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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.04.1920
- Strukturtyp
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- 1920-04-10
- Erscheinungsdatum
- 10.04.1920
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- Deutsch
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78, 10. April 1820. Redaktioneller Teil. «Srsexblatt s. d. Dlschn. vuchhanltt.^. Schulwart. Pädagogische Neuigkeiten. 17. Jahrgang, Heft 1 vom März 1920. Leipzig, Täubchenweg 21, Verlag des »Schulwart« Koehler L Volckmar A.-G., Abt. Lehrmittel. Aus dem Inhalt: 1)r. Adolf Aber: Zukunftsaufgaben des Musikunter richts der Schule. — Hans Zimmcrmann: Zur Geschichte der gym nastischen Bildung. (Schluß.) — Neue Lehrmittel. Was g'ibt' s Neues i m deutschen Buchhandel? Nr. 10/11 vom 15. Februar 1920. Geschäftsstelle: Leipzig, Talstr. 30. Aus dem Inhalt: Otto Trojan: Ferdinand Avenarius nnd Goethes Faust. — Eugen Michel: Vom Blicher-Vcrkausen. — Otto Lach mann: Arbcitsfricden. — Adolf Sempf: Von deutscher Verleger- Arbeit. — Heinrich Diekmann, Verlagsbuchh., Halle a. S. — Musarion Verlag, München. Zeitschriften- und ZeitungSaufsStze. Vissing, Fr. W. F r h r. v.: Das Ausfuhrverbot für Kunstwerke. Unterhaltungsbeilage der Täglichen Rundschau Nr. 07 vom 1. April 1920. Expedition: Berlin. Hofniann, Walter: Grenzen der Volksbildungsarbeit. Volks bildungsarchiv 7. Bd. Heft 3 vom Dezember 1919. Berlin W. 8, Carl Heymanns Verlag. Der Artikel kommt zu dem pessimistischen Ergebnis, daß sich keine von den Voraussetzungen, auf denen die landläufige Volks- bildungsbewegung aufgebaut ist, als stichhaltig erwiesen habe. »Es gibt für die Volksbildungsarbeit nicht nur Grenzen, sondern die Volksbildungsarbeit, als eine allgemeine Volksangelegenheit, ist überhaupt gar nicht möglich. Die Oberschicht hat die Bildung nicht, die sie verbreiten will; wenn sie diese Bildung hätte, ließe sie sich nicht in einer anderen Klasse verbreiten, und wenn sie sich an nnd für sich auf eine andere Klasse übertragen ließe, dann würde doch unserer Arbeiterklasse die innere Empfänglichkeit fehlen. Volks bildungsarbeit ist für die Volksbildung das Ohnmächtigste, was es gibt (?). Es bedarf der ungeheuersten inneren und äußeren Um stellungen und Umwälzungen, um erst einmal den Boden zn be reiten, auf dem Volkskultur und Volksbildung wieder erwachsen kennen.« Inwieweit diese trostlose Auffassung von den jüngsten Ereignissen, den Erfahrungen, die man während der Revolution ge macht hat, beeinflußt worden ist, kann dahingestellt bleiben. Mehr als einmal wird derjenige, der die Volksmassen in ihren Ausschrei tungen während der letzten Monate beobachtet hat, die Hoffnung auf- gegeben haben, sie dem Guten, Wahren und Schönen zu gewinnen, wenn er sich nicht immer wieder sagen müßte, daß es keinen anderen Weg zur Rettung unseres Vaterlandes gibt als die restlose Hin gabe an die Erziehung unseres Nachwuchses. Gerade weil die Volksbildungsarbeit bisher als Parteisache, nicht als eine die ganze Öffentlichkeit angehende Angelegenheit angesehen worden ist, ist sie auf ein falsches Gleis geraten und für die Entwicklung unserer Kultur, für die Erziehung zu wahrem Menschentum so gut wie un fruchtbar geblieben. Knatz, Karlernst: Am Büchermagen. Vossische Zeitung Nr. 178 vom 7. April 1920. Expedition: Berlin. Behauptet — im Gegensatz zu den eben erwähnten Hofmannschen Ausführungen —, daß der »Mann aus dem Volke« nicht mehr nach schlüpfrigen Büchern greife, wie sie früher im Straßenhandel ver trieben wurden, sondern ernster Literatur: dem fachtechnischen Lehr buch. dem guten Roman, ja selbst der schweren philosophischen Ab handlung den Vorzug gebe. Lerche, I)r. Otto: Bildungsstreben nnd Unterhaltungstrieb. Unterhaltungsbeilage der Täglichen Rundschau Nr. 07 vom 1. April 1920. Expedition: Berlin. Tritt dafür ein. daß es Pflicht des Staates sei, sowohl für die Bildungsbedürfnisse als auch für die Befriedigung des Uuterhal- tungstricbcs zu sorgen. »Das öffentliche Vortragswcscn, Volks büchereien, Theater nnd Lichtspiele sind selbstverständlich Mittel der Bildungspflege, sie sind aber ebenso selbstverständlich Mittel der Unterhaltung. Während die Massen das längst begriffen haben, während die Besitzer und Veranstalter längst geschäftstüchtig dem Triebe des Volkes entgegenaekommcn sind, haben die Behörden, denen die Bildungspflege obliegt, vielfach den Mut noch nicht ge funden, ernstlich auch zur Unterhaltungspslege Stellung zu nehmen Wir müssen da eine önrchareifende Änderung verlangen. Es ist erfreulich, zu sehen, wie sich hier nnd da die Kräfte regen und durch gegenseitige Unterstützung den Kreis schließen. Durch eut- wicklunasmäßige Veredelung der Unterhaltung arbeiten wir der Bildungspflcae vor. Durch bcrnhiaende nnd reine Unterhaltung stärken nnd beleben wir das Gemütsleben der Massen: von da gelangen wir zum sittlichen Neuaufbau. Dann kann auf dem so bearbeiteten Ackerfeld die Bildungspflege einsetzen und zur Arbeit und zu deutscher Kultur erziehen: das Ist ein Weg zum Aufstieg auf gesunder Grundlage.