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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.05.1852
- Erscheinungsdatum
- 1852-05-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185205205
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18520520
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18520520
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
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- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1852
- Monat1852-05
- Tag1852-05-20
- Monat1852-05
- Jahr1852
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.05.1852
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und Anzeiger. 141. Donnerstag den 20. Mai. 1852. Bekanntmachung. Bereits seit längerer Zeit haben wir bemerken müssen, daß von einem Lheile des Publikums beim Besuche der städtischen Waldungen und zwar besonders derjenigen, in welchen Anlagen und Spaziergänge befindlich find, durchaus nicht mit der nöthigen schonenden Rücksicht verfahren wird, daß vielmehr durch Zertreten, Abbrechen und Abschneiden von Zweigen, Holzpflanzen und jungen Bäumchen, durch häufiges Betreten der Rasenplätze und Wiesen, so wie durch andere Ungebührmffe vielfache Beschädigungen derselben verübt werden. Nicht weniger häufige Klagen sind über daS mehr und mehr überhand nehmende Wegfangen der Singvögel und Zerstören der Bruten derselben laut geworden. Da durch der artige Ungehörigkeiten die Annehmlichkeit und Erholung, welche der Besuch der Waldungen und ihrer Spaziergänge vielen unsrer Mitbürger gewährt, wesentlich beeinträchtigt, den Waldungen und Anlagen selbst aber vielfache, wenn auch oft erst in späterer Zeit fühlbare Nachtheile zugefügt werden, so halten wir uns eben so im Interesse deS Publicum-, als in dem der städtischen Verwaltung für verpflichtet, solchem Unwesen entgegenzutreten und verordnen daher Folgende-: 1) Jede Beschädigung von Bäumen, Sträuchern und Pflanzen in den städtischen Waldungen durch Abbrechen, Ab schneiden, Niedertreten von Ruthen, Stöcken, Pflänzlingen oder sonst ist auf das Strengste untersagt. 2) Das Wegfangen von Vögeln, daS Zerstören der Nester und Bruten derselben, daß Ausnehmen von Eiern ist auf fämmtlichen der Stadt gehörigen Grundstücken ebenfalls unbedingt verboten. 3) Der Verkauf aller Arten von Singvögeln, welche in hiesiger Gegend brüten und heimisch sind, in den Wochen- Märkten und überhaupt auf öffentlichen Plätzen und Straßen hiesiger Stadt ist in der Znt von Fastnächten bis Ende Juli verboten und nur in der übrigen Zeit HeS Jahre- gestattet. Wir haben unsere Beamten und Aufseher, besonders die Forstbeamten angewiesen, auf die strenge Befolgung obiger Vorschriften genaue Aussicht zu führen, Zuwiderhandelnde zur Anzeige, nach Befinden zur Haft zu bringen, wie denn auch letztere sich bei Übertretung obiger Vorschriften angemessener Geld - oder Gefängnisstrafe, auch der Hinweanahme und Freilassung der eingefangenen Vögel zu gewärtigen haben. Wir hoffen aber von dem gesetzlichen und verständigen Sinne des Publikums, daß dasselbe auch ohne derartige Strafandrohung im Interesse der Sache nicht allein unseren Vorschriften von selbst genügen, sondern auch uns und unsere Beamten in deren Handhabung kräftig unterstützen werde. Leipzig den 11. Mai 1852. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. Landtag. Erste Kammer. (53. öffentliche Sitzung am 18. Mai.) Die Registrande brachte zwei allerhöchste Dekrete, aus deren Vor trag zu entnehmen war, daß der feierliche Schluß des dermaligen Landtags durch Se. Majestät den König zum 24. Mai anberaumt worden ist und daß der förmlichen Constituirung der von den Kam mern aewählten Awischendeputationen noch wahrend des gegenwär tigen Landtags entgegen gesehen wird, worauf wegen der Einbe rufung derselben weitere Bestimmungen Seiten der Staatsregierung erfolgen sollen. Herr v. Schönberg-Purschenstein richtet an die dritte Deputation die Anfrage, ob über die von Herrn v. Welck und Genossen bei der Kammer eingereichte Petition, gewisse Rechte vormaliger PatrimonialaerichtSherren betreffend, noch auf gegen wärtigem Landtage ein Bericht zu erwarten sei? Herr Secretair v. Aehmen weist nach, wie die Erledigung dieser Petition, die erst am 26. April eingegangen, der Deputation bis zu dem nahen Schluffe deS Landtag- rein unmöglich geworden sei, und theilt »ugleicy eine von der Regierung an die Deputation gelangte Er klärung mit, bei welcher Mittheilung sowohl Herr v. Schön- berg-Purschensteiy, als auch Herr v. Welck Beruhigung fassen zu können glauben. Zur Tagesordnung übergegangen, gmehmigt die Kammer zu vörderst nach Bortrag ihrer Finanzdeputation ohne Debatte da- Finanzaesetz für die Jahre 1852/54 in der gestern von der zweiten Kammer festgestellten Weise und tritt auch dem dort be schlossenen Anträge einstimmig bei. Hierauf referirt Herr vr. Bülau Namen- der ersten Depu tation über das allerhöchste Dekret vom 19. April d. I., den Ent wurf zu einem Gesetze über die Abtretung von Grün beigen- thum zu Eisenbahnzwecken betreffend. Die Kammer trat nach kurzer Debatte auf Anrathen ihrer Deputation allenthalben den schon früher mitgetheilten Beschlüssen und Anträgen der zweiten Kammer bei und wurde schließlich der ganze Gesetzentwurf mit dm zu Eingänge des Gesetzes beschlossenen Abänderungen einstimmig genehmigt. Herr v. Römer bemerkte hierauf, daß so eben in der zweiten Kammer die ständische Schrift, das Staatsbudget betreffend, ver lesen und genehmigt worden, und daß es dringend wünschenSwerth sei, den Vortrag dieses ständischen Aktenstückes sofort auch in dieser Kammer erfolgen zu lassen. Das Präsidium gestattete den Vor trag dieser ständischen Schrift und die Kammer ertheilte derselben die Genehmigung. , Schließlich erlangte auch noch die ständische Schrift über Po sition 5 des außerordentlichen Budgets, den Awingerbau betreffend, die Zustimmung der Kammer. Zweite Kammer. (76. öffentliche Sitzung am 18. Mai.) Tagesordnung: Vortrag und die Genehmigung mehrerer ständischen Schriften, betreffend daS Staatsbudget, die Position 5 des außer ordentlichen Budget- wegen de- Awingerbaues rc.
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