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Amts- und Anzeigeblatt für den Bezirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung : 04.12.1900
- Erscheinungsdatum
- 1900-12-04
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id426614763-190012047
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id426614763-19001204
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-426614763-19001204
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungAmts- und Anzeigeblatt für den Bezirk des Amtsgerichts ...
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tionen. ben ach »iioeu MLIU1. ade sn er. ser ak, . Nr. 4. ein. -. Dezbr. lNg geehrten r pünkt- n. rftand. 900. daß ich ß id Han- c lang- ersicher- ast in haltend, I». Abends ttelbach. »eich ner. a. 4 Uhr »r, läol. ißrS». a.4Uhr U, u«r. Grad. Amts- Wh AiWUblatt für deu Abonnement viertelj. 1 M. 2V Ps. einschließl. des »Jllustr. Unterhaltungsbl." u. der Humor. Beilage .Seifen blasen-' in der Expedition, bei unfern Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. IIS GeM des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. JnsertionspreiS: die kleinspaltige Zeile 12 Ps. Im amtlichen Theile die gespaltene Zeile 30 Pf. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. 47. Aa-rgaug. Dienstag, den 4. Dezember LS«« Aufgebot! Bei dem Königlichen Amtsgerichte Eibenstock haben den Erlaß eines Aufgebotes be antragt : ä. Zum Zwecke der Todeserklärung 1) des am 29. August 1836 in Albernau geborenen Maurers Kars August Bauer, der seit dem Herbste 1878 von Sosa verschollen ist, der Fabrikarbeiter Ernst Wilhelm Bauer und dessen Geschwister Ernst Paul, Auguste Amalie, Ernestine Rosalie und Hermann Friedrich Bauer, sämmtlich in Sosa, 2) des Julius Friedrich Weck aus Schönheide, der vor etwa 40 bis 50 Jahren von Schönheide nach Amerika ausgewandert sein soll, der Landwirth Christian Heinrich Schürer in Schönheide, 3) des am 3. Januar 1836 in Eibenstock geborenen Schneiders Bruno Müller und des am 28. April 1862 in Eibenstock geborenen Kaufmanns Richard Theodor Meines, die Beide seit dem Jahre 1884 verschollen sind, der Amtsgerichtscopist a. D. Ernst Sternkopf in Eibenstock als ihr Ab wesenheitspfleger ; v. Zum Zwecke der Ausschließung der unbekannten Berechtigten auf Hypotheke« «ud Reallasten, bei denen seit der letzten sie betreffenden Eintragung und zwar bei Nummer 1 bis 7 dreißig, bei Nr. 8 zehn Jahre verstrichen sind, 1) der Tischler Ernst Louis Heidenfelder in Carlsfeld wegen der für die ledige Caroline Wilhelmiue Heidenfelder aus Wei- terswiese auf Blatt 57 des Grundbuchs für Carlsfeld in Abtheilung III unter Nr. 3 seit dem 31. Dezember 1849 eingetragenen 30 Thaler verglichenes Susten- tationsquantum, zahlbar in jährlichen Raten von 6 Thalern, 2) der Mühlenbesitzer und Bäcker Max Richard Clauß in Eibenstock wegen des für George Heinrich Angermam«, Christian Tiegels Erben, Christian Gottlob Bleyl und Johan« David Voigtel's Erben inEiben- stock auf Blatt 401 des Grundbuchs für Eibenstock in Abtheilung III unter Nr. 1 seit dem 9. November 1789 eingetragenen Kaufgeldes an 180 Thalern Conv. M. oder 185 Thaler im 14 Thalerfuße, 3) der Landwirth David Friedrich Stockburger und der Eisengießer Hermann Oskar Weigel, beide in Schönheide, wegen der für Octavia« Tuchowaty in Carlsbad auf Blatt 370 des Grund buchs für Schönheide in Abtheilung III unter Nr. 9 seit dem 18. März 1869 eingetragenen Sicherheitshypothek von 25 Thlrn. 