Anzeiger. 2SS Sonnabend den 20. Ortober. 1855. Bekanntmachung, die Anmeldung der militairpfiichtigeM Mannschaften betreffend. Nach Vorschrift deS Gesetzes über ErfüÜung der Militairpstrcht vom 1. August 1846 und 9. November 1848 werden alle im Königreiche Sachsen militairpstichngen im Jahre L8SS geborenen Mannschaften, welche bei uns als Stadtobrigkeit sich anzumelden haben, einschließlich der in Psaffendorf und Petzscher Mark, so wie unter Gerichtsbarkeit des Königlichen KrrisamteS allhier wohnenden hiermit aufgefordert, im Anmeldungstermine Donnerstag den L. November d. I. vor unserem Deputaten in der alten Waage am Markte allhier sich gebührend zu stellen, im Unterlassungsfälle aber sich zu gewärtigen, daß gegen die Ausbleibenden nach h. 75 ff. des zuerst angeführten Gesetzes werde verfahren werden. <Die im Jnlande Geborenen haben sich mit Geburtsscheinen, die im Auslande Geborenen, aber nach Sachsen Ge hörigen durch Taufzeugnisse wegen ihres Alters sofort zu legitimiren. Dafern übrigens Personen aus früheren Geburts- Dhren sich allhier aufhalten sollten, welche ihrer Militairpflicht noch nicht Genüge geleistet, so haben sich dieselben Freitag den L. November d. I. in derselben Maße wie vorgedacht bei uns anzumelven. Leipzig, am 15. October 1855. Der Nath der Stadt Leipzig. Koch. Günther. Bekanntmachung, die Anmeldung der bei den Nekrutirungen vom Jahre L8SS und L8S4 in die Dienstreserve gesetzten Mannschaften betreffend. In Gemäßheit der Verordnung des Königlichen Kriegsminifterii vom 22. Mai 1849 (Gesetz- und Verordnungsblatt »sm Jahre 1849, Seite 101) werden die bei der letzten und vorletzten ordentlichen Rrkeutirung, also im Jahre 1853 und 1854, in die Dienstreserve gesetzten Mannschaften, insoweit dieselben sich zur Zeit hier aufhalten, hiermit aufgefordert, im Anmeldungstermine Donnerstag den L. November d. I. vor unserem Deputaten in der alten Waage am Markte allhier, unter Einreichung ihrer Geburts- und Gestellscheine, zur Aufzeichnung entweder persönlich sich anzumelden oder im Behindrrungsfalle durch Beauftragte sich anmelden zu lassen. Leipzig, am 15. October 1855. Der Nath der Stadt Leipzig. Koch. Günther. Bekanntmachung. Die für die bevorstehende Neuwahl de- am Jahresschluß ausscheidenden Dritttheils der Herren Stadtverordneten und Ersatzmänner angrfertigte Wahlliste ist von heute an auf dem Saale und im Durchgänge deS RathhauseS zu Jedermanns Ansicht ausgehangen und im Expeditionsloeale der Herren Stadtverordneten in der alten Waage auSgelegt, auch werden Abdrucke derselben nebst Stimmzetteln unter die stimmberechtigten Bürger vertheilt werden. Einsprüche gegen die Wahlliste sind sofort und längstens bis mit dem 27. October d. I. zur Kenntniß und Ent» scheidung de- Rickhs z» lningen, Widrigenfalls solche bei gegenwärtiger Wahl nicht berücksichtigt werden könnrn. Zur Abgabe der Etinnnzettel Behuf- der Erwätzlung von 218 Wahlmännern sind die Lage de- G., S und ff. November dieses Jahre- Bormittag- von ff bi- IL'/, und Nachmittag- von 3 bi- 6 Uhr festgesetzt worden und eS haben sich dir Abstimmenden innerhalb dieser Zeit vor der Wahldeputation in der ersten Etage der alten Waage bei Verlust ihre- Stimmrechts für diese Wahl La Person einzufindea nnd ihre Stimmzettel abzugebrn. Ueber da- weitere Verfährt» enthält unsere Bekanntmachung vom 3. October d. I., welche an den oben erwähnten Orte» einzuschen iß, und wovon de» Stimmberechtigten Abdrücke zugestellt «erden, das Nähere. Leipzig, den 16. October 1855. Der Natb der Stadt Leipzig.