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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.10.1944
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1944-10-07
- Erscheinungsdatum
- 07.10.1944
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Mit Beilage: „Bestellzettel** ösatfum*Des 'ßorftnrnnns T>rr TDeutfthra 'ßuchhäriöler zu Nr. 74 (R. 57) Leipzig, Sonnabend den 7. Oktober 1944 111. Jahrgang Bericht über die gemeinsame Sitzung des Rates der Gruppe Buchhandel in der Reichsschritttumskammer und des Kleinen Rates des Börsen Vereins in Rathen a. d. Elbe am 27. September 1944 Der Stellvertreter des Vorstehers hielt — wie er in seinem ein leitenden Bericht ausführte — die Sitjung für notwendig, um vor allen Dingen die sich aus der totalen Mobilmachung ergebenden Anordnungen und Auswirkungen auf den Buchhandel zu besprechen. Seine Ausfüh rungen wurden durch Herrn von Kommerstädt ergänzt, der einen Über blick über die Entwicklung brachte, wie sie sich .aus den ersten Maß nahmen des Generalbevollmächtigten für die totale Mobilmachung bis zum derzeitigen Stand ergibt. Beim Verlag kann sie als abgeschlossen gelten, während für die Vertriebsfirmen und das Leihbüchereigewerbe noch einige Wochen bis zum endgültigen Abschluß vergehen werden. Haupterfordernis ist die Freistellung von Kräften für Wehrmacht und Rüstung. Das Opfer, das von vielen Berufsangehörigen durch vorüber gehende Stillegung gefordert werden muß, wird nicht leicht bemessen. Es ist aber notwendig und unvermeidbar von der höheren Warte des allgemeinen Kriegsgeschehens aus betrachtet. Die schon früher ergange nen Anordnungen über Stillcgungsbeihilfe und die noch zu erwartenden Ergänzungen hierzu genügen, um Härten auszugleichen. Im Rahmen dieses Themas wurden folgende Ei.nzclpunkte be sprochen: Offen ist zunächst, welche Ansprüche im Bereich des Verlags hei Unterbrechung der laufenden Vcrlagsarbeiten gegeben sind. Es wurde beschlossen, hierüber eine Entscheidung der Schrifttumsabteilung her beizuführen. Auf den Vorschlag dagegen, Verhandlungen mit dem Reichsfinanzministerium darüber aufzunehmen, daß aus den Erlösen der beschleunigten Warenliquidierung und der dadurch bedingten Steige rung des Gewinnes eine steuerfreie Rücklage für den späteren Wieder aufbau gebildet werden darf, glaubte man nicht zukommen zu können; denn es besteht, wie auch Verhandlungen auf dem Gebiet der Gewinn abführung gezeigt haben, keine Aussicht, einen solchen Antrag durch zubringen. Die Verhandlungen mit Bahn und Post haben erwirkt, daß dem Buchhandel einige Erleichterungen gewährt wurden. Da die Reichspost aber ihr Entgegenkommen zunächst bis Ende November befristet hat, werden rechtzeitig mit ihr wieder Verhandlungen aufzunehmen sein. Die Maßnahmen des Reichskommissars für die Preisbildung sehen vor, daß Anträge auf Erhöhung der Ladenpreise für Neuauflagen künf tig unter gewissen Vorbehalten vom Börsenverein selbständig entschie den werden. Damit ist, zusammen mit der Entscheidung über Preis beibehaltung bei Ausstattungsminderung, die Preisüberwachung in weit gehendem Maße in die eigene Verantwortung des Berufsstandes gelegt worden. Das bedeutet für ihn eine besondere Verpflichtung, und cs ist daher der feste Entschluß der Leitung des Buchhandels, dem Druck auf Ansteigen des Preisniveaus, wie er in Zeiten der Warenverknappung zu erwarten ist, unter keinen Umständen .nachzugeben. Über die Autori- sierung des Börsenvereins durch den RfPr. wird eine besondere Be kanntmachung im Börsenblatt veröffentlicht werden. Die Prüfung, inwieweit die im Buchhandel üblichen Lieferungs und Zahlungsbedingungen im Sinne einer Arbeiteersparnis weiterhin vereinfacht werden könnten, führte zum Beschluß, einen Sonderausschuß einzusetjen, der zu prüfen hat, welche Grenzen