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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.07.1914
- Strukturtyp
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- 1914-07-04
- Erscheinungsdatum
- 04.07.1914
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. /V 152, 4. Juli 1914. Kleine Mitteilungen. Stuttgarter Buchhandlungsgehilsenverein iE. V.). — Am 7. Juni feierte unser Verein sein 47. Stiftungsfest, zum erstenmal seit 23 Jah ren, dem Zuge der Zeit folgend, verschönt durch unsere Damen. Nach altem Brauch zogen wir in der Frühe hinaus in die an schönen Orten so reiche Umgebung von Stuttgart. Der Zug brachte uns, mit Rück sicht auf die Damen, diesmal nicht so bald nach Ditzingen. Mit Hallo wurden wir dort von einigen Freunden, die den Weg dorthin schon zu Fuß gemacht hatten, auf dem Bahnhof empfangen und unter Geigen tlang und Lautenschlag durchs liebliche Glemstal auf die Nippenburg geleitet. Hier wurde der erste Halt gemacht und ein Imbiß ein genommen. Dann ging's mit frischem Mut und unter Gesang weiter, durch Schwieberdingen hindurch, in das uralte Städtchen Mark gröningen, wo die Post uns gastlich aufnahm. Hier fand jeder an seinem Platz eine Überraschung in Gestalt einer hübschen kleinen Mappe mit einer Ansicht von Markgröningen (von der Großbuchbinderei H. Koch) mit einer Anzahl sarbenphotographischer Postkarten (vom Mit glied Herrn Kollegen Ulshöfer). Außerdem fand sich noch ein kleines Heftchen mit Festgedichten vor, wozu zwei Kollegen in gewohnter Weise ihre Beiträge geliefert hatten. Die Damen wurden sogar noch durch eine Süßigkeit überrascht. Herr Maier, unser Vorsitzender, durfte während der Festtafel eine stattliche Anzahl Teilnehmer be grüßen und konnte zahlreiche Eingänge von auswärtigen und befreun deten Vereinen zur Verlesung bringen. Die Tübinger »Insel« ließ es sich auch in diesem Jahre nicht nehmen, persönlich durch einen Kollegen ihre Grüße zu iiberbringen. Herr Stadtschultheiß Schmalzricd war zu unserer Freude der Einladung zum Festmahl gefolgt. Er dankte in ^ launigen Worten für die Anfmerksamkeit und lud uns ein, seine Stadt! einmal während des berühmten »Schäferlanfs« zu besuchen. Später ^ erfreute uns die Sängerrunde Schimmelklub durch einige wohlgc-! lungene Vorträge. Auch verschiedene andere Kollegen, so besonders j Herr Kehren mit seinem Schlager trugen zur Erhöhung der Stimmung bei. Ihnen allen sei hier herzlich gedankt. Nach der Tafel, die durch geistige Genüsse ziemlich ausgedehnt worden war, führte uns Herr Stadtschultheiß Schmalzried auf einem Nnndgange durch das Städtchen und zeigte uns die uralten Fachwerkbauten, die noch alle aus dem Anfang des 16. Jahrhunderts stammen. Nach der Rückkehr in die Post kam auch der Tanz noch zu seinem Recht. Die Heimfahrt von der Stadt Asperg aus wurde in der besten Stimmung angetreten, und jedermann war von dem Verlauf des Tages hochbefriedigt. Ja, Feiern und Freude nach Arbeit und Joch, So ward es gestiftet, so halten wir's hoch. Drum dankbar, ob rückwärts, ob vorwärts die Schau, Erhebet die Gläser, Hurra B. G. V.! Sch. 8k. Anfechtung eines buchhändlerischen Kaufvertrags wegen Irrtums und arglistiger Täuschung. Urteil des Reichsgerichts vom 19. Juni 1914. (Nachdruck verboten.) — Am 28. Mai 1911 schloß