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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.08.1860
- Erscheinungsdatum
- 1860-08-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186008141
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18600814
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18600814
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1860
- Monat1860-08
- Tag1860-08-14
- Monat1860-08
- Jahr1860
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.08.1860
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3714 kauf der Schneider-JnNungshäufes zUr Erbauung eine neuen Schulhause- M die Vereinigte Raths- und Wend- lersche Freischule zum Vottrage. Der Rath macht darüber folgende Mittheilung: „Die Nothwendigkeit, für die städtischen Schulen neue Räume „zu gewinnen, wird von den Herren Stadtverordneten wie von „uns nicht verkannt." „Zwar ist durch den mit Zustimmung der Herrm Stadtver ordneten beschlossenen Bau einer Schule neben dem künftigen „Waisenhause, so wio neuerlich durch da- mit Herrn Apotheker „Neubert eingeleitete Abkommen Vorsorge für zwei Schulplätze „getroffen worden, allein eine uns gebotene Gelegenheit, einen in „sehr geeigneter Lage der innern Stadt befindlichen Platz zu „Schulzwecken zu verwenden, haben wir nicht von der Hand wei ten zu dürfen geglaubt." „Cs hat nämlich die hiesige Schneider-Innung nach mehr fachen mit ihr dieserhalb gepflogenen Verhandlungen das ihr „gehörige am Thomaskirchhof gelegene Grundstück für 40,000 Thlr. „angeboren. Dasselbe hat einen Flächenraum von 7100 Quadr- „ Ellen und wird nach Westen von den der Stadtgemeinde gehö rigen, an die alte Stadtmauer angebauten kleinen Häusern der „Schulgaffe in einer Länge von 150 Ellen begrenzt." „Zum Zweck der Aufführung eine- Schulgebäudes für die „vereinigte Raths- und Wendlersche Freischule, für welche ein „geeignetes Schulhaus zu beschaffen eine unabweisbare Nothwen- „digkeit ist, genügt unter theilweiser Zuschlagung des Areals, wel- „ches die nur sieben bis acht Ellen tiefen Commungebäude eln- „ nehmen, und eines Theils der jetzigen Schulgaffe der auf dem „beifolgenden Plane Nr. 515 mit bezeichnete Raum. Es ver fielt daher, im Fall der Aufführung eines Schulgebäudes, noch „ein durch die künftige Baulinie e, i, k vergrößertes werthvolles „Areal, dessen jetzige noch brauchbaren Gebäude im Grundstücke „der Schneiderinnung dermalen einen Jahreszins von 1197 Thlr. „abwerfen. Ein höherer Ertrag wird sich jedoch erzielen lassen, „da z. B. die geräumigen Locale des Herbergvaters nur 125 Thlr. „einbringen. Es steht daher zu erwarten, daß durch Verkauf „dieses Areals das Anlagekapital sich ansehnlich vermindern wird." „Verkennen wir auch nicht, daß außer dem Werthe, welchen „die Eommunhäuser, deren Abbruch nöthig wird, haben, und dem „Werthe, welchen das zuzuschlagende unbebaute Areal hat, noch „die Kosten eines neuen Straßenraumes vor der Westseite des „Grundstücks kommen, somit das Anlagecapital als ein nicht ge ringes sich darftellt, so sprechen, abgesehen von dem Bedürfnisse „zu Schulzwecken, doch auch noch andere Umstände dafür, welche „es räthlich erscheinen lassen, die Gelegenheit zum Ankauf des „Grundstücks nicht ungenützt vorübergehen zu lassen. Dahin ge hören mancherlei Verwickelungen^ die zu besorgen stehen, wenn, „so lange das Grundstück „Schneiderherberge" und die daran „stehenden Eommunhäuser in verschiedenen Händen sind, von „einer Seite ein größerer Neubau sollte aufgeführt werden. Wäh rend nämlich die Eommunhäuser, ohne besondere Rückwand, an „die Stadtmauer angebaut sind, ruhen die