414 dieser Bahnen für den Staatszweck anerkannt, und cs ist nur eine natürliche Konsequenz jener Beschlüsse, wenn die Kammer, wie die unterzeichnete Deputation ihr anräth, und wie die zweite Kammer einstimmig gethan hat, sich dahin aus spricht: daß die im Gesetzentwürfe anfgeführten gesetzlichen Bestimmungen auf den Bau einer vom Bahnhofe zu Zwickau bis nach Cainsdorf zu füh renden Eisenbahn und der zur Verbindung der seitwärts dieser Bahn auf dem rechten und linken Muldenufer gelegenen Kohlengruben mit solcher anzulegenden Zweigbahnen Anwendung erhalten. Weniger unzweifelhaft konnte die Frage in Betreff der sub 2. aufgeführten, von Zittau bis zur sächsisch-böhmischen Grenze in der Richtung nach Reichenberg zu führenden Eisenbahn erscheinen. Denn als am vorigen Landtage die Staats regierung zur Ausführung dieses Baues 2 Millionen Thaler postulirt hatte, erklärten sich schon in den Deputationen beider Kammern Separatvotanten gegen diese Bewilligung und zuletzt wurde, im Einverständnisse zwischen Regierung und Ständen, von einer Berathung und Beschlußfassung über dieses Postulat abgesehen. Auch auf dem gegenwärtigen Landtage ist eine von der Regierung an die Stände gebrachte, auf diese Bahn bezügliche Finanzvorlage, mittelst aller höchsten Decrets vom 8. April, wieder zurückgezogen worden. Jndeß, wie der letztere Vorgang auf dem Stande äußerer Verhandlungen, nicht aber auf ver änderten Ansichten über die Bedeutung des Unternehmens beruhte, so ist auch in dem erstgedachten Falle von keiner Seite die Wichtigkeit der Bahn an sich ver- kannt worden, welche sowohl, mit Rücksicht auf den Gewerbsfleiß und die mer- kautilischen Beziehungen der zunächst betheiligten, dicht bevölkerten und indu- striereichen Gegenden, in national-ökonomischer, und mit Rücksicht auf die sächsisch - schlesische Bahn auch in finanzieller Hinsicht hervortritt und noch durch die Gefahr einer Concurrenz gesteigert wird, welche sowohl die ebengenannte Staatöbahn, als in der Zukunft auch die sächsische-böhmische Bahn beeinträch tigen könnte. Auch bei dem Absehen von jenem Postulate wurde die Staats- regieruug von den Ständen ersucht, den wichtigen Gegenstand fortwährend im Auge zu behalten und wurden die Geldmittel zu Vollendung der Vorarbeiten be willigt. Die damaligen Bedenken waren nur gegen den Bau aus Staatsmitteln und zwar unter den damaligen bedenklichen politischen Verhältnissen gerichtet, und es ist wohl nicht zu bezweifeln, daß die Stände auch damals, wenn sich eine Aussicht gezeigt hätte, daß dieser Bau ohne Beiziehung sächsischer Staatsmittel zu Stande kommen könne, einem solchen Unternehmen jede andere Förderung mit Freuden würden haben zu Theil werden lassen. Ja schon 1836 ist, wie in dem