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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.07.1915
- Strukturtyp
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- 1915-07-07
- Erscheinungsdatum
- 07.07.1915
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- Deutsch
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plk 154, 7, Juli ISIS, Redaktioneller Teil. die Kommission tatsächlich in den Händen der den Zwang ausübenden Firma beläßt. Da es sich hier um einen Fall von großer Bedeutung für uns alle handelt, nicht nur für die Sortimenter, sondern auch für den Verleger und für den Kommissionär, so dürfte es doch wichtig sein, in einer Aussprache festzustellen, wie tatsächlich die Anschauungen über diesen Fall bei den einzelnen Geschäftszweigen sind. Lediglich deshalb habe ich die Anfrage des Herrn Staar in dieser ausführlichen Form hier beantwortet. Vorsitzender: Ehe ich den einzelnen Herren, die sich eventuell melden würden, das Wort gebe, möchte ich zu den Ausführungen des Herrn Nitsch- mann noch eine Kleinigkeit hinzusügen. Es handelt sich nicht bloß um das Sortiment, das bedroht ist, sondern ebenso um den Verlag, und es handelt sich auch um die Grossogeschäfte. Auch die Grosso geschäfte können eines Tages sagen: dem und dem liefern wir nicht aus dem und dem Grunde. Ob der Verlag damit zufrieden ist, das ist eine andere Sache. Ich glaube, es könnte dem Verlage manchmal recht unangenehm sein. Denken wir z. B. an einen Verleger, der Schulbücher im Verlage hat und dessen Schulbuch in einer Stadt, wo vielleicht zwei oder drei Sortimenter sind, eingeführt ist, und gerade der Hauptabnehmer bekommt die Schulbücher nicht; das kann unter Umständen dazu führen, daß das Schulbuch an dem Orte nicht weiter in den Schulen benutzt wird. Das sind doch Bedenken, die ganz erheblich ins Gewicht fallen. Ich möchte auch noch daraus Hinweisen: wir haben ausdrücklich nicht etwa die Schließung des Kontos beanstandet, sondern es handelt sich nur darum, daß dem Sortimenter auch nicht gegen bar geliefert wird. Was den § 5 betrifft, so findet dieser seine Schranke an der Gesetzgebung, und Sie haben schon aus dem Reichsgerichtsurteil ersehen, daß eine Klage unter Umständen von Erfolg sein kann. Nun ist die Sache hier dadurch aus den toten Punkt gekommen, daß sich der betreffende Sortimenter mit dem Barsortimenter geeinigt und seine Kündigung zurückgezogen hat, also eine Klage gegenstandslos geworden ist. Ich bin aber überzeugt, daß eine Klage eventuell von Erfolg gewesen wäre. Das wollte ich noch hinzusügen. Ich bitte jetzt also, sich zu der Sache zum Worte zu melden. Ich möchte noch bemerken: der Vorsorge wegen haben wir die Akten mitgebracht. Aber ich konnte ja nicht wissen, daß eine Anfrage in der Sache kommen würde; sonst würde ich Herrn Volckmar benach richtigt haben. Wenn Sie aber meinen, daß das noch jetzt geschehen soll, so bin ich sehr gern bereit, ihn telephonisch zu benachrichtigen. Nunmehr gebe ich Herrn Schöpfung das Wort. Herr Kommerzienrat Karl Schöpfung, München; Ja, meine Herren, nach dem alten Grundsätze: audiatur et altera pars wäre es doch dringend notwendig, daß in der Angelegen heit auch die andere Partei gehört wird. Ich bezweifle in keiner Weise die aktenmäßige Darstellung, die uns vom Vorstande geworden ist. Aber da liegt manchmal doch noch etwas dazwischen, was hier nicht bekannt geworden ist. Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Firma Volckmar in Berlin so unverständig sein würde, einen Schritt zu tun, der voraussichtlich die Mißbilligung des ganzen Sortiments finden würde. Ich möchte also den Wunsch aussprechen, daß die Firma Volckmar veranlaßt wird, sich heute über die Sache hier zu äußern. (Ruse: Sehr gut! Jawohl!) Vorsitzender: Ich werde Herrn Hans Volckmar telephonisch Mitteilen lassen, daß seine Anwesenheit in derAbgeordnetenversammlung sehr erwünscht ist; er wird ja dann wissen, warum. (Zuruf: Herr Voerster ist ja drüben!) — Tann können wir ja wohl Herrn Voerster rufen lassen. Vielleicht hat einer der Herren Ordner die Freundlichkeit, das zu veranlassen. (Geschieht.) Meine Herren, dann würde es sich aber wohl empfehlen, wenn wir diese Angelegenheit vorläufig zurückstcllen. (Zustimmung.) Ich stelle also jetzt die Frage, ob Widerspruch gegen den Jahres bericht erfolgt oder ob Sie ihn für genehmigt erklären wollen. Die jenigen Herren, dis gegen die Genehmigung sind, bitte ich aufzu