Suche löschen...
Amts- und Anzeigeblatt für den Bezirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung : 03.10.1903
- Erscheinungsdatum
- 1903-10-03
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id426614763-190310037
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id426614763-19031003
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-426614763-19031003
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungAmts- und Anzeigeblatt für den Bezirk des Amtsgerichts ...
- Jahr1903
- Monat1903-10
- Tag1903-10-03
- Monat1903-10
- Jahr1903
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Amts- Nil AUikckktt für deu Ätjirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. > i—-- - - 50. Zahrgaug. — r: i — 1LS. Sonnabend, den 3. Oktober Abonnement Viertels. 1 M. SS Pf. einschlietzl. des „Jllustr. Unterhaltungsbl." u. der Humor. Beilage „Seifen blasen" in der Expedition, bei unfern Boten sowie bei allen Reichspostanstallen. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnsertionspreis: die kleinspaltige Zeile 12 Pf. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 30 Pf. Der für Montag, den 12. Oktober 1303 angesctzte Gerichtstag im Rathause zu Schönheide wird auf Jireitag, den 9. Hktover 1903 verlegt. Eibenstock, den 29. September 1903. Königliches Amtsgericht. Bekanntmachung. Das Verzeichnis derjenigen hier wohnhaften Personen, welche zu dem Amte eines Schöffin und Geschworenen berufen werden können, liegt vom 5. Oktober 1903 ab eine Woche lang in hiesiger Ratsregistratur zur Einsicht aus. Unter Hinweis auf die nachstehends abgedruckten Bestimmungen des Gerichtsoer- fassungsgesetzcs vom 27. Januar 1877 und des Gesetzes vom 1. März 1879 wird dies hierdurch mit dem Bemerken bekannt gegeben, daß Einsprüche gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der erwähnten Liste innerhalb deren Auslcgczeit bei dem unterzeichneten Stadtrate zu erheben sind. Stadtrat Eibenstock, am I. Oktober 1903. Hesse. M. Aaszug aus dem Gerichtsverfaflungsgesetz vom 27. Januar 1877. 8 31. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 32. Unfähig zu dem Amte eines Schöffen sind: 1) Personen, welche die Befähigung in Folge strafrechtlicher Verurteilung ver loren haben; 2) Personen, gegen welche das Hauptverfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens eröffnet ist, das die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder der Fähigkeit zur Begleitung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann; 3) Personen, welche in Folge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind. 8 33. Zu dem Amte eines Schöffen sollen nicht berufen werden: 1) Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste das dreißigste Lebens jahr noch nicht vollendet haben; 2) Personen, welche zur Zeit der Ausstellung der Urliste den Wohnsitz in der Gemeinde noch nicht zwei volle Jahre haben; 3) Personen, welche für sich oder ihre Familie ArmcnunterstUtzung aus öffent lichen Mitteln empfangen oder in den drei letzten Jahren, non Aufstellung der Urliste zurückgerechnet, empfangen haben; 4) Personen, welche wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amte nicht geeignet sind; 5) Dienstboten. 