vb. Anderweiter Bericht der ersten Deputation der ersten Kammer über den Gesetz-Entwurf, die wegen Aufhebung der Steuerfreiheit zu gewährende Entschädigung betreffend. Eingegangen am 18. März 1843. (Teeret, 1. Abth. I. Dd. S. 331. Bericht der ersten Deputation der zweiten Kammer, Beil, zur HI. Abth. S. 267. Protocoll der zweiten Kammer, IN. Abth. S. 99. Bericht der ersten Deputation der ersten Kammer, Beil, zur II. Abth. S. 197. Protocoll der ersten Kammer, II. Abth. S. 98. Anderweiter Bericht der ersten Deputation der zweiten Kammer, Beil, zur III. Abth. S. 503. Protocoll der zweiten Kammer vom 6. März 1843.) Die Differenzpuncte zwischen beiden Kammern hinsichtlich des genannten Gesetz- Entwurfs bestehen in Folgendem: Zu 8 1. harre die zweite Kammer beschlossen, am Schlüsse des ersten Satzes folgenden Zitsatz zu beantragen: Bei Ermittelung der Entschädigungsbeträge (Landtagsabschied vom Jahre 1834, K 20. 4.) ist diejenige Zahl von Steuereinheiten in runder Summe zum Grunde zu legen, die sich nach der ersten Aufstellung der Steuerkataster herausstellt. Die erste Kammer dagegen nahm einen Zusatz in folgender Fassung an: Bei Ermittelung der Entschädigungsbeträge (Landtagsabschied vom 30. October 1834, unter L 8 20. 4.) ist diejenige Zahl von Steuerein heiten in runder Summe zum Grunde zu legen, die sich nach vollen deter erster definitiver Zusammenstellung der Resultate der sämmtlichen Ortssteuerkataster im Finanzministerium herausstellt. Die zweite Kammer ist aber auf Anrathen ihrer ersten und zweiten Depu tation bei dem früheren Beschlusse stehen geblieben und es beantragt die unter zeichnete Deputation, da die fragliche Differenz nicht von besonderer Erheblichkeit zu sehn scheint, den Zusatz so anzunehmen, wie ihn die zweite Kammer bean tragt hat. Beilage zur zweiten Abtheilung. 56