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Amts- und Anzeigeblatt für den Bezirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung : 31.10.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909-10-31
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id426614763-190910310
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id426614763-19091031
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-426614763-19091031
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungAmts- und Anzeigeblatt für den Bezirk des Amtsgerichts ...
- Jahr1909
- Monat1909-10
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für den und dessen Umgebung r Erscheint täglich abends mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage für den fol genden Tag. Jnsertionspreis: die kleinspaltige Zeile 12 Pf. Im amtlichen Teile die gespaltene Zeile 30 Pf. Fernsprechrr Nr. 210. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. > — —— -— 56. Jahrgang. MZL Schck des Amtsgerichts Eibenstock blasen' in der Expedition, bei unseren Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. rrlrgr.-Adreste: Amtsblatt. L44 LV«S Sonntag, den 31. Oktober Im Vereins-Register ist heute auf Blatt 10 der Sächsische Bürgermeistertag mit dem Sitze in Eibenstock, sowie folgendes eingetragen worden: Die Satzung ist am 19. Mai 1909 errichtet. Der I. Vorsteher des Vereins und im Behinderungsfalle der II. Vorsteher vertritt den Verein nach außen und zeichnet für ihn. Vorstandsmitglieder sind: I. Vorsteher: Bürgermeister Lmtl He»»« in Eibenstock, II. Vorsteher: Bürgermeister Vr. 4lal»»nii Dlirlstln» in Nossen, I. Schriftführer: Bürgermeister Llrust »rl»k in Glauchau, II. Schriftführer: Bürgermeister It«rl 4luIIu8 UlvlLtaie in Mittweida, Kassierer: Bürgermeister ^ladsnu »rlettrloli in Crimmitschau. Eibenstock, am 29. Oktober 1909. Königliches Amtsgericht. Für den Bezirk der Stadtgemeinde Eibenstock sind gemäß ß 61 des Jnvalidenoer- stcherungsgesetzes vom 13. Juli 1899 für die Zeit vom 1. Januar 1910 bis 3l. Dezember 1914 als Vertreter der Arbeitgeber Herr Alfred Hirschberg, Kaufmann, , Hans Hoehl, , Hermann Müller, Fabrikbesitzer, , Wilhelm Unger, Holzschleifereibesitzer, als Vertreter der Versicherten Herr Ernst Funk, Stickmasch.-Besttzer, , Hermann Lorenz, Schiffchensticker, „ Ernst Strobelt, Schriftsetzer, , Paul Zeuner, Stickmasch.-Besttzer, sämtlich in Eibenstock, gewählt worden. Die Gewählten haben die Wahl angenommen. Stadtrat Eibenstock, den 27. Oktober 1909. I. V. Kommerzienrat Eugen Dörffel. L. Den Jahrmarkt betreffend. Anläßlich des am 1. und 2. November dieses Jahres hier stattfindenden Jahrmarktes wird hiermit folgendes angeordnet: 1) Der Jahrmarkt beginnt Montag früh und dauert bis Dienstag abend 10 Uhr. 2) An dem vorhergehenden Sonntage kann bereits nachmittag von 3 Uhr ab mit Eß- und sonstigen Waren feilgehalten und können Karuffells, Schau- und Schießbuden geöffnet werden. 3) Das Feilbieten mit vier, Branntwein und andere« geistigen Getränken ist verboten. 4) Alle von Privaten auf dem Marktplatze errichteten Schau- und Verkaufsbuden, Stände, Karussells, Schaukeln usw. müssen mit einer deutlich lesbaren Firma ver sehen sein, welche den vollen Vor- und Zunamen, sowie Wohnungsangabe des Inhabers enthält. 5) Das Wegwerfen von Papier und anderen verunreinigenden oder den Verkehr beeinträchtigenden Gegenständen ist auf dem Marktplatze strengstens verboten. Die Inhaber von Buden und Ständen sind verpflichtet, den Platz vor und . neben denselben von dergleichen Abfällen jederzeit rein zu halten. 6) Der Verkauf sogenannter Radauflöten und das Spielen mit solchen auf dem Marktplatze und außerhalb desselben ist verboten. 7) Buden, in denen Eß- und sonstige Waren feilgsboten werden, sowie Karussells, Schieß- und Schaubuden sind abends spätestens «m 1v Uhr zu schließen. 8) Nach Beendigung des Jahrmarktes sind die Buden zu schließen und die Waren von den offenen Ständen zu entfernen. Das Einpacken der Waren in die Kisten muß spätestens um 11 Uhr abends beendet sein. Das Abfahren eingepackter Kisten und gepackter Waren ist noch an dem darauffolgenden Tage gestattet. 