8 34. Zu dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: 1) Minister; 2) Mitglieder der Senate der freien Hansastädte; 3) Reichsbeamtc, welche jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 4) Staatsbeamte, welche aus Grund der Landesgcsctze jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 5) richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft; 6) gerichtliche und polizeiliche Lollstreckungsbcamte; 7) Religionsdiener; 8) Volksschullehrer; 9) dem aktiven Heere oder der aktiven Marine angehörende Personen. Die Landesgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Vcr- waltungsbeamte bezeichnen, welche zu dem Amte eines Schöffen nicht berufen werden sollen. 8 84. Das Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur mit einem Deutschen versehen werden. 8 85. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste für die Aus wahl der Geschworenen. Die Vorschriften der 88 32—35 über die Berufung zum Schöffenamte finden auch aus das Geschworencnamt Anwendung. Gesetz, die Bestimmungen zur Ausführung des Gerichts - Berfaffungsgcsetzes vom 27. Januar 1877 euthaltend, vom 1. März 1879. 8 24. Zu dem Amte eines Schöffen und eines Geschworenen sollen nicht berufen werden: 1) die Abteilungsvorstände und vortragenden Räte in den Ministerien ec.; 2) die Vorstände der Sicherheitspolizeibehörden der Städte, welche von der Zu ständigkeit der Amtshauptmannschaften ausgenommen sind. Am 30. September 1903 war der 2. Termin der diesjährigen Staatsein kommensteuer fällig. Es wird dies hierdurch mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß nach Ablauf der zur Zahlung nachgelassenen dreiwöchentlichen Frist gegen etwaige Restan ten im Wege der Zwangsvollstreckung vorgegangen werden wird. Schönheide, am 30. September 1903. Die OrtsstcuerciilNllhmc. TageSgeschichte. — Deutschland. Der Reichsfinanz-Reform Hal der Finanzminister Freiherr v. Riedel in der zweiten bayrischen Kammer eine längere Darlegung gewidmet, aus der folgende Sätze hervorzuheben sind: „Gegenwärtig gibt e« in Deutschland wohl keinen ernsthaften Politiker und VatcrlandSfreund, der nicht die Neuregelung der finanziellen Beziehungen zwischen Reich und Einzelstaaten für dringend geboten erachtete; denn Zuschuß - An leihen zur Deckung laufender Ausgaben können und dürfen im Reiche nicht zur Regel werden, und die Einzclstaaken vermögen die Mittel für finanzielle Leistungen an das Reich in einer die Ueberweisunge» übersteigenden Höhe auf die Dauer nicht aufzu bringen, wenn sic fernerhin ihre eigensten Aufgaben erfüllen sollen. Eine vollkommen erschöpfende Reichsfinanz-Reform wird vor der definitiven Gestaltung unserer Zollverhältnisse wohl nicht möglich sein, aber eine Anbahnung ist gewiß tunlich und sollte nicht ver zögert werden." Herr v. Riedel, der von Anfang an im Kampfe für die ReichSsinanz - Reform in vorderster Reihe gestanden hat, gab dann noch seiner Ueberzeugung Ausdruck, daß „schon in nächster Zeit" für da« Reich die eine oder andere neue Einnahme ge schaffen werden müsse, damit sich das bereit« bestehende Mißver hältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben nicht allzu stark er weitere, und sprach schließlich die Erwartung aus, daß e« im nächsten Reichs-Etat noch einmal gelingen werde, die Matrikular- Beiträge in gleicher Höhe mit den Ueberweisungen zu halten. — Die deutsche Städte-AuSstellung in Dresden ist am Mittwoch geschlossen worden. — Oesterreich-Ungarn. Am österreichischen Kaiser hofe ist Zar Nikolaus zum Besuche eingetrossen. Diese Monarchen-Begegnung ist für die Balkanfrage von ganz besonderer Bedeutung, weil dadurch da» österreichisch-russische Einvernehmen bezüglich der Orientwirren noch einmal in feierlichster Form seine Bekräftigung erhält. In diesem Sinne wird die Zaren reise