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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.01.1917
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1917-01-08
- Erscheinungsdatum
- 08.01.1917
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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V*r1enblatt f. d. Dtsthn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. /V 5, 8. Januar 1917. Sammlung abgepfändet ist und der Versteigerung zugeführt werden soll. Leider konnte keiner der Anwesenden Vorschläge machen, wie dem zu begegnen ist: vielleicht führt dieser Hinweis dazu. Zum Schluß legte Herr vr. Fritz Behrend ein Auto gramm des Geographen an der Universität Berlin Zeune aus dem Jahre 1823 vor. Zeune war auch der Herausgeber einer Mbelungen-Ausgabe, in der Goethe dieses Heldengedicht gelesen hat. Das Autogramm ist in Form einer Bittschrift an Goethe ln der Nibelungen-Strophe geschrieben und bezweckt die Bildung eines Vereins deutscher Sänger. Es ist adressiert: »Dem deut schen Meistersänger I. W. von Goethe zum 76. Wiegenfeste von einigen seiner Verehrer durch August Zeune Berlin 1823.« Das Schriftstück begegnete allgemeinem Interesse. Wiederholt ist der Wunsch von der deutschen Geschäfts welt ausgesprochen worden, auch in Deutschland die Forde rungen im feindlichen Auslände fcstzustellen. Der Bundesrat hat in einer soeben erlassenen Verordnung, die be reits im Börsenblatt 1916, Nr. 295 abgedruckt ist, dazu Stellung genommen und dem Reichskanzler überlassen, Vorschriften be hufs Anmeldung der Forderungen bekannt zu geben. Welche Wirkung diese Verordnung haben wird, hängt ganz von diesen Vorschriften ab, deren Veröffentlichung abzuwarten ist. Ich habe schon mehrfach an dieser Stelle auf diese Verhältnisse aufmerksam gemacht, muß aber auch heute wieder betonen, daß für den Buchhandel derartige Bestimmungen nicht unbedenklich sind. Während der Großhandel meistens mit Firmen zu tun hat, verkehrt der Bücher ausführendc deutsche Handel fast ausschließlich mit Behörden, Bibliotheken, Professoren, Dozenten, und es ist nicht abzusehen, welcher Schaden entstehen kann, wenn solche Forderungen angemeldet werden, während der Nutzen für den ansführenden Buchhändler nicht sehr groß sei» wird. Es wird auch darauf ankommen, ob die Bestimmungen Vorsorge treffen, daß nur unzweifelhafte Forderungen angemcldet werden und nicht solche, die bereits vor dem Kriege notleidend waren. Auf weiteres wird einzngehen sein, wenn die Vorschriften vorliegen. Die G e s chä s t s a u f s i ch t hat ebensoviel Zustimmung wie Widerspruch erfahren. Es ist aber nicht abzuleugnen, daß viele Geschäftsleute hierdurch vor dem Zusammenbruch bewahrt worden sind, wenn auch zugegeben werden mag, daß die Ge- schästsanfsicht häufig in Fällen zugelassen worden ist, die sich nicht dafür eignen. Z» diesem Zweck sind die Anforderungen an das von dem Schuldner cinzureichendc Vermögensverzeichnis verschärft, daneben dem Gericht zur Pflicht gemacht worden, ln geeigneten Füllen einen Sachverständigen oder die zutreffende Vertretung des Handels, des Handwerks oder der Landwirt schaft zu hören. Der Vergleich kann auf Erlaß oder Stundung oder beides gerichtet sein, darf aber nur Bestimmungen enthalten, die zur Sicherung seiner Durchführung dienen. Zum Abschluß des Vergleichs ist l. die Zustimmung der Mehrzahl der beteiligten Gläubiger erforderlich, und 2. muß die Gesamtsumme der Forderungen der zuslimmendcn Gläubiger drei Vierteile der Gesamtsumme der Forderungen der betei ligten Gläubiger betragen. Als beteiligter Gläubiger ist derjenige anznsehen, der in dem vom Schuldner einzureichenden Gläubigerverzeichnis auf geführt ist. In diesem Verzeichnis nicht aufgcführte Gläu biger behalten ihren Anspruch aus volle Befriedigung. Nunmehr will man einen Schritt weitergehen und den Schuldnern, die unter Gcschäftsaufsicht stehen, die Möglichkeit geben, einen Z w a n g s v e r g l e i ch abzuschließen. Die Bnndes- rals-Verordnung, die diese wichtige Ergänzung der Vorschriften über die Geschästsaussicht bringt, hat jetzt im Ncichsanzeiger eine ausführliche Begründung erfahren, in der die Unsicherheit der Lage des Schuldners während der Geschästsaussicht geschildert und hinzugefügl wird, daß auch die Gläubiger in einer ähn lichen Unsicherheit sich befinden. »Die Abwicklung dieses Zu standes gibt dem Schuldner die Möglichkeit, sein wirtschaftliches 18 Dasein auf eine neue Grundlage zu stellen. Auch die Gläubiger werden gegenüber der Unsicherheit ihrer Lage während be stehender Geschästsaussicht es häufiger verziehen, einen Teil ihrer Ansprüche aufzugeben, wenn sie für den Rest alsbald Befriedi gung erhalten.