Gebäude der Schneider- „ Herberge zum Theil auf der Stadtmauer, sind zum Theil auf „der Stadtmauer erbaut; ja es befinden sich Abtheilungen der „Schneiderherberge in der Stadtmauer. Dazu kommt das un- „ schöne Aussehen dieser kleinen Commungebäude an der Prome- „nade und die Unmöglichkeit, ohne Mitverwendung von Areal „der Schneiderherberge an deren Stelle ansehnliche Gebäude auf- „zuführen. Es ist auch des Umstandes zu gedenken, daß die „Möglichkeit geboten ist, dem Stadteingange am Platze der ehe maligen Thomaspforte eine sehr wünschenSwerthe Verbreiterung zu „geben. Noch bemerken wir, daß der dermalige Miethertrag der jenigen Commungebäude, welche an die Westseite der Schneider- „ Herberge anstoßen, 487 Thlr. mit Einschluß deS Hauses, dessen „wenigstens theilweiser Abbruch nöthig wird, wenn das Areal der „Schneiderherberge entsprechend auSgenutzt werden soll, beträgt." „Wir haben beschlossen, den geforderten Kaufpreis von 40,000«L „zu bewilligen und ersuchen die Herren Stadtverordneten um ihre „ Zustimmung hierzu." Der Ausschuß zum Bau-, Oekonomie- und Forstwesen hatte sich hierüber folgendermaßen ausgesprochen: Gegen den Ankauf wurde zunächst im Prlncip hervorgehoben, daß, wie es überhaupt nicht rathsam sei, Grundbesitz in tobte Hand zu legen, hier besonders die Erfahrungen aelehrt hätten, wie nachtheilig für die Leipziger Stadtgemeinde der Lnkauf solcher Gebäude ausgefallen, wovon das Herrmannsche Grundstück, das Beckersche, da- Hotel äe kruoso redende Beispiele gäben und gegeben hätten. Es wurde außerdem für erforderlich gehalten, zunächst den projecrirten Bürgerschulbau zu vollenden und überhaupt bezweifelt, daß eine Nothwendigkeit zum Neubau einer Freischule vorliege. Wolle man aber selbst eine solche Nothwendigkeit annehmen, so fehle es nicht an billigeren und geeigneteren Plätzen. Beispiels, weise wurde auf den Platz am Geisterpförtchen hingewiesen, dessen Verwendbarkeit zu dem angegebenen Zwecke aber andererseits be stritten; dazu komme — bemerkte man weiter — daß bei dem Preist des Platze- — dessen für den Schulbau nicht benutzter Raum nicht genügendm Ersatz bieten werde — die Kosten des Schulgebäude- und der damit in nothwendigem Zusammenhänge stehenden Anlagen und Umgestaltungen an Straße und Promenade sich auf einen sehr hohen Betrag steigern mußten. Halte man nun fest, daß der freie Schulunterricht so viel al- möglich be schränkt werden und daß man lieber den Minderbemittelten einen Erlaß am Schulgelde in dm Volksschulen zugestehen solle, so werde sich zunächst die Aulänglichkeit de- jetzigen Freischulgebäudes be tätigen, wenn man die jetzt als Schulräume verwendeten dunkleren Zimmer dem HauSmanne überwiese und dessen hellere Wohnung für Schulzwecke benutzte. Denn der Stiftungszweck erfordere an sich nicht eine zu große Erweiterung der Freischule — er sowohl, als die der Schule zugewendeten Legate würden durch die Be schränkung der Freischule auf 300 Kinder nicht beeinträchtigt — ganz abgesehen davon, daß der Vertrag mit den Curatoren der Wendlerschen Stiftung kündbar oder anderer Gestaltung fähig ist. Auch auf die im Rathsschreiben angeregte Erweiterung der Thomaspforte legte der Ausschuß um so weniger Werth, al- bei einer baulichen Veränderung der Schneiderherberge durch Privat besitzer, nach Maßgabe des vom Stadtrath ausgeübten Bauregu lativs, der diesfalls nöthige Raum ohnehin liegen zu lassen ist. Andererseits wurde zur Erwägung gegebm, ob man nicht den Ankauf der Schneiderherberge unter der Bedingung genehmigen könne, daß das alte Freischulgebäude und die an die Schneider herberge grenzenden