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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 06.07.1859
- Erscheinungsdatum
- 1859-07-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185907065
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18590706
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18590706
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1859
- Monat1859-07
- Tag1859-07-06
- Monat1859-07
- Jahr1859
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 06.07.1859
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Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M 187. Mittwoch den 6. Juli. 1859. Bekanntmachung. Die Armee bedarf für den bevorstehenden Feldzug noch eine Anzahl von Aerzten. DaS Kriegs«Ministerium wendet sich daher an die Aerzte und Wundärzte, welche den Beruf in sich fühlen, ihre Kennt- nisfe und Erfahrungen der Armee zu widmen und denen das erhebende Gefühl beiwohnt, selbige zur Milderung der Leiden verwundeter und kranker vaterländischer Krieger anwenden zu wollen und fordert sie auf, sich bei der SanitätS-Direktion der Armee, mit Vorlegung ihrer Zeugnisse, anzumelden. Als Bedingungen werden festgestellt: 1) Die sich meldenden Aerzte und Wundärzte müssen im Königreich Sachsen zur ärztlichen oder wundärztlichen PrariS legitimirt sein oder die vorgeschriebene Prüfung ablegen. 2) Dieselben machen sich verbindlich, während der Dauer eines FeldzugS oder wenigstens eines IahreS bei den Truppen oder in den Hospitälern jeden ihnen übertragenen ärztlichen Dienst mit Sorgfalt und Pünctlichkeit zu verrichten. 3) Sie haben den Vorschriften gemäß sich zu cqmpiren und erhalten dazu eine Bcihülfe von 50 Thlr. 4) Den promovirten Aerzten wird die mit dem OffizierSrange verbundene Stellung eines wirklichen Assistenzarztes zuge sichert. Sie erhalten während ihrer Functionirung als solche einen monatlichin FriedenSgehalt von 25 Thlr. und Quartrer- genuß, eine Feldzulage von 8 Thlr. monatlich und zwei Feldportionen während des FeldzugS; auch will man ihnen erforder lichen Falles zu ihrer ersten Einrichtung einen Geldvorschuß zugestehen, den sie gegen geringen Abzug von ihrem Monatsgehalt nach und nach zu tilgen haben. 5) Die öledieinse praetici erhalten den Rang der Unterärzte I. blasse, einen monatlichen Gehalt von lOTHlr. 15Ngr. Quartiergenuß, 4 Thlr. 15 Ngr. Krldzuschuß und Fetdportio» während des Feldzugs. 6) Die Wundärzte haben den Rang der Unterärzte 2. Claffe, einen monatlichen Gehalt von 12 Thlr., Quartiergenuß, 3 Thlr. Feldzuschuß und Feldportion während deS Feldzugs. 7) Den in Folae ihrer Dienstleistung im Felde erwerbsunfähig werdenden Aerzten und Wundärzten wird die im Militair- PenstonS - Gesetze festgestellte Pension gewährt werden. DaS KuegS - Ministerium behält sich vor, nach einem Feldzuge oder beendigter Dienstzeit von Einem Jahre die sich jetzt meldenden Aerzte nach dreimonatlicher Kündigung wieder zu entlassen oder ihnen eine bleibende Anstellung zu gewähren. Diese D.kanntmachung ist in allen 8. 