der Verlags- buchhändlcr M. mit der Berliner Buchhandlung V. einen Kaufvertrag in Leipzig ab, wonach M. dem V. eine größere Anzahl Bücher für etwa 8000 ^ verkaufte. M. teilte der Käuferin alsbald mit, die Bücher seien für sie versandbereit, worauf diese erwiderte, sie befinde sich jetzt infolge eines großen Prozesses, den sie verloren habe, in Schwie rigkeiten. M. erklärte sich bereit, trotzdem zu liefern. Die Firma V. erhob nun in der Folge den Einwand, sie habe sofortige Lieferung be ansprucht, diese sei jedoch nicht erfolgt, außerdem fechte sie den Kauf vertrag wegen Irrtums und arglistiger Täuschung an. Sie begrün dete ihr Verhalten damit, daß M. bei der Besprechung am 28. Mai in Leipzig versichert habe, er habe in den letzten 10 Jahren nichts ver ramscht. Ferner habe M. erklärt, er behalte kein Exemplar von den verkauften Werten zurück, habe dies aber doch getan. In dem Streit verfahren vor dem Landgericht Berlin, vor dem M. den Kaufpreis für die Bücher forderte, wurde dem Buchhändler V. folgender Eid auferlegt: »Ich schwöre: Es ist wahr, daß ich bei den mit dem Kläger M. am 26. Mai 1911 in Leipzig geführten Verhandlungen erklärt habe, daß ich mich auf das Geschäft nur einlasse, wenn ich alle Vor räte erhalle. Es ist ferner wahr, daß M. erwidert hat, daß er kein Exemplar zuriickbehalten werde«. Bei Leistung dieses Eides soll die Klage abgewiesen werden. Gegen dieses Urteil legte der Kläger Berufung beim Kammcrge- richt Berlin ein, die jedoch zurückgcwiesen wurde. Die Berufungsin stanz stützt ihre Entscheidung auf etwa folgende Gründe: Erheblich ist der Einwand hinsichtlich der arglistigen Täuschung. V. soll dem Klä ger M. erklärt haben, daß er sich auf das Geschäft nur einlasse, wenn er alle Vorräte erhalte, und Kläger habe gesagt, er werde kein Exem plar zuriickbehalten. Wie nun durch die Verweigerung des vom Klä ger in 1. Instanz geforderten Eides: »Ich habe seit 10 Jahren nichts verramscht« als voll erwiesen gilt, hat er beim Abschluß des Vertrags ausdrücklich erklärt, daß er seit 10 Jahren von den im Vertrag ge nannten Büchern nichts verramscht habe. Nach dem Gutachten des Sachverständigen ergeben die Umstände des Falles, daß es für den Beklagten V. erheblich war, daß M. kein Exemplar zurückbehielt, was er unstreitig getan hat. Wenn nun M. geäußert hat, er werde kein Exemplar zuriickbehalten, so ergibt sich, daß die Parteien, dies zur Voraussetzung des Vertrags gemacht haben. Diese Erklärung M.s war V. gegenüber für den Vertragsabschluß bestimmend. Der Kläger kann sich jetzt nicht darauf berufen, daß in dem Vertrage die Anzahl der Exemplare jedes Werks angegeben war. Schon die Tatsache, daß er ahne eigene Prüfung gar nicht in der Lage war, zu sagen, ob er eigene Exemplare noch besaß, reicht zur Annahme einer arglistigen Täuschung aus. Gemäß § 123 BGB. ist daher im Falle der Eidesleistung durch V. die Klage mit Recht vom Landgericht abgewiesen worden. Mit diesem Urteil gab sich der Kläger M. nicht zufrieden, legte vielmehr Revision beim Reichsgericht ein, die jedoch vom 2. Zivil senat des höchsten Gerichtshofs zurückgewiesen wurde. Wert des Streit gegenstandes in der Revisionsinstanz: 25 000 (Aktenzeichen II. 176/14.) Ferienkursus im Böttinger-Studicuhaus (Deutsches Institut für Ausländer) in