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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 26.09.1853
- Erscheinungsdatum
- 1853-09-26
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185309267
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18530926
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18530926
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1853
- Monat1853-09
- Tag1853-09-26
- Monat1853-09
- Jahr1853
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 26.09.1853
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- * Leipziger Tageblatt und Anzeiger. " Bekanntmachung. Wir haben beschlossen, die zeitherigen polizeilichen. Bestimmungen über die Beaufsichtigung und Leitung der Fuhrwerke in hiesiger Stadt versuchsweise und bis auf Weitere- in einigen Beziehungen abzuändern und machen demgemäß Folgende- zu Jedermann- Nachachtung hiermit bekannt: 1) Es wird den Führern solcher Fuhrwerke, welche ruhige, an das Stillstehen gewöhnte Pferde haben, nachgelassen, sich behufs kurzer, mit der Verwendung der Fuhrwerke unmittelbar zusammen hängender Verrichtungen auf so lange von denselben zu entfernen, als dies unumgänglich nöthig ist, jedoch nur insoweit, als dadurch der Verkehr auf den Straßen nicht wesentliche Störungen erleidet. 2) DaS Fuhrwerk muß stet- an den Häusern oder Localitäten, wo der Führer Besorgungen hat, so nahe Vorfahren, als dis- di« Umstände gestatten. 3) Die Abwesenheit de- Führer- darf in keinem Falle langer -l- Zehn Minuten dauern. 4) Vor der Entfernung de- Führer- sind die Zügel oder. Leitseile au das Fuhrwerk kurz anzuhängen und bei Einspännern mit Gabel beide, bei Pferden an der Gtavge aber die innern Stränge auszuspannen. 4) Bespannte Schleifen oder Schlitten dürfen niemals ohne Aufsicht bleiben. 8) Pferde oder andere Zugthiere auf den Straßen zu tränken oder ihnen ander- al- in angehängten Futterbeuteln Letter daselbst zu reichen, bleibt nach wie vor verboten. 7) Die «-«schwft, daß die Pferde Ovr Rollwagen und Schleifen am kurzen Zügel zu führen sind, kommt ferner Mchk mehir guk Anwondomg 8) Es dleidt, wie di-her, verboten, Zughunde HM Bereiche der Stadt ohne besondere Erlaubniß anzuspannen oder ' dieselben auf den Straßen ohne Aufsicht z« lassen. W« diesen Vorschriften zuwiderhandelt, hat sich einer Geldbuße bi- zu L Thlrn. zu gewärtigen, für deren Bezahlung die Dienstherren subsidiarisch zu hasten haben. Ist tndeß auch oben unter 1. da- die-fallsige bisherige Verbot aufgehoben worden, so werden deshalb doch die Wagenführer oder deren Dienstherren von der Verantwortlichkeit nicht entbunden, welche für sie erwächst, wenn allein gelassene Pferde irgend welchen Schaden anrichten, oder das Publicum belästigen. Insbesondere wird es gegen dieselben Mit Geld- oder Gefängnisstrafe geahndet werden, wenn die von ihren Führern sich selbst überlassenen Pferde seitwärts oder rückwärts treten, beißen oder schlagen, oder sonst irgend wie für das Publicum belästigend, oder gefahrbringend werden. Uedrigens machen wir darauf aufmerksam, daß nach Obigem den Geschirrführern keineswegs erlaubt ist, das Fubr- werk irgendwo auf der Straße aufzustellen und von da sich an verschiedene mehr oder minder entfernte Orte zu begeben, oder ihre Geschirre auf der Straße stehen zu lassen, während sie indessen in Schenk- oder Gastwirthschaften einkehren, oder Geschäfte besorgen, wclche mit der in Frage stehenden Transportführung nicht in unmittelbarem Zusammenhänge stehen, sonder» von den Wagenführern nur nebenbei mit besorgt werden. Leipzig, den 12. September 18LL. Der Rath der Stadt Leipzig, r . , . , Koch. MW, potgtechnische Gesellschaft. Ratursetbstdruck. Z« der Sitzung der polytechnischen Gesellschaft am 2. Septem- der träte Herr Buchdruckereidesitzer Nies ein dem Herrn Professor Fleischer -Hörende- Prachnverk vor, welche- desselbr vom Re- gierungsrach Auer, Mrecror der k. k. Hof- und Staat-druckerei in Wien zum Geschenk erhalten hatte. Es enthielt eine große Anzahl Lasel« in Folio mit Protzen de- vom Direktor Auer und Druckereifacror Worring in Wie« erfundenen Naturselbstdrucks vo« SocheMächen, Blättern, Blumen, Stengeln, Algen, Voosen, Zeuge«, Spitze«, Jnsecten, von einer Schlangenhaut u. s. w Diese Protzen wurden mir grötzer Anerkennung ihrer Gch-nheit, der Treue vle der Bedeutenheit der Erfindung überhaupt von betrachtet. Sie waren thells schwarz, theit- in den adgedttdeten Gegenstände« gedruckt. — Der eht mit Metallplatten nach llrn- odet »er Bnch-euckerpreffe: mir Wd eck'Gehuden heilen vermöge Drucke Einpressung de- natürlichen Gegenstände- selbst entstanden sind. Der wiriliche Gegenstand, den man in Druck geben will, wird zwischen eine Stahlplatte und eine polirte Bleiplatte gelegt. Beide auf einander liegende Platten läßt man dann durch zwei fest zu- sammengeschraudte Watten laufen. Durch den in Folge davon bewirkten Druck läßt die Fläche de« Gegenstände« mit ihren größeren und kleineren Erhabenheiten ihr Abbild auf der Bleiplatte vertieft zurück. Dieselbe kann nun stereotypst oder galvanoplastirt werden. Die Fläche eine« Gegenstände«, die keinen Druck verträgt, wird, dem Vernehmen nach, mit aufgelöster Gutta Pertscha bestrichen, wodurch sich eine Matrize bildet. In diese macht man einen gal- vanoplaftischen Niederschlag und benutzt denselben zur Einpreffung in die Kupferplatte. Es braucht wohl kaum bemerkt zu werden, daß nur flache, dünne Gegenstände oder vorher abgeformte Flächen dick« Körper und keine zu mwße Erhabenheiten besitzende Flachen sich rur Einpreffung in die Bleiplatte eignen. In der Sitzung der polytechnischen Gesellschaft vom 16. Sep tember wurden nach der Angabe von Herrn Nies durch Herrn Störmer (Bach'sche lithographische Anstatt, Poststraße) verfertigte
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