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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.06.1847
- Erscheinungsdatum
- 1847-06-03
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-184706032
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18470603
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18470603
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1847
- Monat1847-06
- Tag1847-06-03
- Monat1847-06
- Jahr1847
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.06.1847
- Autor
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Leipziger Tageblatt Anzeiger ^ IS4. Donnerstag, dm 3. Juni. 1847. Bekanntmachung. Bei der bevorstehenden Einführung eines Regulativs für Ausübung der Gast- und Schanknahrung in hiesiger Stadt, welches außer den bis jetzt concefsionirt gewesenen Schenkwirthen auch alle diejenigen betreffen wird, welche gewerbsmäßig Gäste setzen und mit Speise und Getränk bewirthen, hat es sich nothwendig gezeigt, diejenigen Personen, welche gegen wärtig ein solches Gewerbe, gleichviel ob mit oder ohne Concession, betreiben, genau zu ermitteln, um dieselben bei der künftig dafür erforderlichen Concessionsertheilung thunlichst zu berücksichtigen. Es werden daher hierdurch alle diejenigen, welche gegenwärtig das gedachte Gewerbe betreiben, insonderheit also Schenkwirthe, Speisewirthe, Conditoren, Schweizer» Zuckerbäcker, Destillateurs, Liqueurfabrikanten, Bierbrauer, Branntweinbrenner, Inhaber von Wein-, italiänischen Waarenhandlungen, Kaffeewirthschaften und Restaurationen n. s. w-, insofern dieselben Gäste setzen und mit Speise und Getränk bewirthen, aufgssordert, sich innerhalb Sechs Wochen und spätestens bis zum LG. Juki diese- Jahres bei der Rathsftube zu melden, auch dafern sie Reversabschristen besitzen, diese gleichzeitig vorzuzeigen Wer diese Meldung innerhalb der bestimmten Frist unterläßt, kann bei der mit dem neuen Regulativ eintretenden Concessionsertheilung in . keinem Falle berücksichtigt werden. Leipzig, den 2t. Mai 1847. Der Rath der Stadt Leipzig. vr Grass. ti. Da- in der kleinen Fleischergaffe oub Nr. 25 allhier gelegene, bisher von dem verstorbenen Herrn Rathsbuchhalter Winkler bewohnt gewesene HauS soll von Michaelis diese- Jahres an auf drei oder nach Befinden mehrere Jahre, unter B-rbehalt der Auswahl unter den Licitanten und jeder andern Verfügung, an den Meistbietenden vermiethet werden. 7 Miethlustige haben sich daher den LS. Juni LS« Vormittags um 11 Uhr auf hiesigem Rathhause bei der RathSstube zu melden und ihre Gebote zu thun, auch sodann weiterer Resolution sich zu gewärtigen. Leipzig, den IS. Mai 1847. Des Sksths der Stadt Leipzig Finanz-Deputation. DaS Berhältniß der Landwirthschaft, der Gewerbe, der Jndnstrie und des Handels . z« einander und ihre Anforderungen enS deutsche Vaterland. (Schluß.) ES ist eine ausgemachte Thatsache, noch überall hat eine blühende Industrie die Arbeiterbevölkerung entsittlicht, und eben so den Grund gelebt zu jenem Industrie - Ritterthume, da- den GroKhansen spielt, und eben so thüricht als kurz sichtig in seiner Tagesrolle sich brüstet. Aber daran ist weder bei unS noch in England und anderwärts Gewerbe und Industrie au und für sich schuld, sondern einerseits der Mangel an bildenden und erziehenden Einrichtungen, na mentlich der Zerfall einer selbstständigen und gemeinnützigen Gemeindeversaffung, anderseits die engherzige, alles vater ländischen Sinnes und aller höher» Geistesbildung baare Reich- thumSsucht so vieler Industriellen, die, eben so arm an Geist als an Gemüth, den Arbeiter nur als reines Mittel zu ihre» Er- wenbstzwecken ausbeute«, und den Gulden Häher anschlagen als ein zertretenes und gemißhandeltes Menschenleben. Dazu kommt, daß es eine ganz oberflächliche Ansicht iß, di« in dustrielle Bevölkerung, welche um ihres leichter» Erwerbes »iüe» auch zu gräßere^Verschwendung bereit ist, geradezu und i» wort Höhen» Wradefür durch und durch verdorben au-zugebe«, und dagegen die Claffe der Landleute ebenso ohne Weitere- ebenso ohne für sittlicher und unverdorbener zu halten. Männer, welche tiefer gehen und Gelegenheit haben, da- Landvolk in allen Lagen zu beobachten, wissen gar wohl, was davon zu halten ist, und wie tief auch bei diesem unter dem Scheine äußerer Religiosität und im Vertrauen auf das Verdienst eintr un- lebendigen äußerlichen Kirchlichkeit eine sehr schmuzige sittliche Verdorbenheit zu Haufe sei. Nein, soll unserer Volköwirthschhaft und eben damit der Masse deS Volkes geholfen werden, so kann das nur ge schehen, wenn leibliches und geistiges Leben und Wohlsein hm- fort nicht getrennt und geschieden bleibt wie bisher, sondern die äußere leibliche Wohlfahrt, also Arbeit, Erwerb und An wendung desselben mit Rücksicht auf die Bedürfnisse des gei stigen und sittlich-religiösen Lebens und auf die Forderungen des Vaterlandes und der Religion sestgestellt und mittelst or ganischer in einander, greifender Einrichtungen, welche auf Geist und Herz und Leben aller Stände des Volke- selber bildend einwirkrn, gesichert werden. (Hier folgen mehrere auf die Verbesserung der bäuerlichen und landwirthschaftlichen Verhältnisse abzweckende Vorschläge, die wir hier übergehen, worauf eS weiter heißt:) Wie aber die Gemeindeverfaffung die Fürsorge für daS Gedeihen der landwirthschaftlichen Verhältnisse in sich aufzu nehmen hat, so auch nicht minder die Wahrnehmung dessen, «aS zur Hebung der gewerblichen Zustände dienlich ist. Die dringendste Anforderung in dieser Beziehung dürste die Beför-
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