Redaktioneller Teil. Bekanntmachung. Die Unterzeichneten Vorstände haben die aus dem Ausland eingegangenen Beschwerden über die Überspannung der von einzelnen deutschen V e r l a g s fi r m e n festgesetzten A u s l a n d p r e i s e in fremder Währung geprüft und zum Teil als berechtigt befunden. Im Einvernehmen mit der Außenhandelsnebcnstelle für das Buchgewerbe, die diese Preise zu prüfen hat, sind die Unterzeichneten Vorstände daher der Ansicht, daß übersetzte Anslandpreise alsbald wieder herabgesetzt werden müssen. Ms nicht übersetzt können nur solche Preise gelten, die die Vorkriegspreise im Ausland für Werke gleicher Ausstattung und Güte im allgemeinen nicht übersteigen, " , Die Verleger werden aufgefordert, ihre Schweizer Flankenpreise derart neu festzusetzen, daß sie den nach vorstehenden Grundsätzen ermittelten Preisen entsprechen. Die Auslandpreife werden dann immer noch hinter den Weltmarktpreisen Zurückbleiben, In Ausnahmefällen, insbesondere bei wissenschaftlichen Zeitschriften, behält sich die Außenhandelsnebenstell« vor, von Fall zu Fall höhere Auslandpreise zu genehmigen. Den Aufschlag von 200 und 120"/» nach Gruppe 0 der Berkaufsordnung für Anslandlieserungen abzubauen, wie aus dom Ausland vielfach gewünscht worden ist, liegt bei der Entwicklung der Devisen gegenwärtig keine Veranlassung vor, L e ipzig, den 24, Januar 1923, Der Vorstand des BörsenvereinS der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. vr. Arthur Meiner. Paul Schumann. HansVolckmar. Max Röder. Otto Paetsch. Ernst Reinhardt. Der Vorstand des Deutschen Verlegervereins. vr, GeorgPaetel, Or, OskarSiebeck, CarlLin neman n, PaulOldenbourg, Or, Otto Bielefeld, vr, Alfred Druck enmüller. Bekannimachung. Mit Zustimmung der Valuta-Kommission veröffentlichen wir nachstehend die Neufassung der Verkaufs- ordnung für Au s l a n d l ieser u n ge n, die mit dem Tage -der Veröffentlichung in Kraft tritt. Die von der Valuta-Kommission in ihrer Sitzrmg vom 24, Januar 1923 beschlossenen Änderungen find durch Sperrsatz kenntlich gemacht, Leipzig, den 24, Januar 1923, Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. vr. Arthur Meiner. Paul Schumann. HansVolckmar. Max Röder. Otto Paetsch. Ernst Reinhardt, Verkaufsordnung für Auslandlieferungen. Z l- Die Verkaufsordnung für Auslandlieserungen ist für alle Buchhändler und Wiederverkäufe! verbindlich, die Gegen stände des deutschen Buchhandels (K 4, Ziff, 1 der Verkaufsordnung für den Verkehr des Deutschen Buchhandels mit dem Publi kum und K 1, Abs, l der Buchhändlerischen Verkehrsordnung) an das Publikum ins Ausland unmittelbar oder durch inländische oder ausländische Buchhändler und Wiederverkäufe! vertreiben, Z 2, Die Verkaufsordnung für Auslandlieferungen gilt als satzungsgemäße Ordnung des Börsenvereins, Ihre Verletzung zieht dieselben Folgen nach sich wie die geflissentliche Verletzung der Satzung und der übrigen Ordnungen des Börsenvereins, 10»