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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 10.01.1860
- Erscheinungsdatum
- 1860-01-10
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186001109
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18600110
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18600110
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1860
- Monat1860-01
- Tag1860-01-10
- Monat1860-01
- Jahr1860
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 10.01.1860
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14S LAekauntmachuug. F» «>2 Die Heere» Peoftffoern Md Docenten an hiesiger Univerfität werden hierdurch aufgessrdert, die scheiftliche» Snkün- digMgm d« Borlchrn-en, welche Sie i« nächsten Sommer-Semester I80V zu halten gedenken, Behuf- der Fertigung des Leenons^aloge» binnen 14 T«gen und längsten» v 5 ^ den B8. Januar LSSQ in der Universität» - Canzlei allhier einzugeben. Leipzig, dm 7. Januar 1860. Der Steetor der Universität. Geh.-R. v. Waecht er. Die neue österreichische Gewerbeordnung. , Fast unbedingten Beifall verdient das Gewerbmesetz, sagt die A. A. Aeitvng. ES mag Einzelne« der weiteren Fortbildung be dürfen; eS mag gewünscht werden, daß das dm Handelsstand be treffende Recht zugleich mit dem deutschen Handelsgesetzbuch, welches vorher verabschiedet sein sollte, seine rasche Reform in gleich libe ralem Geist finde. Die Ausstellungen könnm aber nur Einzelnes und relativ Untergeordnete- betreffen; im großm Ganzen ergiebt da- Gewerbegesetz einm Act, mit welchem Oesterreich auf einem der wichtigsten Gebiete praktischer Freiheit deS ganzen Volkes nah< allen deutschen Staaten vorauSaeeilt ist, nicht ausgenommen Preußen, welche- seine neueren bureaukratischen Rückschritte auf diesem Gebiet erst wieder zurückzunehmen hat. Das Gesetz hat vor Allem da- Verdienst klarer Definition der Erwerbsbefugnisse und sicherer gesetzlicher Abschnetdung der durch Hinterthüren etwa zurückschleichenden alten Mißbräuche. Das Anzeigverfahren, da< dem Antritt der freien Gewerbe vorauSgeht, ist kurz, und bedingt nur die an sich unerläßlichen Nachweisungen. Der Kreis der Concesfions- oder Polizeigewerbe ist nicht zu weit gegriffen; die meisten erfordern eine wohlfahrts polizeiliche Concesfion; andere, deren Freigebung die spätere Zeit bringen mag, gehören allen andern deutschen Polizeigesetzgebungen ebenfalls an; sie zeugm in nicht- von der Existenz jener beson deren Bevormundungssucht, die man ehedem bei Oesterreich voraus- sehte. Doch Haffen wir, daß auch der jetzige Kreis später sich ver engern und der Vereinfachung der Verwaltung dienm werde; der Vorbehalt der Aufhebung der weniaen noch vorhandenen Polizei taxen durch Ministerialerlaß, je nach örtlicher und zeitlicher Zweck mäßigkeit, verspricht in dieser Beziehung gute Intentionen. Zweckmäßig ist da- ProvocationSverfahren bei möglicherweise schädigenden GewerbSanlagen; der Recurstermin der kürzest mög liche, die Kostenstrafe gegen QuerulantenrecurS nur zweckmäßig; wenn, wie eS den Maximen de- Minister- de- Jnnem entspricht, die Erledigung durch die Behörden selbst auf die Dauer ebm so schnellzügig gemacht wird, so läßt die Anordnung nichts zu wün schen übrig. Der Umfang der Ausübung eine- Gewerbes und des festen Handels mit den eigenen und fremden Erzeugnissen des Gewerbes ist sachlich und örtlich unbeschränkt. Von großer Bedeutung, weil darin völlige werbliche Freizügigkeit im ganzen Reich sanctionirt ist, ist die Bestimmung: „Der Antritt eine- Gewerbes ist von der Aufnahme in den Verband der Gemeinde, wo dasselbe betrieben werden soll, nicht abhängig." Der Marktverkehr ist ebenfalls liberal geordnet. Die Bestim mungen über Gehülfen und Lehrlinge geben tüchtige supplementäre Leitlinien für einen geordneten Rechtszustand zwischen Arbeitern und Arbeitgebern, sofern der freie Privatrechtsverkehr dafür nicht sorgt; sie hätten vielleicht etwa- einfacher sein können. Die Fest setzungen über auSbeutende Kinderbeschäftigung, diesen Raubbau auf Kosten der Productivkraft zukünftiger Geschlechter, sind durchaus zu billigen. Das siebente Hauptstück, über Genossenschaften, könnte auf den ersten Blick bei den Anhängern einer bloS negativen Gewerbe freiheit Anstoß erregen. Bei genauerer Betrachtung fällt aber jeder Argwohn, als könnten auf diesem Umweg alte Privilegien zurück kehren, durchaus weg. Der Gesetzgeber hat dagegen überall den Riegel vorgeschoben, indem er die alten Beschränkungen positiv und definitiv ausschließt. Er begränzt scharf den Inhalt de- Genoffen- schaftSlebenS auf frieden-gerichtliche