21. deS PrcßgesetzeS vom 14. März 1851 bezeichnten Zeitschriften unverzüglich aufzunchmen. Dresden, den 2. Juli 1850. Kri egs - M irristerirrm. v. Raben Horst. Keilpflug. Zur Uoty. Wie eö scheint, wird die Bekanntmachung des Stadtrathes vom 28. Juni 1855, die Aufhebung der Fleischtaxen betr., in Bezug auf die sogen. Zulage weder von den Fleischern, noch von dem Publicum gehörig brachtet. Nach jener Bekanntmachung haben Stadt- wir Landfleischer das volle geforderte Gewicht ohne alle Zulage zu gewähren ; es dürfen die Zulagen (Köpfe, Bein«, Kleinodien u s. w.) nur separat vermögen und zu einem besonderen, mit dem Käufer zu vereinbarenden Preise verkauft werden. Ganz neuerdings ist der Fall vorgekommen, daß ein kandfleischer auf S>/, Pfd. Kalbfleisch, das der Käufer von ihm verlangte, mehr als 2/4 Pfund Zulage (bestehend in dem Theile eines Kaldsßopfes) gegeben, diese Zulage in die ganze Quantität eingerechnet und also zu demselben Preise wie das Fleisch selbst Verkauft hat. Es ist deshalb der betreffende Fleischer bestraft worden. Im Interesse des PublicumS aber liegt eS, streng auf die Bestimmungen der erwähnten Bekanntmachung zu halten und sich nicht durch biesfallfige Contraventionen in Nachtheil dringen zu lassen, . -!<» . i.. .) — Me Sannnlungen für >t« veronmdeten V esterreicher unv für Srodz. Es ist erfreulich, unfern Lesern mittheilen zu können, daß die neuerlichen Ausrufe an den Wvhlthäeigsitlsstna der Leipziger be treffs der verwundeten österreichischen Kvimnr in Italien einen schonen Erfolg gehabt haben, so zwar, daß dereütz an Geldbei trägen, wie sie bet dem Banquierhause Bette» L Eo. tz« in der «rfn» Häkfte des Ltvnars Juni etngtnaen, SGgchlulden ök. W., sodann an LazarethgegenstSnden all« Art, namentlich Eharpie, Leinwand, Dalhandzevg, deren Annahme, Herrichtuag und Bar- tirung (zum sofortigen Gebrauche) sich der Ehef deS Handlung-- Hauses H. Frider cl L Co. mit Eifer unterzogen hat, zwei Sen dungen in einem Gesammtgewichte von mehr als vier Centnern durch Vermittelung de- hiesigen k. k. Generalkonsulat- an den patriotischen Hilfsverein während der Kriegsdauer in Wien abge sandt worden sind. Es ist wohl mit Sicherheit darauf zu trauen, daß unsere gute Stadt weitere Spenden an Geld und Lazarethgegenstanden um so eher Nachfolgen lassen wird, al- inzwischen die Zahl der verwun deten tapfer» österreichischen Streiter sich sehr vermehrt har und andere deutsche Städte, wie Frankfurt a. M., Hamburg u. s. w. mit unS kn dieser Beziehung patriotisch zu wetteifern begonnen haben. — Für Brooy find bisher ca. 11,000 fl. elngegangen und wild ebenfalls fortgesammelt. Offietelle PretSnottrungen bei der Leipziger Oel- und ProdttetenhandekS-Börse »)' für 1 Z oll-Eentner Oel; b) für 1 Dresdner Scheffel Getreide, nebst Angabe de- in Betreff jeder einrelnen Torte damit zu ge- währenden Retto-Ge wicht- sund unter Neben »Bemerkung des in gleichem Verhältnisse auf 1 Preuß. Wi-pel ausfallenden Geld»Be« traaesj; e) für 1 Dresdner Scheffel Oelsaat; «1» für I Orkwft, d. i. 216 Dresdner Kannen Spiritus zu I4,4tt0p0r. Iralle, ftem Inhalte von ISO Preuß. Quart entsprrchendj. Dienstags am 5. Juli 1859. Rüböl loeo: 1(p/« «PBf.; p Juli, Aug., ingl. p. Aug. und p. Aug., September: 9»/a Bf.; p. Sept., O«.: 9»/g Bf. Leinöl Ivao: 11«/, «F Bf. — Mohnöl loco: 25', Bf. Weizen, 168 S, brau«, 1o«o: auspüchsig, »ach Qual.: 4'« bis 4»/, Bf. und bez.; gesund, «ach Qual: S«,-6 Bf. und bezahlt. lFür 1 P«uß. Wispel, auSMÜchfiz, nach Qual.; SO—S4«P Bf^und bez.; gesund wach Qual.: 64^7-«B Bf, l und bez^
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