Berlin. — In der Zeit vom 6. Juli bis 1. August findet ein Kursus statt, der in erster Linie für ausländische Lehrer und Lehre rinnen berechnet, aber auch Gebildeten aller Nationen zugänglich ist. Neben den von Berliner Oberlehrern geleiteten Sprachkursen finden folgende Vorlesungen statt, die von Dozenten der Berliner Universität gehalten werden und folgende Gegenstände behandeln: Deutsche Kul tur der Gegenwart (Prof. Or. Paszkowski), deutsche Bildungsideale (Prof. vr. Frischeisen-Köhler), neuere deutsche Geschichte (Prof. vr. Sternfeld), deutsche Literatur (Prof. Or. Hermann, Dr. E. Milan und vr. Marx Möller). Außerdem finden pädagogische Einzelvorträge, Besichtigungen und Ausflüge statt. Nähere Auskunft in der Geschäfts stelle des Böttinger-Studienhauses in Berlin, Oranienburger Str. 13/14 (9 bis 1 und 4 bis 6 Uhr). Eine Königin als Ehrendoktor. Bei der Dreihundert jahr sei er der Universität Groningen, der die Königin der Niederlande und der Prinzgemahl beiwohnten, gab der Rektor der Universität bekannt, daß der Königin die Würde eines »voeteur-tzs- I6ttre8 n66rlLnckai868« verliehen worden sei. Die Königin dankte für diese ehrenvolle Auszeichnung, durch die die Universität die Anhäng lichkeit der Königin an die holländische Sprache hervorheben wollte. Ein Museum für Photographie wird in Leipzig errichtet wer den. Den Grundstock dazu soll die historische Abteilung der Photo graphie auf der Buchgewerbe-Ausstellung bilden. Ein Preisausschreiben für elsässische Dialektstückc veröffentlicht nach dem »B. L.-A.« das E l s ä s s i s ch e T h e a t e r i n M ü l h a u s e n. Cs stehen Preise von 1000, 500, 300, 200 und 100 zur Verfügung. Stücke ernsten und heiteren Inhalts sind zugelassen, auch Mülhauser Revuen, für die aber der erste Preis nicht in Betracht kommt. Die näheren Bedingungen des Preisausschreibens sind durch den Präsiden ten des Theaters, CH. Hornus in Mülhausen, zu erfahren. Neue Rcichsbanknoteu zu 20 Mark werden demnächst zur Aus gabe gelangen, die sich von den früheren Zwanzigmarknoten etwas unterscheiden. Der blaue Faserstreifen befindet sich bei den neuen Noten am linken Rande der Rückseite anstatt wie bisher am rechten Rande der Vorderseite. Allster dem künstlichen Wasserzeichen haben die neuen Noten noch ein natürliches fortlaufendes Wasserzeichen, das ans der von Ornamenten umgebenen Ziffer 20 und dem seitlich angebrachten Worte »Mark« besteht. Bcrantioortl. Red. t. V.: Druck: Ramm L ( Sprechfaal. Gefälschte Bestellungen aus Wien. Seit 1905 sind zahlreiche auf den Namen von Wiener Buchhänd lern gefälschte fingierte Bestellungen an Verleger und Druckereien in Deutschland von Wien aus aufgegeben worden. Nach langem Suchen ist der Täter endlich gefunden und verhaftet worden. Er hat ein Geständnis abgelegt. Jene Firmen, die durch Zurückweisung von Nachnahme-Sendungen nach Wien geschädigt wurden, wollen ihre Ersatz-Ansprüche umgehend brieflich anmelden beim Polizei-Bezirksamt IX, Wien, Boltzmanngasse 20. T.. 1080 Verlag: Der Börsenoerciu der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches Buchhäudlerhaus. «-amtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktion und Expedition: Leipzig, Gerichtsweg 26 (Buchhändlerhaus).
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