13 Ngr. 4 Pf., 4) die Ernestine verw. Mühlig geb. Stoll in Unterstützengrün, a. wegen der für Johanne Christiane, Christian Friedrich, Henriette und Pauline Oneck in Unterstützengrün mit je 3 Thlr. 19 Ngr. 1'/,^ Pf., für Christiane Caroline verehel. Leistner, Christiane Fricdrike verehel. Keller, Wilhelmine verehel Ranne», Christian« Friederike Henriette verehel Tröger, Ernestine Mühlig und Karl August Mühlig in Un terstützengrün mit je 14 Thlr. 16 Ngr. 4'/, Pf., seit dem 25. Mai 1847 auf Blatt 63 des Grundbuchs für Unterstützengrün in Abtheilung III unter Nr. 3u bis b und ie eingetragenen großväterlichen und väterlichen Erbtheile, b. wegen der seit dem 11. Novbr. 1850 auf demselben Grundbuchblatte in Abtheil ung UI unter Nr. 4b für Johann« Sophie verw. Mühlig in Unterstützen grün mit 83 Thlr. 18 Ngr. 7 Pf. eingetragenen, mit 10 Thlrn. jährlich zahl- beren und zu Weihnachten 1851 zum ersten Male fälligen unverzinslichen Kauf gelder, c. wegen des für dieselben dort unter Nr. 4 c eingetragenen Wohnungs- und Na turalauszugs und der für Ernestine Mühlig und Carl August Mühlig daselbst unter Nr. 4ä und c eingetragenen Herbergen, 5) der Möbclfabrikant Karl Otto Seidel in Auerbach wegen der für den Kaufmann Julins Müller in Pirna auf Blatt 121 des Grundbuchs für Schönheide in Abtheilung III unter Nr. 18e seit dem 21. April 1864 eingetragenen überschriebenen Licitalgelderforderung an 35,»» M. nebst Zinsen zu 5"/„ von 663,7» M. aus die Zeit vom 15. Febr. bis 29. März 1864, 6) der Handelsmann Gustav Oswald Gündel in Oberstützengrün wegen der für Johann Gottlieb Mädler aus Oberstützengrün auf Blatt 87 des Grundbuchs für Oberstützengrün in Abtheilung III unter Nr. 1 seit dem 8. Dezember 1781 mit 112 Thlr. 12 Ngr. 4 Pf. im 14 Thalerfuße oder 125 Mß. Glden. Conv. M. eingetragenen unbezahlten Kaufgeldforderung, 7) der Gemeindediener a. D. Franz Louis Queck in Unterstützengrün wegen der für Christian Gottlieb — richtiger Johann Gottlieb — Oueck in Unterstützengrün auf Blatt 57 des Grundbuchs für Unterstützengrün in Abtheilung III unter Nr. 2a seit dem 26. Oktbr. 1850 eingetragenen in Jahres terminen zu 10 Thlrn. zahlbaren Kaufgeldfordcrung von 91 Thlrn. 3 Ngr. 9 Pf., 8) der Waldarbeiter Florenz Bernhard Baumann in Sosa wegen der für die Berg-Brüderschaftskasse in Sosa auf Blatt 126 des Grundbuchs für Sosa in Abtheilung III unter Nr. 1 seit dem 23. November 1843 eingetragenen Darlehnsfocderung von Einhundert Thalern im 14 Thaler- futze sammt Zinsen zu 4 v. H. Als Ausgebotstermin wird zu L der 25. Juni 1901, Vormittag 10 Mr der 12. Ievruar 1901, Vormittag 1« Mr vor dem Königlichen Amtsgerichte Eibenstock bestimmt. Es eryeht hiermit die Aufforderung zu 5. an die Verschollenen: sich spätestens im Aufgebotsterminc zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird, und an Alle, die Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu ertheilen vermögen, spätestens im Aufgebotstermine dem Gerichte Anzeige zu machen; zu I!. an Diejenigen, welche an die dort aufgesührten Hypotheken und Reallasten Ansprüche erheben könnten, spätestens im Aufgebotstermine ihre Ansprüche und Rechte bei dem Aufgebots gerichte anzumclden, widrigenfalls die Ausschließung der Gläubiger mit ihren Rechten erfolgen wird. Eibenstock, am 29. November 1900. Königliches Amtsgericht. Bekannt gemacht durch den Gerichtsschreiber Exped. Jost. Polizeiverordnung, betreffend den Arbeiterschutz aus Bauten. 