9) Das Stättegeld wird auf dem Marktplatze eingehoben. Zuwiderhandlungen gegen die Anordnungen in Ziffer 1 — 8 werden, soweit nicht be reits in den bestehenden Gesetzen Strafen angedroht sind, mit Geldstrafe bis zu 60 M. oder mit Haft bis zu 8 Tagen bestraft. Ttadtrat Eibenstock, den 28. Oktober 1909. I. V. Kommerzienrat Eugen Dörffel. L. DcklamtM zur Emkommell- und ErgäuzuWsteucr betr. Anläßlich der Einschätzung zur Einkommensteuer für das Jahr I9!0 sind Aufforderungen zur Deklaration des Einkommens ergangen Diejenigen Personen, denen eine solche Aufforderung nicht zugegangen ist, können eine Deklaration bis 2tt. November dss. Js. bei der unterzeichneten Stelle einreichcn, wo selbst in der Stadtsteuereinnahme Formulare hierzu unentgeltlich abgegeben werden. Gleichzeitig werden alle Vormünder, Vertreter von Stiftungen, eingetragenen Vereinen usw. hierdurch aufgefordert, für die von ihnen bevormundeten Personen oder vertretenen Stiftun gen usw., insoweit sie ein steuerpflichtiges Einkommen haben, binnen gleicher Frist eine Deklaration hier einzureichen, wenn auch die Zustellung einer besonderen Aufforderung hierzu nicht erfolgt ist. Bezüglich der Ergänzungssteuer steht es einem jeden frei, sein Vermögen hierzu zu deklarieren. Auch zu diesem Zwecke werden Formulare unentgeltlich in der Stadtsteuer einnahme abgegeben. Hierbei wird noch zur Vermeidung der in den HZ 68—70 des Einkommensteuergesetzes angedrohten Strafen die genaue wahrheitsgemäße Aufstellung der Einkommens- deklarationeu empfohlen. Eibenstock, am 29. Oktober 1909. Der Stadtrat. I. V. Kommerzienrat E. Dörffel. Bg. Zum Resormationsseste. Ebn Jahr vergeht rasch» Nun ist das Reformations fest wieder gekommen,, das laut und vernehmlich au die Türen der evanMlischf-lutherischen Christenheit pocht und Einlaß begphöt. Und dieser Einlaß wird ihm überall willig gewährt werdem, denn alle achten und lieben diesen TaA der es ihnen ermöglicht, für ihr Glaubensbekenntnis im 'würdiger Weise Zeugnis able- ,gen AU könUem. Wohl rechnet man das Resormativnsfest zu den reim äußerlichen Kbrchenfeften. Uns aber soll der Tag mehr sein. Er soll uns auch eine innere, seelische Reforma tion bringen. Eine Pause sotten wir auf unserem Wege machen, und während dieser kurzen Rast all den welt lichen Staub von ums abschütteln, der unsere Herzen verunstaltet und unseren Seelen die Möglichkeit des freien Atmens benommen hat. Reformieren sollen wir uns an diesem Tage, unsere geistigen Kräfte erneuern und unseren Willen zum Guten stärken und stählen. Geschichtlich betrachtet ist das Reformationsfest das jenige Fast der evangelischen Kirche, das diese zur Er innerung an den 31. Oktober 1517, an welchem Tage Luther seine bekannten Thesen an der Wittenberger Schloßkirche anschlug, begeht. Das Reformationsfest wurde zum ersten Male im Iahte 1667 in Sachfen .auf Besohl dar höchsten Kirchenbehörde als allgemei ner Feiertag begangen. Heute noch feiert man es in Sachsen am 31. Oktober, im übrigen Deutschland hin gegen meist an dem dem 30. Oktober folgenden Sonn tag. Die Schulen aber nehmen gewöhnlich auf den eigentlichen Reformationstag Rücksicht, indem sie an diesem die Schüler auf die Bedeutung des Tages auf merksam zu machen pflegen. Doch auch sonst hebt sich der Reformationstag in genügender Weise von den anderen Tagen ab. Jeder, der eine evangelische Erziehung genossen hat und in einem lutherischen Hause groß geworden ist, wird sich der eigentümlichen, erhebenden Weihe unseres Fei ertages nicht entziehen können. Die Tage, die der Glauben ausgezeichnet, sind immer vün starker Präg ung. Ihre ganze Art erheischh, daß sie von einem be stimmten Gesichtspunkte aus gesehen werden »rollen. Wer an solchen Tagen diie Alltäglichkeit als Maßstab gebrauchen wollte, der beginge einen schweren Irr tum. Denn ein geweihter Tag will mit geweihten Augen