531 LI. Bericht der zweiten Deputation der ersten Kammer, l die über die Staatsschulden auf die Jabre 1853, 1854 und 1855 abgelegten Rechnungen betreffend. Eingegangen am 15. Juni 1858. Ä^ittelst Schreibens vom 19. Mai 1858 sind rie Rechnungen des Land- rtzvt tagsausschusses auf die Jahre 1853, 1854 und 1855 an die Sländever- müs sammlung übergeben, nach Maaßgabe von § 107 der Verfaffungsurkunde und l 8 § 15 des Gesetzes vom 29. September 1834, und der unterzeichneten Depu« Mot tation zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen worden. Bei dem letzten 18?i gehaltenen Landtage wurden diese Rechnungen auf Vie Jahre 1851 und 1852 in vorschriftsmäßiger Weise an die Ständever- rmvf sammlung und zwar unter Lem 10. Januar 1855 übergeben. In der zwei- . rM ten Kammer (90. öffentliche Sitzung) ist der hierüber erstattete Bericht ein- nmiff stimmig angenommen und der in der ersten Kammer (64. öffentliche Sitzung) vorgetragene schriftliche Bericht ebenfalls einstimmig genehmigt und von beiden imoL Kammern der Beschluß gefaßt worden: dem Landtagsausschuffe zu Verwaltung der Staatsschulden rückstchtlich der über die gedachte Verwaltung auf die Jahre 1851 und 1852 abgelegten Rechnungen gewöhnlichen Justificationsschein zu ertheilen. Landkagsmittheilungen der zweiten Kammer 1855, S. 2177. Lanktagsmittheilungen der ersten Kammer 1855, S. 1204. 2 Die vorgelegten Rechnungen betreffen: IwT Beilage zur zweiten Abtheilung. 80