344 daß mit der Erbauung von Staatscasernen hauptsächlich diejenigen Com munen bedacht werden sollen, welche, ihre Qualification zu Garnison orten vorausgesetzt, ihrer Größe und Leistungsfähigkeit entsprechend die günstigsten Bedingungen eingehen, als wohin namentlich die unentgeldliche Ueberlassung von Bauplätzen und Uebungsplätzen, Leistung von Bau fuhren , unentgeldliche Lieferung von Baumaterialien und dergleichen zu rechnen sein werden, erachten die eingangserwähnten Petitionen durch unseren Beschluß allenthalben für erledigt und verharren in tiefster Ehrfurcht und unwandelbarer Treue als Ew. Königlichen Majestät Dresden, am 26 Mai 1868. allerunterthänigst treugehorsamste Ständeversammlvng.