den die Ehre, sul).4. eine Copie des obgedachten von uns erstatteten unterthanigsten Berichts an Se. K. M. beizufügen. Unter Beziehung auf dessen Inhalt, erlauben wir uns hier noch folgende Benmkungen auszustellen. 1) Da Herr Carl Graf von Bose neuerdings aus der Reihe der Landstande getre ten ist, so hat die ihm 1824 zugetheilte Stelle eines Deputieren zu der fraglichen Rech nungsabnahme dessen Substitut Herr Curt Robert Freiherr von Welch auf Oberraben stein, bei dem eben vollbrachten Prüfungsgefchäft eingenommen. 2.) Besage einer von der Obersteuer-Buchhalterei uns mirgetheilten, bei den Acten 8»d >o. 1Z. befindlichen Specification, hat das Steuer-Aerarium wegen der seit dem Jahre 1821 bis mit 1824 in die Hande des Landesherrn gekommenen Grundstücke einen jährlichen Ausfall von 169^4 Schocken und 20 Gr. 6/^ Pf. auf den einfachen Qua tember, erlitten. Nach genauer Ausrechnung betragt dieser Ausfall jährlich 44 Thlr. 2 Gr. 1 Pf. Die nähere Betrachtung der von dem Fiscus acqnirirten Grundstücke führt jedoch zu der Ueberzeugung, daß fast immer das Interesse des Gemeinwesens die Erwerbung verlangte. Auch ist in demselben obgedachten vierjährigen Zeiträume durch Veräußerung und Vererbung von Grundstücken von Seiten des Fiscus an Privatper sonen, und durch die hierdurch entstandene Steuerpflichtigkeit dem Aerario ein jenen Ausfall an Größe übersteigender Zuwachs von 1531 gangbaren Schocken und von 6 Thlr. 8 Gr. 64T Pf- auf einen Quatember, geworden. 3) Inhalts der Berechnungen der alljährlich von der Obersteuer-Einnahme zu be wirkenden Ausgaben für Landes- und Sleuerbedürfnisse sind in jedem Jahre 27,117 Thlr. 3 Gr. 7 Pf. Zinszuschuß und Agio wegen des ehemaligen Churbraunfchweigschen Hypothekanlehns, nämlich 17,580 Thlr. Zinszuschuß, und 9-537 Thlr. 3 Gr. 7 Pf. Agio zur Finanz-Hauptcasse zu bezahlen. Wie bekannt, erhielt im vorigen Jahrhunderte das Sächsische Steuer-Aerarium von demKönige von England als Churfürsten zu Braun schweig-Lüneburg, gegen Verpfändung verschiedener Sleuereinkünfte, ein Darlehn von 3 516,152 Thlr. 18 Gr. 8 Pf. in Gold- und schweren Silbermünzen. Nachdem aber Se. Majestät der Höchstselige König Friedrich August, sämmtliche von der Obersteuer- Einnahme über dieses Anlehn ausgestellte Obligationen, von denen eine einzelne sehr hohe Summen bis zu 300,000 Thlr. befaßte, eingelöst hatte, so wurden dieselben auf allerhöchsten Antrag in Folge der am Ausschußtage 1807 (Schrift vom 16ren Juni 1807) gepflogenen Verhandlungen cassirt, und dagegen an Se. K. M. von der Steuer-Cre- djr-Casse andere, dem Nominalwerthe nach kleinere, in Conventionsgelde zahlbare, mit 3 Iwo Out alljährlich verzinsliche Steuerscheine über die Summe von 3,516,000 Thlr. ausgeanlwortet, unter der Zusicherung, daß 4 pro Ont Zinsen besonders, und wegen des Betrags der Zinsen zu 3^ pro sowohl, als wegen des Capitals, rück sichtlich des erstem bei der jedesmaligen Zi'nsenabsührung, und rücksichtlich des letztem bei dessen dereinstiger Zurückzahlung, ein Agio vergütet werden solle. Dieses Agio we gen der Zinsen ward 1807 für immer auf7^ pro Ont festgesetzt, und beträgt alljähr- Zweiter Band. /1