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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 22.05.1854
- Erscheinungsdatum
- 1854-05-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185405229
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18540522
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18540522
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1854
- Monat1854-05
- Tag1854-05-22
- Monat1854-05
- Jahr1854
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 22.05.1854
- Autor
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Leipziger Tageblatt und Anzeiger. 142. Montag den 22. Mai. 1854. Bekanntmachung. Dir Herrm Inhaber von Meß- und laufenden Contm werden hiermit darauf aufmerksam gemacht, daß die Duplicattettificate oder an deren Stelle Cerrificatverzeichntffe über die in der jetzigen Ostermeffe verkauften Warenposten längsten- bis DwnrrerStag den 23. Mai ». o. Abend- « Uhr, an welchem Tage der Abschreibungstermin für gedachte Messe abläuft, an die Conto - Buchhalter«, woselbst Formulare von Certificat- Verzeichniffen in Empfang genommen werden können, einzureichen sind. Leipzig, den 18. Mai 1854. Königlich Sächsische- Haupt - Steuer - Amt. Leipnitz. Miethregulaliv. Das seit einigen Jahren ausgearbeitete, längst sehnlichst erwar tete und nothwendiae Miethregulativ für hiesige Stadt will, trotz au-gesprochenen Wünschen und Bitten, trotz der neuerdings wieder geschehenen Verwendung unserer Stadtverordneten und, wie man sagt, sogar auch der de- Magistrats, so wie der entstandenen und nachgewiesenen Schäden, — noch immer nicht erscheinen. Der kleine Hausbesitzer kann aber eben so wenig die Steuern bezahlen — wenn er in dieser Beziehung schutzlos bleibt, wie der Müller, de« da- nöthige Wasser zum Mahlen entzogen wird. Druden und wie man sagt auch Chemnitz erfreuen sich längst dieses Schutze-; warum wird er hier so lange vorenthalten? Un glaublich aber scheint es, daß man Grund zu haben glaubt, diese Verzögerung einer königlichen Behörde beimeffen zu können, die »egen aufgehäufter Arbeiten nicht habe dazu kommen können, die Vorlage zu prüfen. Ob dies wahr oder nicht, ist hier nicht zu Untersuchen; wohl aber dürfte eS den betheiligten Hausbesitzern nicht verargt werden dürfen, wenn sie sich endlich direct an das hohe Ministerium wendeten, von wo aus Hülfe gewiß zu erwar ten ist. Nach den allerneusten Mittheilungen, welche wir bei Gelegen heit der Referate über die Verhandlungen der Stadtverordneten erhalten haben, steht zwar zu erwarten, daß etwa» in der Sache geschehen werde, indem der Vorsitzende eine bezügliche Erklärung abgab z allein eS war mir befremdend und beunruhigend, daß dieser gleich die Bemerkung beigefügt war, eS würden nicht alle Be schwerden und Schwierigkeiten, über die man zeither geklagt habe, durch das »eue Regulativ gehoben werden, weil das Beste erst von der Gesetzgebung zu erwarten sei. — DaS wäre freilich schlimm und keine gute Aussicht für die Zukunft. Sei dem jedoch, wie ihm wolle, eS wird wesentlich geholfen sein, wenn nur alleMieth- leutr zu bestimmter Zeit ziehen müssen. Daß vielleicht hinter her noch verschiedene Prozesse geführt werden müssen, das mag noch angehen, dazu haben die Parteien denn wenigstens Zeit und Muße — ob auch Geld? nun, da- findet sich am Schlüsse der Prozesse. . Damm ist selbst ein mangelhafte- Regulativ besser, als das seitherige Verfahren, durch welche- selbst da- Gericht und zwar bei» besten Willen nicht helftn kann. Man gehe nur an einem Tage, wo die Heraussetzungen vor- aeaommen werden sollen, auf den Saal de- Rathhauses, und frage, wer die vielen Leute sind, die da warten, und man wird hören, daß e- Appellanten sind, die sich für 15 zu erlegende Groschen 14 Tage bi- 4 Wochen und mehr Zeit erkaufen, denn von Gründen zu eigentlichen Beschwerden ist in der Regel gar nicht die Rede. Hat man nur einen Blick in solche- Treiben gethan, dann Wunsch, wirb man ohne Weiteres in dm daß bald Aenderung eintreten und den Hausbesitzern der nöthige Schutz zu Theil wer den möge, einstimmen. ^ Wohlthäligkeil wird in unserer Stadt in solcher Weise geübt, daß Leipzig vielen andern Orten ein Vorbild sein kann. Die zu wohlthätigen und gemeinnützigen Zwecken bestehenden Vereine haben nach verschiedenen Richtungen die segen-reichste Thätigkeit entwickelt, und während ein Theil der Mitglieder den Vereinszwecken die angestrengteste persön liche Wirksamkeit widmet, liefern andere die Mittel durch ansehn liche Geldunterstützung. Um die Beiträge dazu als freiwillige be trachten zu können, bleibt aber zu wünschen, daß die Einsammlungen ohne allen moralischen Zwang geschehen, welcher doch stattfindet, wmn SubscriptionSlisten von Haus zu Haus geschickt werden. Be kannte Namen und Persönlichkeiten werden zu jeder Sammlung in Anspruch genommen und mancher läßt sich zu Ausgaben uud Anstrengungen über seine Kräfte verleiten, nur um einer ungünsti gen Beurtheilung auszuweichen, welcher man bei der Zudringlich keit der Sammelboten, die zum Theil Tantieme erhaltm, durch eine abschlägliche Antwort ausgeseht ist. Ein Beittag ist nur dann ein freiwilliger, wenn er, nach Aufforderung dazu in öffentliche« Blättern, ohne weitere Anregung durch directe Zusendung erfolgt. Es dürfte nicht unangemessen sein, hierbei zu erwähnen, daß die Sammlungen für die durch Schadenfeuer betroffenen sogenann ten Abgebrannten hiesigen Orts in unzulässiger Welse betrieben werden. Nur in seltenen Fällen haben die Beschädigten begrün deten Anspruch auf Unterstützung, denn da die Gelegenheit zur Versicherung gegen Feuersgefahr jetzt zu so billigen Bedingungen dargeboten ist, so hat der, welcher es unterläßt, diese Sicherstellung sich zu verschaffen, da- Unglück selbst verschuldet und verdient eigent lich kein Mitleid. Demungeachtet wird fast nach jedem Feuer im I lieben deutschen Vaterlande und selbst über dessen Grenzen hinaus ' die unermüdliche Großmuth der Bewohner Leipzig- mit dem oben gerügten moralischen Zwange gebrandfchatzt. Wir leugnen gewiß nicht, daß in einzelnen Källm Hülfe noch thut und «erden in solchen un- der hülfreichen Gesinnung unserer Mitbürger nicht nur erfreuen, sondern mit ihnen die wahrhaft Bedürftigen gern selbst unterstützen — mit einem Worte: wir billigen von Herzen jeden guten Brauch und protestlren hierdurch nur gegen den Mißbrauch. -k- * Lrinkgelderunwesen. Bereit- früherhin wurde in diesem Blatte die Abschaffung bes TrinkgelderunfugS und zwar nicht ohne Erfolg besprochen, und doch hat sich in unserer guten Stadt ein derartiger höchst lästiger Miß brauch erhaltm, welcher nach der Meinung Einsenders längst hätte beseitigt werden sollen. ES ist hier da- Trinkgeldfordern der Schorn-
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