1) Die Bestimmungen unter Ziffer 2 bis 6 finden Anwendung u. bei Hochbauten, wenn einschließlich der Poliere und Lehrlinge mehr als 10 Personen zur Zeit der Rohbau- Ausführung gleichzeitig auf dem Bau beschäftigt sind; während der Rohbauausführung vorübergehend beschäftigte Arbeiter, wie Zimmerleute und dergleichen, werden nicht in diese Zahl eingerechnet, b. Bei Tiefbauten, welche von Unternehmern ausgeführt werden, wenn an einer bestimmten Stelle des Baues mehr als 10 Personen länger als eine Woche gleichzeitig beschäftigt sind. 2) Zur Unterkunft für die an Bauten beschäftigten Arbeiter bei ungünstiger Witter ung und in den Ruhepausen müssen Räume geschaffen werden, welche im Mittel mindestens 2,-<> in im Lichten hoch, mit Wänden umschlossen und mit einem Dache versehen sind und deren Grundfläche derart bemessen sein muß, daß auf jeden am Bau dauernd beschäftigten Arbeiter (vergl. Ziffer 1) eine Fläche von wenigstens 0,?» gu> entfällt. Der betreffende Raum muß einen festen trockenen Fußboden haben und auf beson deres Erfordern der Polizeibehörde vom 15. Oktober bis 15. März heizbar sein. Für die dauernd auf dem Bau beschäftigten Arbeiter (Ziffer 1) sind in den Unter kunstsräumen Sitzplätze zur Verfügung zu stellen. Baumaterialien irgend welcher Art dürfen in diesen Räumen nicht gelagert werden. Bei Tiefbauten müssen die Unterkunstsräume so belegen sein, daß der Beschäftigungs ort eines jeden Arbeiters von der Unterkunftsstättc der Regel nach höchstens 750 Meter entfernt ist. 3) Bereitet in dicht bebauten Ortstheilen die Herstellung besonderer Unterkunstsräume unverhältnißmäßige Schwierigkeiten, so kann auch in anderer Weise für die nöthige Unter kunft gesorgt werden. Auf Schankwirthschasten dürfen die Arbeiter jedoch nur dann ver wiesen werden, wenn ihnen der Aufenthalt daselbst auch ohne Entnahme von Speisen oder Getränken gestattet wird. 4) Bei Hochbauten müssen für die in Ziffer I bezeichneten Personen Aborte in sol cher Zahl vorhanden sein, daß ein Abort für höchstens 25 Personen dient. Die Aborte müssen derart eingerichtet sein, daß von außen nicht hineingesehen werden kann. Erforderlichen Falles sind vor den Thüren Blenden anzubringen. Für Ticfbauten kann die Polizeibehörde die Herstellung solcher Aborte fordern. 5) Für die nach Ziffer 4 herzustellenden Aborte dürsen keine durchlässigen Gruben angelegt, sondern die Aborte müssen entweder an eine öffentliche Entwässerungsanlage vor schriftsmäßig angeschlossen werden, oder es müssen wasserdichte Tonnen, welche nach Be darf rechtzeitig fortzuschaffen und durch leere, mittels Kalkanstrichs desinfizirte Tonnen zu ersetzen sind, aufgestellt werden. Diese Tonnen sind durch Sitz- und Stotzbretter zu ver decken. Bei Tiefbauten in freier von Wohngebäuden entfernter Lage kann die Herstellung einer Erdgrube gestattet werden. 6) Die Unterkunstsräume für die Arbeiter und die Aborte müssen genügend erhellt sein und sind stets in reinlichem Zustande zu halten. 