Functionen, Schul-, Bildung--, Unterstützung-Zwecke und auf den Verkehr mit den Behörden. Jede Beschränkung de- Antritt» oder Betriebs eine- Gewerbes durch die Genossenschaft ist ausdrücklich ausgeschlossen. Auch auf eine PrüfunaSorganisation, wodurch alte Privilegien moralisch wieder zurückgeschmuggelt werden könnten, iss die Genossenschaft glücklicherweise nicht angelegt. Da letztere überdies ihre Finanz autonomisch selbst in Händen hat, so wird sie den zum Beitritt verbundenen Mitgliedern auch für die begränzten und an sich löb lichen Zwecke nicht lästig und gefährlich werden. UebrigenS scheint die Absicht de- Gesetzgeber» nur die gewesen zu sein, einem etwaigen modernen freiheitlichen Eorporirungsdrang einm gesetzlichen Rah men darzubieten. Wir persönlich bezweifeln, ob dieser Rahmm stark ausgefüllt werden wird, könnm aber seine Aufstellung um so weniger tadeln, al< das Gesetz nicht eine korporative Uniform den Reichsgewerben anlegen will, sondern offenbar die Absicht hat, die Corporationen aus concreten Verhältnissen sich hervorbilden zu lassen. Dafür zeugen die Paragraphen 108—112 de» Gesetze-, welche die Association verschiedener, Gewerbe, selbst verschiedener Orte in Aussicht nehmm, und die Feststellung des territorialen Umfangs der Genossenschaft, und zwar auf Gutachten der (ge wählten) Gewerbe- und HandelSkammem, specieller Entscheidung und Erwägung anheim geben. Die- zeugt davon, daß man da- mannichfaltige weitgliedriae freie Wesen deS modernen CoworationS- triebeS nicht verkennt. Eine Gefahr für die ErwerbSsreiheit ist überall in dieser Genossenschaftsorganisation nicht vorhandm. Die Bestimmung der Reciprocität den ausländischen Staaten gegenüber billigen wir zwar insofern nicht, als Oesterreich fremde Arbeitskräfte mit aller Macht heranziehen und erklären soll: jede tüchtige Kraft ist auf unserem fruchtbaren Boden mit offmen Armen ausgenommen. In der Anwmdung wird indessen die Reciprocität selten praktisch werdm, und wenn je, so mag hierin für das übrige Deutschland ein Sporn liegen, seinerseits der Volks arbeit die nur schon zu lange aufgelegten Fesseln abzustrelfen, und einem gemeinsamen deutschen Gewerbe- und Heimathrecht, das für jeden Verständigen nur als ein ganz freie- denkbar und möglich ist, zuzustreben. Oesterreich ist, wenn nun bald auch das Handels recht geordnet sein wird, einer deutschen Einigung auf diesen Ge bieten und auf freiester Grundlage gerecht geworden; wmn wir recht berichtet sind, liegt eS denn auch in der Absicht der österreichi schen Regierung, einem freien deutschen Heimath- und Gewerbe- recht allen Vorschub zu leisten. Umsatz bei -er Sparcasse un- dem Lethhause im Monat December 1859. Es wurden bei der Sparcasse 23,024 Thlr. 7 Ngr. 7 Pf. einaezahlt und 21,748 - 12 - 9 - zurückgezogen, überhaupt*aber 1768 Bücher expedirt, worunter 187 neue und 92 erloschene. Das Leihhaus hat auf 5593 Pfänder 19,916 Thlr. — Ngr. — Pf. ausgeliehen und für eingelöste 4956 Pfänder 17,487 Thlr. 15 Ngr. — Pf. zurückempfangen. Der Jahresumsatz beider Institute gestaltete sich im abgelau fenen Jahre wie folgt: ») bei der Sparcasse: Einzahlungen Thlr. 300,893. 4. 2. Rückzahlungen - 247,164. 16. S. Die Zahl der expedirtm Bücher betrug 20,649, worunter 1699 neue und 994 erloschene; b) bei dem Leihhause wurden auf 73,620 Pfänder Thlr. 259,336. 15. ausgeliehen und für eingelöste 65,169 Pfänder Thlr. 230,307. 15. zurückempfangen. Der kaufmännische perein im zweiten Lahre feines Sesiehens, vom 2. September 18S8 bi» 2. September 185S. Der uns vom Vorstande de- kaufmännischen Verein- vor Kurzem zugeganaene Bericht enthält ein? in- Einzelne gehende Darstellung der Thätigkeit diese- Verein-, au- der wir mit großer Befriedigung da- innere rege Leben und Streben desselben, ersehen. Die Zeitereignisse reichten zwar auch bis in feine Reihen durch eipe Abminderung der Mitgliederanzahl von 276 auf 246, Indessen haben sich in letzter Zeit diese Wirkungen immer mehr und mehr wieder ausgeglichen. * Die wissenschaftlichen Vorträge hatten zu ihrem Gegen stände: Stenographie; die großm DerkehrSstraßen tzes Welthandel-; die neuen Goldminen; Pelzhandel und Pelzländer; Reisen in Afrika; Leben auf dm afrikanischen Handelsplätzen; die Völker hes Ntl- landes; Bildung der Steinkohlen; Magnettsmus und Galvanis mus mit Experimenten; Japan und seine Bewohner; Handels gerichte; Geschichte und Rechte der Messen; das Leuchtgas; Ver sicherungswesen; neuere deutsche Literatur; die Brust und ihre Organe, das Athmen, Krankheiten der Lunge, Ernährung-mittel;
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