stehen. — Es ist niemand dagegen; der Jahresbericht ist einstimmig genehmigt. Jetzt gebe ich Herrn Aigner das Wort. Herr Hermann Aigner, Ludwigsburg: Meine Herren! Es wird Ihnen allen mehr oder weniger bekannt sein, daß ein Verbot ergangen ist, wonach Reiseführer für Grenz gebiete nicht verkauft werden dürfen. Wir Sortimenter sind da etwas in Verlegenheit, und gerade wir Vorstände der Ortsvereine sind mehrfach von unseren Mitgliedern um Auskunft angegangen worden, was man unter »Grenzgebieten« verstehe. Wir haben uns bei der zuständigen Behörde erkundigt, in Stuttgart also beim Mini sterium des Innern, und da ist uns gesagt worden: »Ja, das ist eine Verordnung, die geheim ist und die von Berlin ausgegangen ist; wir wissen auch nicht genau, was darunter verstanden werden soll. Gehen Sie zum Generalkommando«. Das haben wir getan und haben uns dort erkundigt. Das stellvertretende Generalkommando sagte aber auch: »Ja, die Verordnung ist von Berlin ausgegangen, wir wissen ebenfalls nicht genau, was damit gemeint ist; aber wir möchten Ihnen empfehlen, verkaufen Sie vorläufig überhaupt keine Reiseführer, weder von Württemberg, vom Schwarzwald, noch vom Bodensee und der Alb. Wir wollen uns übrigens erkundigen«. — Nach acht Tagen kam dann eine Nachricht, daß wir doch wieder Reise führer verkaufen könnten, nur Schwarzwaldführer, welche die Ge gend von Freudenstadt enthalten, sollten wir nicht abgeben; ebenso auch keine Karten von den Grenzgebieten, die im größerem Maßstab als 1:100000 ausgesührt seien. Jetzt handelt es sich aber darum: was sind Grenzgebiete? Und da wollte ich mir erlauben, die Bitte an den Vorstand zu richten, ob er nicht so freundlich sein würde, hierüber Auskunft in Berlin einzuholen oder sich mit dem Vorstand des Börsenvereins ins Benehmen zu setzen, daß im Börsenblatt ein genaues Verzeichnis derjenigen Bücher und vielleicht auch der Karten gegeben wird, die in Zukunft verboten sind. Immerhin muß man die Sache mit etwas Diskretion behandeln, weil sie geheim gehand- habt werden soll. Vorsitzender: Herr Paul Nitschmann, Berlin, hat das Wort. Herr Paul Nitschmann, Berlin: Ich kann kurz darauf erwidern, daß ich mich bereits an das Generalkommando in Berlin gewandt, bisher aber noch keine Ant wort erhalten habe; allerdings ist es erst einige Tage her. Unter der Hand habe ich aber schon erfahren, daß nähere Auskunft, als in den Zeitungen schon gegeben worden ist, auch nicht erteilt werden kann. Die Schwierigkeit bleibt deshalb bestehen, von der der Herr Vor redner gesprochen hat. Es dürfen also Reiseführer für die Schweiz, Tirol und Norwegen nur insoweit verkauft werden, als sie nicht die Zugangswege enthalten. Das-ist natürlich ein Nonsens, denn in jedem Reiseführer sind diese Zugangswege enthalten, und das ist für jemand, der einen Reiseführer kauft, mit das Wichtigste. Soviel ich weiß, entscheiden übrigens die verschiedenen Generalkommandos ganz verschieden, und das für den Schwarzwald zuständige Kom mando wird unter Umständen wesentlich anders entscheiden als das Berliner. Vorsitzender: Ich gebe nunmehr Herrn Gustav Nusser, München, das Wort. Herr Gustav Nusser, München: Meine Herren! Ich muß mich sehr wundern, daß das Württem- bergische Generalkommando rückständiger ist als das bayerische, und noch mehr darüber, daß das Generalkommando in Berlin eine Aus kunft nicht hat geben wollen. Auch ich war auf dem Generalkommando in München und habe dort die Verfügung des Generalkommandos Berlin eingesehen, von welcher der betreffende Dezernent mir eine Abschrift zugesandt hat. In dieser war genau angegeben, welche Grenzgebiete in Frage kommen. Infolgedessen waren wir in der Lage, unseren Mitgliedern durch Zirkular in eingeschriebenem Briefe mitzuteilen, welche Reiseführer in Zukunft nicht verkauft werden dürfen. Wir in Bayern sind also mit der Sache,vollständig im reinen und wissen, was zu geschehen hat. Außerdem heißt es in dieser Ver fügung des Generalkommandos, daß ihr Inhalt demnächst im Börsen blatt veröffentlicht werden würde. Ich weiß nicht, ob Herrn Ge heimrat Siegismund schon eine entsprechende Mitteilung zuge gangen ist. Vorsitzender: Ich möchte Herrn Nusser bemerken, daß ein königliches General- kommando niemals rückständig ist. (Heiterkeit.) Nunmehr hat Herr Meißner das Wort. Herr Otto Meißner, Hamburg: Aus Anregung bei der Hamburger Polizeibehörde war ein 967
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