425» 1867 und wird die von den getreuen Ständen gewünschte fernere Mittheilung seiner Zeit erfolgen; 5. in Betreff der auf Grund von Z 88 der BerfafsungSurkunde a) wegen der BerbrauchSabgabe von vereinsausländischem Fleischwerke unter dem 30. Mai 1865 und k) wegen der Steuervergütung bei der Ausfuhr von inländischem Biere unter dem 23. Juli 1867 erlaffinen Verordnungen durch die von den getreuen Ständen mittelst der Schriften vom 22. December 1866 und vom 20. Decem- ber 1867 nachträglich ertheilte Zustimmung; 6. der Ermächtigung zu der immittelst durch das Bundesgesetz vom I 2. Oo tober 1867 geordneten Einführung einer Salzabgabe an Stelle des bisher be standenen Salzmonopols durch die Ständische Schrift vom 16. Februar 1867; es ist auch dem Anträge, für Salztransporte auf Staatsbahnen möglichste Ber kehrserleichterungen anzuordnen und auf Ermäßigung der Frachtsätze für Salz hinzuwirken, seit Beginn dieses Jahres durch wesentlich erniedrigte Frachttarife entsprochen worden; 7. der auf den Domainenfond und die Veränderungen rücksichtlich des Staatsgutes bezüglichen Nachweisungen durch die Ständische Schrift vom 6. Fe bruar 1867 und die darin für die Vergangenheit ausgesprochene Genehmigung, sowie die zu einigen weiteren Veräußerungen vom Staatsgute ertheilte Ermäch tigung; 8. der Zoll-, Steuer-, Handels und Schifffahrtsverhältniffe Sachsens durch die Ständische Schrift vom 7. April dieses Jahres, in Gemäßheit deren die Er örterung über die Einführung einer Branntwein - Productensteuer fortgesetzt und der nächsten Ständeversammlung anderweite Mittheilung gemacht werden wird; 9. der Rechenschaft auf die Jahre 1861 bis mit 1863 durch die Ständische Schrift vom 28. Mai dieses Jahres; 10. der Räthlichkeit und Ausführbarkeit einer Nachschätzung der in der Cultur- art veränderten Flurparcellen und der im Innern besteuerter Wohnhäuser vor gegangenen Veränderungen durch die erfolgte ständische Erklärung; 11. der mit Frankreich und Belgien abgeschlossenen Verträge wegen gegen seitigen Schutzes der Rechte an Werken der Literatur und Kunst durch die Ständische Schrift vom 16. Februar l867; 12. des mittelst Decrets vom 27. Mai dieses Jahres den getreuen Ständen vorgelegten Gesetzentwurfs über eine neue 4procentige Anleihe von 20 Millionen Thalern durch die ständische Erklärung.