Eommunhäuser, insoweit sie nicht zur Schule gebraucht werden, veräußert würdm. Der Ausschuß aber konnte auch unter diesen Voraussetzungen sich nicht mit dem Plane des RatheS befreunden. Möglicherweise wird sich aber — wie weiter hervorgehoben wurde — durch Verkauf der kleinen Commungebäude an der Schulgasse und durch andere Regulirungen, die eine Eröffnung der innern Stadt nach jener Richtung hinaus durch eine Verkehrs straße zum Zwecke haben und nicht allzuschwer durchzuführen sein möchten — ein ganz anderer Vortheil, al- man ihn jetzt Seiten des Rath- im Auge hat, herbeiführm lassen. Das meiste Gewicht legte indeß, wie schon oben erwähnt, der Ausschuß auf die Beschränkung der in der vereinigten Raths- und Wendlerschen Freischule unterzubringmden Kinder, nach welcher der jetzt al- zu Schulzweckm ungeeignet bezeichnete Raum ganz ent behrt werden könne. Hiernach würden minder bemittelte und die in dem jetzigen Freischulgebände nicht unterzubringenden Kinder gegen Ermäßigung oder Erlaß des Schulgeldes in eine DistrictS- schule auftun ehmen seien. Der Ausschuß war demnach einstimmig dafür, dem Collegium anzurathen, 1) dem Ankäufe der Schneiderherberge die Zustimmung zu ver sagen und dagegen 2) zu beantragen, daß der Rath die Zahl der Schulkinder in der Freischule so weit beschränke, daß dieselben in dem gegen wärtigen Schulgebäude angemessen unterzubringen sind, die dort nicht unterzubringenden, mit freiem Schulunterricht zu versehenden oder nur gegen vermindertes Schulgeld aufzu nehmenden Kinder aber in die städtischen Bürgerschulen verweise. Der Schulausschuß hatte sich in nachstehender Weise erklärt: ES wurde zunächst von einer Seite gegen den Antrag des Bau- auSschusses wegen Verminderung de- freien Schulunterrichts u.s.w. eingewendet, wie die Prüfung der jährlich wiederkehrenden Kinder anmeldungen zum freien Unterricht ergebe, welcher große Bedarf nach solchem Unterricht vorliegt und wie sehr in vielen Fällen die Zurückweisung solcher Gesuche zu bedauern ist. Erkenne man die heilige Pflicht der Gemeinde, wenn irgend möglich kein Kind ohne Unterricht zu lassen, einmal an, dann könne man auch eine Beschränkung de- freien Unterricht- nicht wünschen. Dabei lasse sich die Maßregel, einen Theil der mit freiem Unterricht zu versehenden Kinder in die Freischule aufzu nehmen, den andern Theil aber an die Bürgerschulen zu verweisen, durchaus nicht rechtfertigen; denn da die Bürgerschulen wesentlich ander- eingerichtet wären, so müsse dies an sich schon, ganz be- besonders aber bei der eingeführten Methode der Erhebung des Schulgeldes, für die Kinder, welche kein solches zahlen, zu drücken den und schmerzlichen Verhältnissen führen. Diesen Bemerkungen pflichtete man andererseits zwar insoweit bei, al- man nicht einer Verminderung, sondern eher einer Ver mehrung de- freien Schulunterrichts da- Wort reden wollte und zwar mit Rücksicht auf die Entwickelung geläuterterer Ansichten überhaupt, al- auch auf früher für maßgebend anerkannte Grund sätze über Allgemeinheit freien Jugendunterricht- im Besonderen. Allein die Verweisung von Kindern, welche kein Schulgeld zahlen können, nach den Bürgerschulen fand man in keiner Weise bedenk lich. Denn gerade die Amalgamation der Kinder, welche Schul geld zahlen, mit solchen, welche kein- zahlen, erachtete man für ein vorzügliche- Moment für die Förderung allgemeiner Bildung und Gesittung. Man glaubte übrigen- erwarten zu können, daß mit der Zeit auch der jetzige Modu- de- GeldeinsammelnS ver schwinden werde. Von derselben Seite wurde ferner die vom Bau«
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