nach Oesterreich denn auch in der Presse allgemein gedeutet und dabei nachdrücklichst aus die friedlichen Ziele der Balkan politik der beiden Kaiserreiche hingewiesen. In seinem Trinkspruche gab Kaiser Franz Josef der Hoffnung Ausdruck, daß die „voll kommene Uebereinstimmung der Anschauungen und Erwägungen", von welcher sich Oesterreich und Rußland bei ihrer Aktion aus der Balkanhalbinsel leiten lassen, zum Erfolge dieser Aktion wesentlich beitragen werde. Kaiser Nikolaus antwortete in durchaus gleichem Sinne. — In der ungarischen Krisi» haben sich die Hoffnungen, welche man an die erneute Uebcrnahmc de« Ministerpräsidium« durch den Grafen Khuen-Hedervary knüpfte, nicht erfüllt. Viel mehr hat die Krisis neuerding» wieder eine Verschärfung erfahren. Graf Khuen - Hedervarh trat im ungarischen Abgeordnelenhausc warm für seinen wegen seiner letzten Rede im österreichischen Hcrrenhause scharf angegriffenen cisleithanischen Amtskollegen v. Körber ein, der unbestritten verfassungsmäßig berechtigt sei, sich über militärische Fragen zu äußern und die Armee zu verteidigen, wenn er glaube, daß die Interessen derselben in der anderseitigen Reich-Hälfte nicht genügend gewahrt würden. Anläßlich dieser Erklärung de« Ministerpräsidenten forderte Kossulh, daß hierüber am Mittwoch die Debatte eröffnet werde. Bei der Abstimmung stimmten sämtliche Fraktionen der Opposition, aber auch ein Teil der Regierungspartei mit der Kossuthpartei, wodurch der Antrag Kossuth die Mehrheit erhielt und die Regierung in der Minder heit blieb. Daraufhin hat Graf Khuen-Hedervary den Kaiser telegraphisch gebeten, ihn seine« Amtes entheben zu wollen. Infolgedessen ist auch seine Reise nach Wien unterblieben, wo er beim Empfang des Kaisers Nikolaus die ungarische Regierung hatte vertreten sollen. — Serbien. In dem Prozeß gegen die Rischer Offiziere, die an dem bekannten Komplott wider die ser bischen Königsmörder beteiligt waren, ist nun da» Urteil gefällt worden. Entgegen der allgemeinen Erwartung wurden alle Angeklagten bestraft, und zwar meist mit recht hohen Frei heitsstrafen. — Türkei. Der „Köln. Ztg." zufolge liegen den tür kischen Behörden überaus wichtige Schriftstücke vor, die volle Klarheit über die Pläne der makedonischen Komi tee« bieten. Dabei seien durch einen Bauern bedeutungsvolle mündliche Erklärungen gegeben worden, die protokolliert wurden. In zahlreichen Gcheimversammlungen beschlossen die makedonischen Führer, während de« Winters neue Kräfte anzuwcrben, um im nächsten Frühjahre unter Führung aktiver Offiziere zahlreiche kleine bewegliche Frcischaren auszurüsten. Es sollen daher bei einander liegende Munitionsdepot» errichtet werden, die nur den Führern bekannt sind. Durch ein Dynamit - Attentat, angeblich in Konstantinopel, soll da» Zeichen zum allgemeinen Losbruch gegeben werden. Sarafow will persönlich die einzelnen Komitee besuchen und mit ihnen über alle weiteren internen Fragen rat schlagen. Locale und sächsische Nachrichten. — Eibenstock, 1. Oktober. Herr Stationskontrolleur Zollinspektor Hacker in Schweidnitz ist vom l. d. Ml», ab zum Oberzollinspektor und Vorstande de« Hauptzollamte« Eiben stock ernannt worden. — Eibenstock, 2. Oktober. Der al« Stadtbaumcister der Stadt Eibenstock und al« Ortsbauinspektor für Schönheide gewählte Herr Stadtbaumcister Lützncr in Glauchau wird sein Amt am l. 