429 4. Die auf den Antrag de- Abgeordneten Schreck wegen einer Abänderung von § 2 der Verordnung vom 24. Januar 1853 an Uns gelangten ständischen Anträge, ferner 5. die von dem Gutsbesitzer Johann Erdmann Traugott Metzsch zu Wiederau und Genossen eingereichten, das Gesetz vom 15. August 1855 betreffenden Pe titionen, und 6. die rücksichtlich der von dem Abgeordneten Seiler eingereichten Petition um Abänderung des § 1 >> des HeimathsgesetzeS vom 26. November 1 834 ge stellten Anträge sollen nach Maßgabe der betreffenden Ständischen Schriften in Erwägung gezogen werden. 7. Auf die Ständische Schrift vom 21. März dieses Jahres wird mit Bezug auf die darin ertheilte Ermächtigung im Verordnungswege Bestimmung dahin getroffen werden, daß die im § 11 des Gesetzes über Zusammenlegung der Grundstücke vom 23. Juli 1861 enthaltene Vorschrift auch auf solche Fälle von Grundstücksvertauschungen Anwendung finden soll, wo es sich überhaupt um die Erreichung wirtschaftlicher Vortheile handelt. Auch sollen die in derselben Ständischen Schrift ausgesprochenen Wünsche wegen größerer Beschleunigung des Verfahrens in Zusammenlegungs- und Dismembrationssacheu, sowie wegen Er mäßigung der Kosten bei geringfügigen Dismembrationsfällen und bei Vertausch ung von Grundstücken erwogen werden. 8. Dem Gesuche des landwirtschaftlichen Creditvereins um Steinpelbcfreiung ist dem in der Ständischen Schrift vom 17. April dieses Jahres gestellten An träge gemäß durch Verordnung vom 9. Mai dieses Jahres entsprochen worden. Der in derselben Ständischen Schrift enthaltene Antrag, daß, dafern die Erlassung eines neuen Stempelgesetzes vor der Hand unthunlich sei, wenigstens die bestehende Werthstempelgesetzgebung einer Revision unterworfen werde, wird in Erwägung gezogen werden. 9. Auf die in Folge einer Beschwerde Johann Gottlob Leonhards in Raschau und Genossen an Uns gelangte Ständische Schrift vom 3. April dieses Jahres wird in nochmalige Erwägung gezogen werden, ob und inwieweit bei der Arsenik fabrikation auf den fiscalischen Schmelzhütten, ohne dieselbe zu beeinträchtigen, hinsichtlich des Vertriebs der Producte auf billige Wünsche der Privatarsenikwerks besitzer Rücksicht genommen werden könne? 10. Dem durch eine Petition Carl August Döhnerts in Conradsdorf und Genossen hervorgerufenen, mittelst Schrift vom 10. Februar dieses Jahres Uns