gesehen, mit geweihten Ohren gehört und mit geweihten Sinnen erfaßt werden. Nur jo können wir ihn ganz begreifen und verstehen. Nur so können wir der Gnade, diie von einem solchen Tage ausgeht, auch vollauf teilhaftig werden. Deshalb sollen mir in Festesstimmung dem Tage entgegentreten, den Mir heute in froher Andacht be gehen wollen. Wer da fest im Glauben steht, dem ist das Reformationsfest ein Tag weihevoller Feierlich keit, dem er mit frommem Schauen entgegengeht. Denn dieser Tag ist der Tag des Bekenntnisses, der Tag des freudigen und frohgemutM Bekennens. Deshalb haf tet ihn, im geistigen Sinne, etwas kriegerisches an. Dieses WaffenmjäßiM aber erhöht die Stimmung des Tages und verweist auf jene Strophe des Kirchenlie des, die da lautet: Und wenn die Well voll Teufel wär. Und wollt uns gar verschlingen So fürchten wir uns nicht so sehr. Es soll unS doch gelingen. Tagesgeschichte. Deutschland. — Der Kaiser wohnt am heutigen Sonnabend im Lustgarten vor dem Kgl. Schloß in Berlin der Re- kruten-Bereidigung der in diesem Herbst neu einge stellten Mannschaften der Garnisonen Berlin, Char- lattenduvg, spandau und Groß-Lichterfelde bei. — Berlin, 28. Oktober. Die Disziplinär- Verhandlung gegen den O b e rp ost a s s i st e n l.e n Zollitsch, den früheren Vorsitzenden des Verbands mittlerer Reichspost- und Telegraphenbeamter, fand heute vor der DVzizMimrKammer in Potsdam statt. Zollitsch ist beschuldigt, als Vorsitzender des Verbands, dessen OrMn, dise „Deutsche Postzeitung", er zu kon trollieren hatte, sich gegen Paragraph 10 des Reichs- beamtengesetzes dadurch vergangen, zu haben, oaß er eine Reihe von Vevö ff endlich,ungxn zuließ, durch die ge gen di>e Postbehörde und pudere Reichs- und Staats behörden Angriffe gerichtet wurden». die als geeignet angofehen werden, das Ansehen dieser Behörden in den Beamtenkreisen herabzusetzen. Zollitsch wurde zur Strafversetzung und Kürzung des Diensteinkommens verurteilt. — Eisenach, 28. Oktober Dem Vernehmen nach entspricht die Nachricht, daß der Abgeordnete Schack fein Mandat nicht Niederlagen wolle, in Wirklichkeit nicht den Tatsachen. Es sei vielmehr in absehbarer Zeit mit einer Nachwahl in Eisenach zu rechnen. — Es sind jetzt neu e CH vbopae r kr a n kn n g e u in Ostpreußen festgestellt wordep und wir haben somit den Bewchs, daß uns trotz aller Vorsichtsmaß regeln die gefährliche Seuche doch ins Land gekommen ist. Zu hoffen ist nup, daß die Deuche so schnell wie mög lich unterdrückt wird, und keine weitere Ausdehnung nimmt. Bulgarien. — Die echte T hr an rede, mit der König Fer dinand nach seiner Anerkennung als solcher das Par lament eröffnete, brachte eine tiefe Verbeugung vor Rußland, untechchieds/lofen Dank an alle übrigen Groß mächte, die Versicherung der Freundschaft an die Tür kei und in der, Einleitung wpe zum Schluß die Bekräfti gung der Unabhängigkeit Bulgariens. Ueber oie Be ziehungen zu Serbien sagt die Thronrede kein Wort. Darnach scheint es doch beinahe^ als habe der jüngste Ausflug des Königs Ferdinand irr höherem Maße bo tanischen Studien als politischen Abmachungen mit Serbien gegolten. Griechenland. — Athen, 29. Oktober. Die Militär-Liga veröffentlicht ein Kommunique, in welchem es heißt: „Das Miltglied der Liga, Kapitän Typaldos, hat unter Verletzung seines Eides von der Liga verlangt, bei der Regierung durchtzusetzen> daß sie der Kammer einen Gesetzentwurf, betreffend Reinigung der Marine verwaltung, vorlege, ohne die- Initiative des Marine ministers abzuwardem Kapitän Typaldos hat kate gorisch erklärt, daß er selbst zum Marineminister er nannt werden wolle», um die Verbesserung der Marine energischer und wirksamer zu betreiben und hat gedroht, daß, wenn seiner Forderung nicht binnen 24 Stun- dün entsprochen! Woche,, er sich mit den ihm zur Verfügung stehenden To'rpedobooten mit Gewalt zum Herrn der Lago machiew und, seinen Willen durchsetzen würde. Typaldos hat durch Drohungen» und Verspre-
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