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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.10.1918
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1918-10-04
- Erscheinungsdatum
- 04.10.1918
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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X- 232, 4. Oktober 1S18. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. Jahr nach Fricdensschluß wieder aufzuhebcn, und die beiden Herren Vertreter des Verlegervercins haben auch selber gar nicht den Mut gefunden, diesen Punkt 2 hier irgendwie zu der- leidigen, sie haben sich in ihren Ausführungen überhaupt nie mals aus den Boden dieses Punktes 2 gestellt (Sehr richtig!), sondern beide Herren haben ausgeführt: »Wir wollen darüber reden, wenn die Zeit vorüber ist; die Verhältnisse können ja anders liegen, und es muß eine neue Entscheidung getroffen werden; wir wissen noch gar nicht, wie wir es dann machen müssen,« Ja, das ist etwas ganz anderes, als wie es hier in der Entschließung steht. Hier heißt es, daß diese Bestimmungen automatisch ein Jahr nach allgemeinem Fricdensschluß aufge hoben werden sollen. Auf diese Brücke können wir nicht treten. Herr Kommerzienrat Schöpfung hat gebeten, man möchte auf seilen des Sortiments nachgeben und einen Vermittlungsvor schlag annchmcn. Dem Vermittlungsdorschlag Schöpfung stim men wir gern zu. Wir sind bereit, ein Jahr nach Friedensschlutz wieder über diese Sache zu verhandeln und in neue Erhebungen einzutrelen, ob der Notstand noch in gleicher Form vorliegt. Aber dieser automatischen Aufhebung der Notstandsordnung können wir auf keinen Fall zustimmen. Ich bin auch mit dem Vorschläge des Herrn vr. Ruprecht einverstanden, der die Sache bis IS20 erstreckt und sagt: Dann wollen wir aufs neue darüber entscheiden. Ja, dagegen haben wir nick,'s. Aber niemals können wir der Entschließung so, wie sie vorliegt, zustimmen. (Sehr richtig!) Das ist der wichtigste Punkt, den wir zur Sprache bringe» möchten. Dann noch einige Worte zu den »sachlich gebotenen Aus nahmen«, von denen hier die Rede ist. Meine Herren, ich fürchte, daß da die Auffassungen sehr auseinandergehen. Es ist hier eben von Bcrlcgcrseite ein Wort gefallen, das uns doch recht sehr zu denken gibt: man redet da schon von Schulbüchern. Also man scheint auf Verlegerseite zu denken (Zuruf: Herr Schöpfung hat es gesagt!), daß man Schulbücher hiervon ausnehmen will. Ich glaube nicht, daß da ein Sortimenter ist (Erneute Zurufe: Herr Schöpping!).... nein, Herr vr. Ehlermann hat hiervon gesprochen; der hat dieses Wort gebraucht, das weiß ich ganz bestimmt, das könnte ich aus dem Stenogramm Nachweisen. — Meine Herren, ich bitte Sie dringend, lassen Sie, wenn wirk lich Ausnahmen nötig sind, diese Sachen doch auf alle Fälle aus der Notstandsordnung heraus. Wenn Sie Wert darauf legen, dann können Sie ja eine Ergänzung oder Erklärung dazu geben; aber lassen Sie die aus der Notstandsordnung beiseite. Es ist hier verschiedentlich von der »Rückendeckung des Vorstan des« die Rede gewesen. Diese Rückendeckung schwindet, sie hat keinen Wert mehr, wenn da Ausnahmen hineinkommen. Sie glauben, durch diese Ausnahmen sich zu stärken. Gestern war niemals die Rede davon; heute wird das plötzlich hineingewor fen. Ich behaupte, von einer Rückendeckung kann gar keine Rede sein, wenn wir hier mit Ausnahmen kommen. Run bitte ich die Herren vom Verlage nochmals dringend: kommen Sie uns auch entgegen. Sie tun gerade so, als ob wir nun glanzend zufrieden sein könnten, als ob alle unsere Wünsche damit erfüllt würden. Nein, meine Herren, wir haben schon vor her freiwillig auf Verschiedenes verzichtet. Herr Nitschmann hat bereits ausgeführt, daß er aus den Punkt bezüglich der Vcr« kehrsordnung verzichtet. Uns ist nahegelegt worden, wir soll ten doch ruhig diesen Punkt wieder aufgreifen und gewisser maßen als Handeisobjckt betrachten. Nun, meine Herren, wir verzichten darauf von vornherein im Interesse der Einmütigkeit und mache» nicht viel Wesens davon. Sodann ist heute morgen von vielen unserer Mitglieder in der Gildcversammlung der dringende Wunsch ausgesprochen worden, daß diese Bestimmung betreffs der 10"/» des Rabatts, die nicht rabatticrt werden soll te», aus der Notstandsordnung verschwinden möchte. Der Vorstand der Gilde hat aber erklärt, daß er auch hier verzichten und Entgegenkommen zeigen will. Er kann natürlich nicht über seine Mitglieder ohne weiteres verfügen; wir wissen