'November 1903 hier antreten. — Eibenstock, 2. Oktober. Um denjenigen Herren, die nunmehr ein Vierteljahrhundert unserem ErzgedirgS-Zweig vereine angehören, für bewiesene Treue den schuldigen Dank zu zollen, hatten Vorstand und Ausschuß am letzten Montag eine schlichte Feier veranstaltet in Form eine« fröhlichen Beisammen sein«. Von den 90 Mitgliedern au« dem Jahre 1878 haben 12 dauernde Anhänglichkeit bewahrt. E« sind die« die Herren Kaufmann E. Bahlig, Kaufmann W. Diersch, Kommerzienrat W. Dörffel, Stadtrat E. Dörsfel, Kaufmann O. Georgi, Brauerei besitzer Helbig, Kaufmann Löscher, Kaufmann Ludwig, Friedens richter MeichSner, Kaufmann Rudolph, Gemeindevorstand Ott in Wilvenlhal und Kgl. Forstmeister Uhlmann in Grünthal. In der Begrüßung wurde darauf hingewiesen, daß die schönen Er folge de« Verein«, sein Blühen und Gedeihen, sein ideale« und praktisches Schaffen und Streben, indem er sich in den Dienst der lieben Heimat und de« schönen Vaterlandes stellt, Herz und Augen öffnet für Gotte« Wunder in der Natur, alle Kreise auf merksam macht auf die edelsten Freuden für Muse und Feier stunden in Wald und Flur, im Tale und auf der Höhe, Erwerbs quellen erschließt, dem Verkehre dient, die Geschichte de» heimat lichen Orte« erforscht und die Kenntnis desselben in die weile Welt trägt, daß die» alle» nur möglich ist durch die Treue der Mitglieder. Da der hiesige Erzgebirgs-Verein kein Vergnügungs verein ist, so bietet er seinen Angehörigen gar keinen Ersatz für da» alljährliche Opfergeld, und wurden ja Vergnügungen in« Leben gerufen, dann trug jeder zu den Unkosten seinen Anteil besonders dazu bei. Wie ost auch sind mancherlei und wieder holte Anzapfungen erfolgt, trotzdem hat sich die Zahl der Mit glieder mehr al» verdopvelt, ist da» Interesse für den genannten Verein in alle Schichten der hiesigen Bevölkerung gedrungen. Wo solche Treue weile, da dürfe die Dankbarkeit nicht fern sein. Dieselbe sei zwar sehr bescheiden, bestände nur in einem Verein«- zeichen auf grünweißem Bändchen, käme aber au» aufrichtigem Herzen. Herr Stadtrat E. Dörffel dankte im Namen der Jubi- lare für die gewordene Ehrung und wünschte dem Vereine eine weitere glückliche Zukunft. — Auch eine schlichte Abschiedsfeier wurde mit dem Abende verbunden zu Ehren des Herrn Ober förster Häber, der unseren Ort verläßt und nach Erandorf über siedelt. — Neue Mitglieder sind dem Erzgebirgsvereine jederzeit willkommen. Willst du, lieber Leser oder liebe Leserin, deine Liebe zur schönen Heimat gern betätigen, dann tritt mit ein in die Reihen de« hiesigen Zwcigvcrein«. Glück aus! — Eibenstock. Wie au« dem Inseratenteil ersichtlich ist, eröffnet der hiesige Stenographen-Verein am 8. Oktober d. I. einen Elcmentarkursu». Auch an dieser Stelle sei nicht verfehlt, aus den Nutzen der Stenographie in den Geschäfts betrieben aufmerksam zu machen. Bei fast allen Behörden und größeren kaufmännischen Bureau» wird die Kenntnis der Steno graphie allgemein gefordert. Mindesten» erhallen bei Besetzung von Stellen die stenographiekundigen Bewerber den Vorzug. Er ist also jedem, sich für die stenographische Sache Interessierenden im hiesigen Stenographen-Verein Gelegenheit geboten, sich die Stenographie zu eigen zu machen, oder sich in derselben weiter zu bilden. — Dresden, 30. September. In der Neustadt wurde eine junge Frau, während sic ihr 12 Tage alte» Kind badete, von einer Ohnmacht befallen. Al» sie nach 10 Minuten wieder erwachte, war da» Kind ertrunken. — Chemnitz, 29. September. Brautschuhwaren für eine Zigeunerhochzeit hat kürzlich ein Chemnitzer
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite