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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.08.1935
- Strukturtyp
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- 1935-08-24
- Erscheinungsdatum
- 24.08.1935
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- Deutsch
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M 196, 24. August >935. Redaktioneller Teil Börsenblatt f. b. Dtschn Buchhandel. Bund Reichsdeutscher Buchhändler e. V. Bekanntmachung Vertrieb veralteter Stadtpläne Von den Polizeibehörden des Reiches werden wir darauf aufmerksam gemacht, daß durch den Buchhandel vielfach Stadt pläne vertrieben werden, in denen sich noch längst aufgehobene Straßen- und Platzbezeichnungen aus der Zeit vor der nationalen Erhebung befinden. So werden beispielsweise in Berlin Stadtpläne verkauft, in denen noch ein „Platz der Republik" und eine „Friedrich-Ebert-Straße" usw. verzeichnet sind. Mit Rücksicht darauf, daß die Stadtpläne in überwiegendem Maße gerade von Fremden gekauft werden, ersuche ich die Mitglieder (Verleger und vertreibende Buchhändler), Ausgaben aus der Zeit vor der nationalen Erhebung nicht mehr in den Handel zu bringen. Ich behalte mir vor, die Befolgung meiner Anordnung gegebenenfalls durch Stichproben zu überprüfen. Leipzig, den 19. August 163S. Baur, Vorsteher. Neue Staatsautorität — neue Steuermoral! Von Amtsgerichtsrat Dr. Botho Schleich klSL Die Auffassung von der Notwendigkeit staatlicher Ab gaben ist auf das innigste verbunden mit der Achtung, welche der Staat bei dem Volke genießt. Wenn in der letzten Epoche des Liberalismus die Steuermoral derart gesunken war, daß die nationalsozialistische Regierung sich nach der Machtübernahme gezwungen sah, zur Erfassung der hinterzogcnen Steucrbeträge umfangreiche Amnestien im Volksverrats- und Arbeitsspenden gesetz zu erlassen, so beweist dies nur, wie wesensfremd der damalige Staat dem Volk gegenüber st and. Psychologisch ist dies verständlich. Denn der Liberalismus hatte den Staat nicht zu einem dem Lebenswillen des Volkes angepaß ten Organismus, sondern zu einem starren Mechanismus gestaltet, der mit seinem Behörden- und Beamtenapparat in den Augen vieler Volksgenossen nur um seiner selbst willen zu be stehen und nur für sich den Bürger finanziell bis zum Weißbluten auszusaugen schien. Beschränkt auf die rein negative Ausgabe der Sicherung der öffentlichen Ruhe und Ordnung stand der Staat dem Leben und Treiben der in seinem Gebiet wohnenden Menschen abwartend gegenüber, nur ängstlich darüber wachend, daß ihr Schalten und Walten sich in den Bahnen seiner zur Aufrechterhaltung der all gemeinen Sicherheit erlassenen Gesetze abwickeltc und daß sich nichts ereignete, was seinen eigenen Bestand hätte irgendwie ge fährden können. So hatte der Staat, zur Untätigkeit verurteilt, den Anreiz zum Handeln den Einzelpersonen überlassen, von denen das ganze politische, wirtschaftliche und kulturelle Leben seinen Impuls empfing. In den Einzelinteressen sich überschnei dend und in seiner Gesamtheit unruhig hin und het wogend, brach es sich nur an den vom Staat zu seiner Eindämmung er richteten Gesetzen, deren Existenz als eine lästige Beschrän kung des einzelnen Betätigungsdranges empfun den wurde. Zwangsläufig war deshalb das ganze individuali stische Streben des liberalen Zeitalters daraus gerichtet, die ge setzlichen Fesseln zu sprengen oder zum mindesten zwischen den Gesetzesmaschen hindurchzuschlüpfen, um dem einzelnen Betäti- gungswillcn nach seinem Belieben freie Bewegungsmöglichleit zu verschaffen. Daß hierdurch die Gesetze allmählich jeden Kredit ver loren und damit auch das Ansehen des Staates selbst schließlich schweren Schaden litt, war die notwendige Folge der vom Liberalismus dem einzelnen gewährten Freiheit, die in ihrer Zügellosigkeit dem Staate gegenüber zur Frechheit ausartete. Die nicht auf dem Vertrauen des Volles ausgebaute, sondern auf Gesetze, zum Schluß auf Bajonette und Polizeiknüppel gestützte staatliche Autorität mußte aber restlos schwinden, als das Wcllcnspicl des Lebens im Sturm seiner ungc- bändigten Triebkräfte zur wildbrodelnden Brandung aufgepeitscht, den staatlichen Gesetzesdamm zu unterspülen begann und der 688 jahrelange Glaube an die Allgewalt des Staates angesichts seiner offen zutagetretcndcn Ohnmacht sich Plötzlich in Wahrheit als leerer Wahn entpuppte. In dieser Stunde der höchsten Gefahr, als zu befürchten stand, daß das Leben eines Tages über den Staat und seine Gesetze einfach hinwegsluten und ihn mit seinen Einrichtungen fort schwemmen würde, war es die nationalsozialistische Bewegung, welche mit ihrer Idee der national und sozial geeinten Volks gemeinschaft alle das Leben bedingenden und beeinflussenden Ur kräfte bannte und sie gleichgeschaltet in eine einheitliche Richtung wies. Heute ist der einzelne Volksgenosse als Glied des Volks ganzen mit allen Rechten und Pflichten genau so wie der dem Volk fremd gewesene, ihm sogar feindlich gegenübergestandene Staat in den Dienst dieser einen Idee gestellt, welche als Aus gangspunkt alles menschlichen Denkens und als Zielpunkt alles menschlichen Handelns den Verknüpsungspunkt für sämtliche Äußerungen des staatlichen Daseins und sämtliche Regungen des Volkslebens,bildet. Was die Partei als sichtbare Organisation und Kraftquelle der nationalsozialistischen Weltanschauung will, hat der mit Zwangsgewalt ausgestattete Staat zum Wohle des Volkes Wirtlichkeit werden lassen. So arbeitet der Staat aktiv und positiv an der Bildung und dem Bestand der Volksgemein schaft mit, indem er nicht nur als Wahrer und Wächter der Gegenwart, sondern auch als Hüter der deutschen Zu kunft austritt. Seine Maßnahmen sollen nicht nur den reibungslosen "Laus des augenblicklichen Geschehens garantieren, sondern weitschauend unter Ausnutzung vergangener Erfahrun gen und Erlebnisse auch die derzeitigen Verhältnisse formen, weil aus ihnen sich einstens das Morgen aufbaueu wird. Nicht mehr als Selbstzweck, sondern als Mittel zur Erreichung eines über staatlichen Zweckes ficht er neben der Partei im Dienste des Volkes, um mit vereinten Kräften dem Nationalsozialismus auf allen Gebieten des Lebens zum endgültigen Siege zu verhelfen. So hat die Deutsche Revolution des Jahres 1933 den Staat wieder mitten in das historische Werden eines Volkes hinein gestellt, an dessen Schicksalsgestaltung er wesentlichen An teil nimmt. Hatte sich früher seine Hauptaufgabe auf den Schutz von Land und Leuten gegen äußere Gefahren beschränkt, so hält er heute seine Hand am Pulse des Volkes, um vorbeugend und heilend auch jeden inneren Gefahrenherd zu beseitigen und durch besondere Anordnungen günstiges Wachsen und Gedeihen des Volkes in körperlich und geistig-seelischer Beziehung zu ge währleisten. Am deutlichsten kommt dieser verwaltende und gestaltende Charakter der neuen staatlichen Tätigkeit auf dem Gebiete des Steuer rechts zum Ausdruck, dessen Gesetzgebung nicht allein die Flüssigmachung finanzieller Mittel für Staat und Volk, son-
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