879 Zu vor. Zu >6 L beruhen zu lassen, einstimmig. Hierauf trug Novelle III. die Kammer den Beschluß der ersten Kammer und ebenso den Vorschlag zu Novelle I. ergriffen das Wort Herr Abgeordneter von Criegern, Sachße, Niedel, nach dessen Rede der Herr Präsident die Voraussetzung anssprach, daß der Vorsprecher eine Beleidigung der erwähnten Herren Geistlichen nicht beabsichtigt haben werde, Herr Abgeordneter von Criegern, Herr Abgeordneter Sachße, Herr Abgeordneter Jordan, welcher namentliche Abstimmung beantragte, welche die Kammer einstimmig beschloß, worauf nach Schluß der Debatte der Herr Referent zum Schlüsse sprach. Hierauf wurde bei der Abstimmung mittelst'Namensaufrufs die von dem Herrn Präsidenten gestellte Frage: nimmt die Kammer die Novelle I. in der dnrch die Majorität früher be schlossenen Fassung an? von 39 Anwesenden bejaht und von 2 3 Anwesenden verneint. Dagegen nahm bei § 45 trat die Kammer dem Beschlusse der ersten Kammer bei und beschloß: die eingegangene, von dem Herrn Referenten mitgetheilte Petition, inso weit sie nicht durch die gefaßten Beschlüsse Erledigung gefunden, auf sich 744. die Differenzen in beiden Kammern hinsichtlich des Entwurfs eines Gesetzes, einige Abänderungen rc des Strafgesetzbuchs betreffend, 5 Herr Abgeordneter Müller (Chemnitz) 8 § L L Novelle IV. einstimmig nu au, und genehmigte ebenso einstimmig r Dritte Abteilung. 1 1 1