7) Vom 15. November bis 15. März dürfen Stukateur-, Putzer- und Töpferarbeiten in Neubauten nur dann ausgeführt werden, wenn die Räume, in denen gearbeitet wird, durch Thüren und Fenster verschlossen sind. Die nur vorläufige Anbringung derartiger Verschlüsse ist für genügend zu erachten. 8) In Räumen, in denen offene Coaksseuer ohne Ableitung der entstehenden Gase brennen, dars nicht gearbeitet werden. Solche Räume sind gegen andere, in denen gearbei tet wird, dicht abzuschließcn. Sie dürsen nur vorübergehend von den die Coakskörbe be aufsichtigenden Personen betreten werden. 9) Arbeiterinnen dürsen nur auf solchen Gerüsten Beschäftigung finden, deren Stock werke durchaus dicht mit Brettern belegt und untereinander nicht durch Leitern, sondern durch schiefe Ebenen verbunden sind. 10) Die Uebertretung vorstehender Bestimmungen wird mit Geldstrafe bis 60 Mk. oder Haftstrafe bis 14 Tagen geahndet. Eibenstock, den 1. Dezember 1900. Der Rath der Stadt. Hesse. Müller. Murawiew den Gedanken eine» Schiedsgerichts gefaßte hatte, aber sofort wieder aufgab, al« England darauf zu verstehen gab, daß es unter den obwaltenden Umständen in einem solchen Vorschläge nicht« andere« al« eine unfreundliche Handlung erkennen könne. Haben sich seitdem die Verhältnisse so verändert, daß bei Ruß land oder bei England jetzt eine andere Auffassung der Dinge und der Lage Platz gegriffen haben könnte? Man sollte eher da« Gegentheil annehmen. Die Verwickelungen in China, die Beschränkung der mililärischen und diplomatischen Ak'ionsfreiheit der Mächte in China durch sie, die Fortschritte der englischen Waffen in Tran«vaal und die Erklärung seiner Einverleibung durch Lord Robert«, die Krankheit de« Zaren, da« alle« sind ebenso viele Momente, die eine derartig» Forderung, wie sie in Krügers Mäne und Aussichten. Selten ist ein Fremder in Frankreich so enthusiastisch ge feiert worden al« Krüger. Senat und Deputirtenkammer haben ihm offiziell ihre Sympathien kundgegeben, der Präsident der Republik uud der KabinetSchef haben mit ihm Besuche gewechselt und di» Volksmenge hat ihn überall, in Marseille, Dijon und Pari« stürmisch begrüßt. Da kann e« denn kaum fehlen, daß die Buren und die Burenfreunde neuen Muth fassen. Krüger« nächste Fahrt sollte nach Berlin gehen! Die .Köln. Zig.', die unbestritten Fühlung mit den leitenden Kreisen in Berlin hat, eröffnet ihm aber keine guten Aussichten. Wir glauben kaum, schreibt da» Blatt, daß Leyd» ein so schlechter Kenner der deutschen Verhältnisse ist, wie die englischen Blätter anzunehmen scheinen, indem sie seinen Agenten die Ausgabe zu weisen, den deutschen Kaiser zu »sondiren" und nöthigenfaU« da» deutsche Volk gegen ihn auSzuspielen. Wenn ferner noch die englischen Blätter hinzufügen, die Erwartungen Krüger« und sei ner Leute hinsichtlich der geplanten diplomatischen Aktion richteten sich auf die von Rußland ausgehende und von Frankreich dann aufgcnommene Forderung an England, durch Unterwerfung unter ein Schiedsgericht dem Blutvergießen ein Ende zu machen, und dahinter auch gar schon militärische Möglichkeiten in Aussicht stellen, so heißt da« einen Teufel an die Wand malen, dem man in diplomatischen und ernsten politischen Kreisen mit ungläubigem Lächeln zusteht. Man muß sich erinnern, daß schon Graf
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