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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.04.1916
- Strukturtyp
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- 1916-04-20
- Erscheinungsdatum
- 20.04.1916
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Redaktioneller Teil. ß 92, 2V. April 1916. Die Erhöhung der Bücherpreise. Nachdem schon zur Oster,nesse 1915 von einer Seite eine durchgängige Erhöhung der Biicherpreise vorgeschlagen worden war, mehrten sich namentlich zu Ansang des laufenden Jahres die Wünsche und Forderungen der Sortimenter und Ver- leger nach Erhöhung der Preise in außergewöhnlicher Weise, sodaß der Vorstand sich veranlaßt gesehen hat, erst durch Umlauf und dann in zwei längeren Sitzungen und in einer dritten gemeinschaftlich mit dem Börsenvereins-Vorstand diese Frage eingehend zu prüfen. Es bedarf für Kollegen keiner Begründung, daß der Herstellungspreis der Bücher seit Beginn des Krieges, nameni- lich aber in den letzten Monaten und Wochen eine nicht unwesentliche Erhöhung erfahren hat. Es sei nur darauf hin- gewiesen, daß holzhaltiges und holzfreies Druckpapier zurzeit um 50 bis 130"/, teurer ist als in Friedenszetten, daß Speztalpapiere und Kartons kaum noch zu beschaffen sind, daß Buchbindermaterialien wie Leinen, Leder, Leim, Faden usw. sprunghast in die Höhe gegangen sind, und daß auch Satz und Druck eine Steigerung auswetsen, ja, daß sogar die Satz, miete für stehenden Satz aus der Friedenszeit von manchen Druckereien erhöht worden ist. Hierzu kommen die Erhöhungen in den Spesen des Verlags, die in vielen Fällen auch sür den Sortimenter ähnlich hoch geworden sind, für Packpapier und Bindfaden, für Heizung und Bureauutensilien, sür Spedition und Steuern. Weiter fällt ins Gewicht, daß an Stelle der zum Heere einberufenen Mitarbeiter Ersatzkräsle etnzustellen gewesen sind, die vielfach recht teuer sind, ohne daß sie das leisten, was der frühere Inhaber des Postens leistete. Auch wird, um die früheren Mitarbeiter sich sür später zu erhalten, ihnen oder ihren Familien während der Krtegsdauer eine Kriegsunterstützung zufließen; wenn dies auch eine sreiwillige Leistung ist, so belastet sie doch recht empfindlich entweder das Gehalts- oder Lohnkonto oder das eigene Privatkonto. Wer mit fremdem Kapital arbeitet, muß höhere Zinsen zahlen, dagegen ist der Umsatz, mit wenigen Ausnahmen, im Verlag und Sortiment zurückgegangen. Dabet steht zu befürchten, daß die zurzeit bestehenden Herstellungspreise sich in den nächsten Monaten noch weiter erhöhen werde», und endlich stehen noch die neuen Verkehrssteuern (Ouittungsstempel und Porto erhöhung) und die fast sichere Gewißheit, daß die hohen Herstellungskosten auch nach Friedensschluß nicht sofort zurückgehen, sondern zum mindesten aus Jahre hinaus bestehen bleiben weiden, als drohendes Gespenst vor der Tür. Es ist daher vorgeschlagen worden, den Kollegen zu empfehlen, von einem bestimmten Tage ab, sagen wir dem 1. Mai oder 1. Juli d. I., einen einheitlichen Kriegs- oder Teuerungszuschlag zu erheben, sür den, um zunächst einmal eine Zahl zu nennen, 10°/, genannt wurden. Dieser Prozentsatz wird in vielen Fällen, wo es sich um Bücher handelt, die vor dem Kriege hergestellt worden sind, und namentlich bei solchen, die schon in der TeuerungSzeit kalkuliert wurden, etwas zu hoch sein, bei anderen Werken dagegen, bei denen das Papier oder der Einband eine