643 <i. Bericht der vierten Deputation der ersten Kammer, r. Herm Emst Friedrich Käfersteins, Besitzers des Ritterguts Heese- ji licht, Beschwerde über das Appellationgericht zu Vudissin wegen einer in Betreff des wider den Dienstknecht Johann Gottlieb Schafer entstandenen Verdachts eines begangenen Verbrechens und auf die deshalb angestelltcn Erörterungen erlassenen Verordnung. Eingezangen am 28. Oktober 1837. A "Heim Patrimonial-Gericht zu Heeselicht war im Monat October vorigen Iah- res von der Gensd'armerie angezeigt worden, daß der dortige Dienstknecht Johann Gottlieb Schäfer in Stolpen bei Gelegenheit des kurz vorher dort ab- §8 gehaltenen Jahrmarktes zwei neue Pelzmützen und einen Pelz für 8 Thlr. erkauft, die Zahlung dafür in Conventionögelde und zwar mit 2 SpecieSthaler- zss stücken, 7 sächsischen Gulden und 5 20-Kreuzern (zusammen 8 Thlr. 10 gr. 8" B pf.) wofür ihm — 8 gr. — preussisches Geld zurückgegebeu worden, gelei- 27s siet habe, über den Werth dieser Münzen in Ungewißheit gewesen sey und an- fff fänglich sogar geleugnet habe, zur betreffenden Zeit in Stolpen gewesen zu seyn. Als der Verkäufer vorgedachtcc Gegenstände den Inhalt der Anzeige al- ol lenthalben bestätigt hatte, wurden Seiten des Gerichts Schäfers Habseligkeiten, vn namentlich dessen Lade, in Beschlag genommen, und wurde hierbei der wider ißi ihn entstandene Verdacht eines unredlichen Erwerbs jener Geldstücke dadurch is« verstärkt, daß man Kleidungsstücke, deren Beschaffenheit und Anzahl den Ver- Lsi hältnissen Schäfers nicht angemessen erschienen, vorfand, und daß dessen Lade 2v allem Anscheine nach mit einem doppelten Boden versehen war. Der Verdacht wurde noch dringender, als Schäfer bei der ersten Vernehmung, daß er äusser 5Thlr. 11 lOgr.— Preussisch, welche der Gensd'arme ihm abgenommen und an das »N Gericht abgegeben, einiges Geld nicht in Vermögen habe, versichert hatte, bei Beilage zur zweiten Abrheilung. 3te Sammlung. 94