3864 i. d. D>Icho. Bllchl>»nd->. Künftig ersä)ein«nde Bücher. ^ 131, 8. Juni 1816. — Vergessen Sie nicht, bet jedem Ereignis zur See unsere Kriegsbilderbogen auszuhängen. Es sind dies die übersichtlichsten und I billisKsteir Flstteirtabelleir. Auch durch Kolportage in Wirischasten usw. werden die Bilderbogen in großen Mengen abgesetzt. Es kommen in erster Linie tu Betracht , ^k. 4 Englische Flotte Deutsche Flotte Ferner "sind als Kriegsbilderbogen noch erschienen: Nr. 3 Französische u. Russische Flotte Nr. 9 Italienische — Japanische u. Griechische Flotte. Jeder Bogen 25 H ord., 15 H bar und 11/10. 100 Stück (auch mit Reliefkarten und Belgien--Karte) s«n»ischt niit vsllcn 50°/». Stuttgart. Franckh'sche Verlagshandlung. A Binnen kurzem wird erscheinen: <A Behörden-Handbuch zum Gesetz über die Versorgung der Personen der Unterklassen des Reichsheeres,der Kaiserlichen Marine u. d. Kaiserlichen Schutztruppen Mit Genehmigung des Königs. Preuß. Kriegsministeriums unter Benutzung amtlicher Quellen erläutert von Meie»?, Dsnriiris, Major, Referent Rechnungsrat, Geheimer expedierender Sekretär in der Rentenabtellung des König!. Preußischen Kriegsministeriums. Mit einem Anhang: Li«»4>it«rl«»bfi»rd»»ngrg«s«tz lyltz. Preis gebunden M. 4.25, in Rechnung und bar M. 3.15 Für die Güte dieses Kommentars bürgt die Tatsache, daß er von Angehörigen der in Preußen allein für die gesetzliche Versorgung in Betracht kommenden Rertteuabteilung des Kriegsministttlunis auf Grund langjähriger Erfahrung und reichhaltigen Materials verfaßt ist. Er kann den Anspruch erheben, zurzeit das einzige wirklich Wniiilniisch bearbeitete griitzere Handbuch f. d. MannschaftMrsorglm zu bilden. Alle wichtigen, seit dem Inkrafttreten des Gesetzes ergangenen Gerichtsentscheidungen sowie alle Erlasse, insbesondere die durch den Krieg bedingten, haben Aufnahme gefunden. Das soeben verabschiedete » » EM K»»MIW>M«-i« Das Behörden-Landbuch wird de» Regierungen, Landratsämtern, Kommunalbehörden, FUr- sorgeorganisatiouen usw. als ein zuverlässiger Führer durch die schwierigen Vorschriften dienen. Für militärische Behörden und Truppenteile ist bei unmittelbarer Vorausbestellung auf dem Dienst wege ein ermäßigter Preis festgesetzt. Wir können vorläufig nur fest oder bar liefern. Berlin SW. 68. E. S. Mittler L Sohn.