« Rath, Hanns Wolfgang: Die schwäbische Geistes-Muttcr. Frankfurter Zeitung Nr. 211 vom 19. März und Nr. 214 vom 20. März 1920, Erste Morgenblätter. Expedition: Frankfurt a. M. 1)eut8eti68 Uueb86W6rb6büU8, 1)olL8tr^ Enthält im wesentlichen die Eingabe des Deutschen Buchdrucker- Vereins an das Neichsmittisterium des Innern zur Abwehr der ge planten Reform. Servaes, Franz: Deutsches Buchgewerbe. Der (rote) Tag vom 31. März 1920. Expedition: Berlin. Besprechung einer Reihe neuzeitlicher Luxusdrucke. »Sozialisierung« der Rechtschreibung, Die. Tübinger Chronik vom 24. März 1920. Expedition: Tübingen. . . . »Der Versuch einer Neuordnung der Rechtschreibung in die ser Zeit der schweren Not mutet fast an wie eine Art Sozialisie rung der Orthographie. Man will sie vereinfachen, um sie damit zum Allgemeingut zu machen. Aber die deutsche Sprache ist kein Volapük, das sich künstlich aufbauen und regeln läßt. Sicher ist nur soviel, daß sie sich, grammatisch, syntaktisch und phonetisch, im Laufe der Jahrhunderte, ähnlich wie das Englische, vereinfachen und abschleifen wird. Dieser natürlichen, langfristigen Entwicklung vorzugreisen, liegt nicht der geringste Grund vor, und wenn man es schon für dringend erforderlich hält, nach kaum zwanzig Jah ren die Rechtschreibung schon wieder zu reformieren (wir halten es für höchst überflüssig!), so beschränke man sich auf die Beseiti gung einer Anzahl orthographischer Inkonsequenzen, die bei der letzten Neuordnung im Jahre 1901 durchgeschlüpft sind.« VVei 8 b 6 eker, vr. >V.: Der Xeitun^beLu^verti ag. kaipri^er 2eit- beül'jkt kür Deulseki«8 Heckt dir. 6 vom 15. Klär? 1920. lUüneken, 3. 8cti^'eitL6r Verlag (^rtkur Lollier). Untersucht die rechtliche Natur des Zeitungsbezugsvertrags und kommt zu dem Ergebnis, daß er wie der Verlagsvertrag unter keine der im BGB. geregelten Vertragstypen falle. Eine gewisse Ähnlichkeit mit dem Kaufvertrag liege nur insoweit vor, als die einzelne Nummer in Frage komme, betrachte man jedoch die gegen seitigen Verpflichtungen während der ganzen Vertragsöaner und seinen Zweck, so komme der Zeitnngsbezugsvertrag dem Dienst vertrag (!) am nächsten. Eine gesetzliche Regelung -es Zeitungs- bezugSrechtS wäre allerdings am Platze. Antiquariat».Kataloge. kurlre—Klein. K-/242 8. Kr. 1812-4727^^ ^ Henri ei, Kurl Krn8t, Kerl in VV. 35, Imt20W8tr. 82: ^uk- tion8-Kntako§ Kr. 57: Zil(lni88e, dliniaturen cke8 15.—18. ckakr- tiuncl6rt8. 6r. 8«. 36 8. 157 Krn. dlit 52 vilckertnkeln. Ver- Donn6r8taS. cken 29., und KreitaA, cken 30. Xpril 1920. Kleine Mitteilungen. Die Preise für Ausländer. — Aus Köln wird berichtet: Laut der hier erscheinenden englischen Zeitung »Colognepost« fällte das Kölner Gericht eine für alle Geschäftsleute im besetzten Gebiet grundsätzlich be deutungsvolle Entscheidung. Angcklagt waren die Vertreter zweier Kölner Konfektionsgeschäfte, von denen der eine einer englischen Dame 700 ^ für einen Überzieher abverlangt hatte, während der Preis von 350 auf einem' Zettel angeheftet war. Auf die Beschwerde der Käuferin war ihr geantwortet worden: »Das ist der Preis für aus ländische Zivilisten«. In der Tat trug die Dame keine Armbinde, die sie als Ausländerin kennzeichnet«!. In dem anderen Falle war ebenfalls von einer Engländerin, die ihre Armbinde nicht trug, für eine Bluse ein um 100 Prozent höherer Preis verlangt worden. Als die Dame erklärte, sie sei die Gattin eines englischen Polizeisoldaten. wurde ihr die Bluse zu dem deutschen Preise überlassen. Beide Geschäfts leute wurden angezeigt. Die Angeklagten erklärten, daß das deutsche Gesetz Kaufleuten 'gestatte, Ausländern einen höheren Preis abzuver- laugcu. Der Vorsitzende Offizier detz enalischen Gerichts erklärte je doch, daß es verboten sei, an alliierte Militärpersoncn oder Beamte Waren zu einem höheren Preise zn verkaufen, und zwar dann, wenn die Käufer die Uniform oder sonst ein Abzeichen tragen, oder wenn sie Ehefrauen oder sonstige Verwandte sind und ein hinreichend beglaubig tes Abzeichen oder Dokument vorzcigen können. Wenn das nicht der Fall ist, haben die Deutschen durchaus das Recht, einen erhöhten Preis zu fordern. In den beiden vorliegenden Fällen wurden die Augs- 327
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