« Eine ausführliche Besprechung der Bundesrats-Verordnung kann hier nicht gegeben werden. Ich wollte nur darauf aufmerk- sam machen, es den Interessenten überlassend, die Bundesrats. Verordnung und die Begründung selbst zu prüfen. Bei dieser Gelegenheit sei erwähnt, daß auch unsere Kon kurs-Ordnung eine Ergänzung erhalten soll, insofern nach dem Vorbilde Ungarns die Einführung eines Vergleichs zur Abwen dung des Konkurses geplant ist, wodurch sicherlich eine große Anzahl von Konkursen überhaupt nicht eröffnet werden würde. Der Vorteil liegt auf der Hand; der Ruf des Schuldners wird gewahrt, und ein großer Teil der Kosten, die den Konkurs so außerordentlich belasten und sein Ergebnis verschlechtern, würde erspart werden. In meinem Novemberbriefe habe ich die Schwierigkeit er wähnt, die der Warenumsatzstempel dem Warenumtausch, der na- mcntlich nach dem Weihnachtsgeschäfte einzusetzen pflegt, verur sacht. Auf eine Anfrage der Ältesten der Kaufmannschaft in Ber lin hat das Reichsschatzamt die Antwort erteilt, daß die Gewerbe treibenden nur dann den ersten Verkauf von ihrem Gesamtumsatz absetzen dürfen, wenn die Waren vor dem I. Januar umgetauscht werden, während bei einem Umtausch nach Neujahr die Doppelbesteuerung eintritt. Die Geschäftstreibenden werden deshalb gut tun, bei Um tausch nach Neujahr sich den Stempel von den Kunden ersetzen zu lassen. In meinem letzten Berliner Briefe hat sich bei der B c - sprechung des Vortrages des Herrn De. Beh rend ein Druckfehler eingeschlichen, den ich zu verbessern bitte. Die Gesellschaft hieß nicht »Jllora«, sondern »E l l o r a «, also auch ihre Mitglieder » E l l o r i st e n «. Die rührige Firma Reuß L Pollack hat in den letzten Monaten einige Ausstellungen veranstaltet, die ich nicht er wähnt habe, da mir die Zeit zu ihrer Besichtigung gefehlt hat. So will ich sie wenigstens namentlich ausführen. Sie bot im Juni 1916: »Das Plakat. Umschläge, Urzeich- nungen, Plakate 1896—1916«, im Oktober das Werk: »Visionen des Krieges von Thea Schleusner«, im Dezember: Ausstellung graphischer Blätter von Steffis Nathan. Kein schöneres Weihnachtsgeschenk hätte der Kaiser dem deutschen Volke darbringen können, als das Angebot, in Friedensverhandlungen ei »zu treten, das er den mit Deutschland im Kriege befindlichen Staaten gemacht hat. Angesichts des festen Haltens unserer Stellungen im Westen, der großen neueren Erfolge unserer Truppen in Rumänien, der Tatsache, daß ein großer Teil feindlichen Landes fest in unserer Hand ist, ist das Friedensangebot — mag es nun ange nommen werden oder nicht ein Denkmal echt deutschen Geistes und echt deutscher Gesinnung, ein vollgültiger Beweis, daß Deutschland nicht kämpft um des Kampfes willen, nicht um seine Nachbarn zu vergewaltigen, sondern einzig nnd allein zur Aus rechterhaltung seiner berechtigten Stellung unter den Völkern, zur Wahrung seiner Entwicklungsmöglichkeiten, zur Sicherung seines weitere» Fortschreitens. Mein letzter Berliner Brief war im Kriegsjahre 1916 ge schrieben, eine neue Reihe beginnt im Kriegsjahre 1917. Hoffent lich wird dies nicht bei allen folgenden der Fall sein, und das Jahr 1917 wird uns den Frieden wiedergeben und dem Buch handel gestatten, seine Kulturarbeit in alter Weise fortzuführen. Allen Lesern wünsche ich ein gesegnetes neues Jahr und uns allen einen uns sichernden, ehrenvollen Frieden, der die ungeheuren Opfer an Blut nnd Gut, die das deutsche Volk ohne Murren gebracht hat, und die es bereit ist, nötigensalls noch weiter zu bringen, aufwiegt. Berlin, am Neujahrstage 1917. R. L. Prager.
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