WWWW ^ 31« Tageblatt Md Anzeiger. Sonnabend den 12. November. 1853. Bekanntmachung. Im Oktober d. I. sind wegen feuer- und-straßenpolizeilichen Contraventionen in den nachstehend verzeichneten Fällen Strafen, beziehentlich Bedeutungen von uns auszusprechen gewesen, was wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß bringen. Leipzig, den 7. November 1863. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Sckleißner. 1) Mangel oder ordnungswidrige Beschaffenheit der Aschenbehältnisse in Häusern und Grundstücken 5. 2) Ladakrauchen und unvorsichtiges Umgehen mit Feuer und Licht in Ställen und an anderen feuergefährlichen Orten . 8. 8- Betreten des RathhauseS mit brennender Cigarre oder Pfeife 1. 4) Ordnungswidrige- Stehenlaffen von Fuhrwerk mit Bespannung auf den Straßen 5. 6) Straßenverunreinigung und sonstige OrdnungSwidrigkeitcn beim Räumen der Privet- und Senkgruben, so wie beim Ab fahren de< Düngers 7. 6) Ausschütten von Asche, Ruß, Scherben, Bauschutt rc. auf den Straßen überhaupt, ingleichen von Kehrigt außerhalb der Kehrzeit (Markttags Nachmittags von 2 bis 4 Uhr) 18. 7) Abladen von Kohlen auf den Straßen ohne Sacke oder Körbe 1. 8) Ordnungswidrige- Passiren der Trottoirs und Fußwege mit umfangreichen Gegenständen, Wagen und dergleichen 62. 8) Versperrung der Straßen 84. 10) Fahren mit Rollwagen ohne Kiffen unter der Schrotleiter oder im Trabe 1. 11) AuSfetzen von Blumentöpfen an den Fenstern ohne vorschriftsmäßige Verwahrung durch Stangen oder Gitter . 7. 12) Fahren mit Geschirr über den Marktplatz 3. KV Vorschriftswidriges Anbringen von Doppel- und Stellfirme«, AuSsetzkästen oder Marquisen 3. 14) Verspätete Räumung der Meßduden und Meßstände (am letzten Tage der Messe bl- Nachmittags 4 Uhr) . 8. 1L) Verschiedene andere feuer- und straßenpolizeiliche Contraventionen 7. 8nmma 178. Bekanntmachung. Das 16. Stück deS diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes, enthaltend: Nr. 74., Verordnung, die Bekanntmachung der zu dem Gesammt-Zollvereine gehörigen deutschen Bundes staaten und Gebietsteile betreffend, vom 13. Oktober 1863; Nr. 76., Verordnung, den Eingangszoll für Getreide, Hülsenfrüchte, Mehl und andere Mühlensabrikate be treffend, vom 20. Oktober 1863; Nr. 76., Verordnung, die Ablösung der Naturalleistungen an Pfarr- und Schullehne betreffend, vom 22. Oktober 1863; ist bei uns eingegangen und wird bis zum 26. d. M. auf hiesigem Rathhause zu» Kenntnißnahme öffentlich auShäugen. Leipzig, den 8. November 1863. Der Rath der Stadt Leipzig. ^ ^ Berger. ^ Bekanntmachung. Da- 17. und 18. Stück de- diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes, enthaltend: Nr. 77., Verordnung, Abänderungen de- Vereins-Zolltarifs betreffend, vom 2. November 1863; Nr. 78., Verordnung, die Provokation auf Ablösung aller auf einseitigen Antrag ablö-daren Naturalleistungen, Lehngeldberichtigungen und Dienste betreffend, welche Kirchen, Stiftungen, Geistlichen, Lehrern und Kirchendienern zustehen, vom 26. Oktober 1863; ist hei un- ein-egan-rn und wird bis zum 26. November d. I. auf hiesigem Rathhause zur Kenntnißnahme öffentlich chuLbängen. ' ' Lsyrzig, den v. November 1863. Der Rath dsr Glaltt Leipzig Berger. Bekanntmachung und Erinnerung. Di« von Grundstücken, Mähen und verschiedenen Luxusgegenständen zu dem Kriegsschulden - Tilgung-- Fonds dieser Stadt zu entrichtende Abgabe ist auch auf den instehenden Termin November jetzigen Jahres nur nach demselben Der» hattniffe, wie in den vorhergegangenen Verminen abzuführen.