des Rabattes für die einzelnen Verlagszweige nach oben und nach unten unter Empfehlung möglichst weniger Rabattstaffcln festgelegt werden können. Von einer Erhöhung der Höchstgrenze von 25 RM für Nachnahmesendungen, wie sie je§t mit Genehmigung des RfPr. gilt, auf 50 RM muß mit Rücksicht auf die zu erwartende Entwicklung abgesehen werden. Aus der Verlagstätigkeit des Börsenvereins seihst war hervor zuheben, daß das „Deutsche Büchereiblatt“ sein Erscheinen einstellt. Die Zeitschrift. „Buch und Volk“ erscheint bereits seit November 1943 nicht mehr. Die für den Leihhuchhandel notwendigen Veröffentlichun gen werden im Börsenblatt gebracht werden. Das Börsenblatt seihst er fährt eine wesentliche Vereinfachung. Insbesondere erscheinen die An zeigen, ebenso wie bei der Zeitschrift „Gesuchte Bücher“, nur noch im Fließsatj. Es wird nicht damit gerechnet, daß Berufsangehörige, die von der Stillegung betroffen werden, die Mitgliedschaft heim Börsenverein aufgehen, zumal der Beitrag denkbar niedrig ist. Es wurde aber be schlössen, in einer Veröffentlichung bekanntzugehen, daß diejenigen, welche auf die Mitgliedschaft für die Zeit der Stillegung verzichten wol len, dies mitzuteilen haben, ebenso wie die Einstellung des Börsen blattbezuges besonders zu beantragen ist. Erfahrungen mit der neuen Anordnung über das Zuteilungsverfah ren vom 10. August 1944 können deshalb noch nicht vorliegen, weil ab gewartet werden muß, wie sich die Stillegungsaktion auf die Zuteilung auswirken wird. Sobald als möglich wird eine Liste der Verleger er scheinen, deren Betriebe nicht stillgelegt sind, und zwar unter Kenn zeichnung, oh sie im Zutcilungs- oder Bestellverfahren liefern. Den nicht stillgelegten Verlagsbetrieben wird die Aufforderung tfur Mel dung ihres Lieferverfahrens zugehen, und sie werden gebeten, schnell stens unter Anwendung der Antwortkarte Bescheid zu geben. Diese Liste wird dem Börsenblatt beigefügt werden, so daß alle Vertriebs firmen wissen, an welche Verlage sie noch Bestellungen richten dürfen und an welche unter Beachtung der strengen Vorschriften der Anord nung über das Zuteilungsverfahren nicht; denn nach Durchführung die ser Maßnahmen wird die Reichsschrifttumskammer streng darüber wachen, daß hei den Zuteilungsverlagen nur noch in den in der Anord nung vorgesehenen Ausnahmefällen bestellt wird. Diese strenge Hand habung ist im Interesse des Verlages unvermeidbar, der infolge de6 Personalmangels einfach nicht mehr in der Lage ist, die Flut der Be stellungen zu bearbeiten. Später, nach Durchführung der Stillcgu.ngs- aktion im Bereich der Vertriebsfirmen, wird als Ersatj für das lang erwartete Adreßbuch ein Verzeichnis aller buchhändleriechen Firmen erscheinen, die für Kriegsdauer ihren Betrieb aufrecht erhalten. Ein Problem, das in der Arbeit der Geschäftsstelle des Börsen vereins immer wieder auftaucht, ist die Haftung heim huchhändlerischcn Versendungskauf. Die Rechtslage ist klar im Bestellverfahren. Ohne besondere Vorschrift des bestellenden Sortimenters ist über Leipzig zu liefern. Die Gefahrtragung ist heim Verkehr über Leipzig in § 25 der huchhändlerischen Verkehrsordnung eindeutig geregelt, nur ist mit Rücksicht auf die dort vorgesehene Drittelhaftung vorgeschlagen wor den, daß bei Verlust der Sendung über Leipzig durch Kriegseinwirkung, falls nicht eindeutig feststeht, wo der Verlust eingetreten ist, aus Zweck mäßigkeitsgründen der Verleger den Schaden übernehmen und beim Kriegsschädenamt melden soll. Anders verhält es sich beim Zuteilungs verfahren. Hierüber wird noch eine besondere Regelung getroffen wer den. Nicht notwendig dagegen erscheint eine Stellungnahme über den Börsenbl. f. d. Dt. Buchh. Nr. 74, Sonnabend, den 7. Oktober 1944. 183
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