4 Hiernach stellt sich das Gesammterforderniß dieser Hauptposten schon ans 10,500,000 Thlr. heraus. Zur Deckung dieses Bedarfs sind zunächst noch etwa 700,000 Thlr. vorhanden, welche von den in Folge ständischer Bewilligung zur Unterstützung der Industrie und Landwirtschaft ausgeliehenen Geldern noch rückständig und den getroffenen Bestimmungen gemäß bis zu Ende Januar nächsten Jahres zurück zuzahlen sind. Demnächst befindet sich die Finanzhauptcasse im Besitze einer nicht unerheb lichen Menge verkäuflicher Werthpapiere, die ganz neuerdings durch eine besondere Maßregel noch vergrößert worden ist. Bekanntlich besteht nämlich bei den Staats- Eisenbahnen die Einrichtung, daß der Wiederersatz der durch den Gebrauch nach und nach abgenutzten Oberbaumaterialien (Schienen, Schwellen u. s. w.) und der Transportmittel nicht unmittelbar aus den laufenden Jahreseinnahmen der Bahnen, sondern aus dem sogenannten Erneuerungsfonds bezahlt wird, welcher sich dadurch bildet, daß alljährlich eine nach gleichen Grundsätzen berechnete Summe aus den Betriebseinnahmen von denselben niedergelegt wird. Diese Einrichtung, deren Zweck dahin geht, zu verhindern, daß die jährlichen Einlieferungen zu der Finanz hauptcasse durch den wechselnden und in den einzelnen Jahren sehr verschiedenen Bedarf an Erneuerungskosten nicht zu ungleichmäßig werden, hat sich im Wesent lichen als sehr zweckmäßig bewährt. Eine längere praktische Erfahrung hat jedoch bewiesen, daß man bei der Annahme der Abnutzungsprocente, auf deren Grund die Berechnung der jährlichen Abentrichtungen an den Fonds erfolgt, doch bei der ersten Einrichtung desselben etwas zu vorsichtig zu Werke gegangen ist. Dadurch ist es gekommen, daß jener Fonds am 30. October dieses Jahres einen in sichern zinstragenden Werthpapieren angelegten Capitalbestand an 3,134,000 Thlr. enthielt. Offenbar liegt nun aber die Ansammlung eines solchen bedeutenden Capitals nicht in dem ursprünglichen Zwecke dieser Einrichtung, sie erscheint viel mehr gänzlich zwecklos und insofern nachtheilig, als der Finanzhauptcasse dadurch eine bedeutende Einnahme entzogen wird. Das Finanzministerium hat daher beschlossen, nicht nur die Grundsätze der Berechnung, auf welchen der Erneuerungs fonds beruht, einer Revision zu unterwerfen, sondern auch einen Nominalbetrag von 2,000,000 Thlr. in leicht verkäuflichen Werthpapieren nachträglich als Ueberschußgelder vom Staatseisenbahnbetrieb aus früheren Jahren an die Finanz hauptcasse abliefern zu lassen.