wesentliche Rolle spielen, viel zu niedrig. Auch können einige Verleger, die während des Krieges nur wenig veröffentlicht haben, dabet sehr gut wegkommen, andere dagegen schlechter. Die Verleger, die einen solchen PretSaufschlag aus alle ihre Fakturen setzen, müßten weiterhin die Sortimenter verpflichten, ihrerseits ebenfalls aus alle Rechnungen an das Publikum von demselben Zeitpunkt ab den gleichen Ausschlag zu machen, wozu diese ohne Zweifel gern bereit sein werden. Der Ausschlag müßte auch erfolgen auf Exemplare, die die Sortimenter noch zum billigen Preis eingekauft haben. Um aber sicher zu gehe», daß kein Sortimenter die Gelegenheit benutzt, um den billigen Mann zu spielen, hätten sich alle Verleger zusammenzuschlteßen und durch eine Erklärung kundzugebcu, daß sie diejenigen Sortimenter, die den Preisaufschlag nicht auf ihre Rechnungen setzen, von der Lteserung ihres Verlags ausschließen würden. Die Maßregel einer allgemeinen und einheitlichen Teuerungsaufschlags hat den Vorzug, daß die Preise in allen Katalogen weiterhin ihre Gültigkeit behalten, man braucht dann nur 10°/ aufzuschlagen; sie würde auch die Durch führung einer allgemeinen Preiserhöhung am einfachsten und zu einem bestimmten — für alle Buchhändler gültigen — Tage ermöglichen und würde vom Publikum im großen und ganzen zugestanden werden. Es soll aber nicht verkannt werden, daß sie auch Gefahren hat. Manche Käufer, namentlich die Bibliotheken, werden möglicherweise mit dem Einkauf von Büchern zurückhalten und warten, bis der Teuerungsausschlag wieder zurückgezogen ist. Es könnte von einzelnen, namentlich aber auch von Behörden, der Aufschlag aus alte, noch billig hergestellte Werke als eine ungerechtfertigte Bereicherung des Verlegers bezeichnet werden, und es ist nicht ausgeschlossen, daß bei Lieferungs- Verträgen erhebliche Schwierigkeiten entstehen. Weiterhin ist zu bedenken, daß es für den Verleger schwierig wird, neue Bücher zu kalkulieren. Soll er den Preis feststellen, wie es nach der jetzigen Kalkulation notwendig ist, und nochmals die 10"/„ Kriegsausschlag hinzurechnen, oder soll er einen künstlichen niedrigen Ladenpreis machen, um zuzüglich der 10"/„ zu dem normalen Verdienst zu kommen? Der Einwand, daß später einmal die Schwierigkeiten sehr bedeutend werden, wenn der lOprozentige Ausschlag wieder aufgehoben werden soll, wenn z. B. der Soritmenter zum teureren Preis (mit Kriegsausschlag) eingekauft hat und nunmehr nur zum gewöhnlichen Ladenpreis (ohne Kriegsaufschlag) verkaufen darf, kann u. E. außer acht gelassen werden, da die Wahrscheinlichkeit, daß die Bücher nicht wieder billiger werden, ungleich größer ist als das Gegenteil. Der Teuerung», aufschlag sollte der Übergang zu höheren Laden- und Nettopreisen werden, die nach dem Krieg an Stelle der bisherigen Preise treten. Es ist aber zu befürchten, da der Verlegerverein und auch der Börsenveretn keine Machtbefugnis haben, einen Teuerungszufchlag durch Mehrheitsbeschluß einzuführen und zu schützen, daß ein Teil der Verleger sich einem solchen Vor gehen nicht anschließen wird und daß daher eine Unsicherheit der Kataloge doch ctntritt (einige Katalogpretse müssen mit 10",/ Zuschlag gerechnet werden, andere nicht), und daß der Sortimenter doppelte Rechnungen führen muß, solche für Verleger, die den Kriegszuschlag zuschreiben, und solche, die ihn verbieten. 454
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