nicht, ob etwa Anträge in dieser Beziehung aus der Versammlung heraus kominen werden. Aber wir sind jedenfalls zu einem Verzicht bereit, und das ist ein ziemlich weitgehender Verzicht. Also die Sache liegt nicht etwa so, daß nun alle unsere Wünsche erfüllt sind und lediglich auf Ihrer Seite der Verzicht liegt. Ich bitte Sic also nochmals dringend, treten Sie auf diese Brücke, die uns Herr Kommerzienrat Schöpping gebaut hat, und nehmen Sie einen Vergleich an. Es ist hier gesagt worden, alles bestehe in Kompromissen. Jawohl, wir erkennen cs an: das ist ein Kompromiß, und stimmen Sie dem zu. (Bravo!) Herr Gottlieb Braun (Marburg): Nach den Ausführungen der Herren Schöpping und Diederich kann ich auf das Wort verzichten. Ich möchte nur ebenfalls das warm befürworten, was die beiden Herren gesagt haben. Herr Paul Nitschmann (Berlin): Meine Herren, nur noch ganz wenige Worte! Eine Befristung, wie die Entschließung sie vorsieht, ist etwas durchaus Unkaufmännisches, und ich bin der festen Überzeugung, es wird kein Kaufmann verstehen, daß ein Handelsstand wie der der deutschen Buchhändler heute sa gen will, daß ein Jahr nach Friedensschlutz der Notstand ver schwunden ist, und daß die Nolstandsordnung dann überflüssig geworden ist. Das versteht kein Kaufmann, und ich bitte die Herren Verleger, zu bedenken, daß sie Kaufleute sind. Ein Kauf mann kann nicht so handeln und kann meiner Ansicht nach solche Entschließung nicht vertreten. Nun ist bisher von allen Seiten gesagt worden — von Herrn Schöpping, Pom Vorstande des Verlegervereins, vom Vorstande des Börsenvereins —: Die Sache wird nicht so heiß gegessen, wie sie gekocht ist; es wird erneut verhandelt werden, und wir werden sehen, was dabei herauskommt. Meine Herren, alle diese Sachen sind etwas ganz anderes als das, was hier klipp und klar in dem Schlußabsatze der Entschließung des Verlegervereins steht, daß ein Jahr nach Friedensschluß die Notslandsordnung automatisch verschwindet. Ich bitte Sie, dem Vermittlungs- Vorschläge des Herrn Schöpping zuzustimmen (Bravo!), und ich habe hier eine Fassung des letzten Paragraphen der Notstands ordnung mir entworfen, die ich mir vorzutragen erlauben möchte. Ich bitte die Herren vom Verlegerverein, sich darein einmal zu vertiefen. Ich würde die Nr. 5 der Notstandsordnung so fassen: Die Notstandsorduung tritt sofort in Kraft; sie kann nur durch Beschluß einer Hauptversammlung wieder aufgeho ben werden. Die ein Jahr nach Fricdensschluß mit der letzten kriegführenden Großmacht tagende Hauptversamm lung des Börsenvereins soll über Aufhebung oder Beibe haltung der Notstandsordnung beschließen. Dann ist klar gesagt, daß ein Jahr nach Friedensschlutz die Hauptversammlung sich mit der Sache befassen muß, gleichviel ob ein Antrag vorliegt oder nicht. Dann muß der Vorstand des Börsenvereins dies als seinen eigenen Antrag einbringen. Meine Herren, Sie erreichen ja damit genau dasselbe, was Sie jetzt er reichen wollen. Wenn das alles so gemeint ist, tote Sie cs hier gesagt haben — und ich bezweifle das keinen Augenblick —, daß das Sortiment auch ein Jahr nach Friedensschlutz gehört werden soll, dann erreichen Sie wirklich genau dasselbe. Aber stimmen Sie trotzdem für den Vermittlnngsvorschlag Schöp ping oder für einen ähnlichen Antrag. Vorsitzender: Ich bitte Herrn Schöpping, den Antrag schrift- lich cinzureichcn, ebenso auch Herrn Nitschmann. Herr vr. Bollert hat das Wort. Herr vr. Bollert (Berlin): Meine Herren I Wir haben von allen Setten gehört, welch großen Wert wir darauf legen müs sen, daß die heute zu fassende Entschließung möglichst einstim mig gefaßt wird. Nun ist Ihnen von seiten der Vertreter der Verlages mitgetcilt worden, daß der Verlegerverein ganz außer ordentlich großen Wert darauf legt, daß eine Befristung in diese Notstandsordnung ausgenommen wird, und Herr Geheimrat Siegismund hat dargelegt, daß auch von dem Gesichtspunkt aus auf diese Befristung großer Wert gelegt werden muß, weil ohne weiteres angenommen werden darf, daß die Notstandsordnung den Behörden gegenüber einen viel größeren Eindruck machen wird, wenn darin ausdrücklich ausgesprochen ist, daß cs sich eben um eine Notstandsordnung handelt, die nach einer gewissen Zeit, wenn dieser Notstand überwunden ist, von selber wieder ver schwindet. Ich versiehe durchaus, daß die Herren Sortimenter dagegen ein gewisser Bedenken haben. Aber ich möchte Sie doch 601
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