das von jedermann sofort gelöst werden kann, aufgaben und den Lösern versprachen, ihnen »voll ständig gratis als Prämie das große weltberühmte Romanwerk: Der Graf von Monte Christo von Alexander Dumas, 6 große Bücher — ca. 1300 Seiten —« zu liefern. Die Lösung des Preisrätsels mußte an die Firmen mit 10 Pfg.-Rückporto auf einem der Anzeige beige^ druckten Schein eingeschickt werden. Daraufhin sollten die Löser einen Gutschein für die »Prämien« erhalten. Die Löser bekamen jedoch keinen »Gutschein«, sondern ein gedrucktes Rundschreiben (Porto 3 Pfg.!), in dem sich herausstellt, daß die Firmen die angekündigten Werke in losen Bogen gegen Einsendung des »Ersatzes der Porto-, Expeditions- und Versandspesen« in Höhe von ungefähr 1.10—1.50 erhalten würden. Wer die Werke gebunden haben wollte, sollte für jeden Band außerdem ./i —.60 Kosten für die Einbände einsenden. Auf diese Weise wurde beispielsweise eine Ausgabe von Dumas, Monte Christo, für rund 3.— (^// 1.10 Porto- und Verpackungsspesen und 1.80 für die 3 Einbände) vertrieben, und zwar — wie bekannt wurde — mit sehr großem Erfolg. Der Erfolg der ersten Anzeige veranlaßte die beiden Firmen, in weiteren Blättern zu inserieren und zwar jetzt vor allem auch in Zeitschriften, die auch durch den Buchhandel ver trieben werden. Der Buchhandel gräbt sich also sein eigenes Grab, wenn er solche Blätter vertreibt. Wenn erst einmal der Erfolg solcher unlauteren Anzeigen in den Kreisen des irregulären Verlagsbuchhandels bekannt wird, dann wer den sich noch weitere Firmen auf dieses neue Vertriebsmittel werfen und dem regulären Buchhandel den Weg versperren, ja es werden viel leicht sogar Firmen des regulären Buchhandels in Versuchung geraten, sich der gleichen Reklame zu bedienen, wenn sie sehen, welchen Erfolg sie hat. Der Buchhandel läuft also Gefahr, daß im Publikum der Glaube genährt wird, es gäbe Gratisbücher. Es ist daher dringend notwendig, daß rechtzeitig Schritte unternommen werden, diese Ne- klamcpraktiken einzndämmen und für alle Zeiten anszurotten. Ich habe schon Mitte Dezember gegen die beiden Firmen Strafantrag wegen unlauteren Wettbewerbs gestellt. Infolge der klaren Rechts lage hat die Staatsanwaltschaft, da hier ein öffentliches Interesse vor- licgt, auch bereits die Untersuchung eingeleitet. Um meinem Straf antrage aber noch mehr Nachdruck zu geben, wäre es sehr erwünscht, daß sich auch andere Verlags- und Sortimentsfirmen zu dieser doch die Gesamtintcresscn des Buchhandels schädigenden Reklame äußern würden. Wenn die Staatsanwaltschaft sieht, wie diese Art der Reklame im Buchhandel beurteilt wird, so wird sie auch auf eine entsprechend strenge Ahndung hinwirken, durch die etwaige Nachahmer abgeschreckt werden. Wer sich für die Angelegenheit interessiert, sende seine Adresse an die Redaktion dieses Blattes. Ich gebe ihm dann gern weiteren Aufschluß. Ein Verleger. 156
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