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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.12.1862
- Erscheinungsdatum
- 1862-12-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186212055
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18621205
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18621205
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1862
- Monat1862-12
- Tag1862-12-05
- Monat1862-12
- Jahr1862
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.12.1862
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6694 welch» durch ein» bed«te«-e Zahl Ga-ßammeN weithin di» Finster- niß Her Nbewdsiu«de» eNuiWen werben. Na- die ScheustelllMg« be-chft^ s» wwd »an eMa« pro- ducmm. »aS wähl »ch ««Ml- « »««« Gaal» gefehew »urde, und wa» wohl Memand flkr auSsühtzlar hatten dürfte, Mnn er nicht selbst Augenzeuge davon war. Die Unterhaltungen, welche geboten werden, sind noch nie so verschieden und so originell bedacht worden, ol- in diesem Jahre, und daher ist eS nur zu wünschen, daß da- Public»» fchchr Be strebungen Einzelner durch recht zahlreichen Besuch außvuMe» »rck> unterstützt. GeHtMiche SerrchdssiHunss. (Schluß.) Auch gegen die weitere, von ihm bei Uebernahme der Leitung des unter seiner Firma am hiesigen Orte errichteten Thüringer Filial - Bankgeschäfts eiugegangene Bedingung» bee größer». Unter nehmungen zuvörderst mit dem Directorium ins Einvernehmen sich zu setzen oder doch wenigstens mit dem Procuristen Rücksprache zu nehmen, hatte er insoweit gefehlt, als er der mrhrerwähnten Firma Elkes sel. Erben u. Co., sowie mehrern anderen auswärtigen HandlungShäusern einen so großen Credit eröfsuete, daß er dessen Genehmigung unter allen Umständen nicht hätte erwartr» dürfen. Um die Bankverwaltuug hierüber allenthaloen im Unklaren z» lasten, sah er sich gezwungen, zu Fälschungen seine Zuflucht zu nehmen: er ließ die ihm zur Pflicht gemachten monatlichen Bilanzen, welche ihm vom Handelspersonal richtig unterbreitet worden waren, zur Erreichung feine- vorgedachten Zwecke- nach seinen Angaben abändern und umschreiben, und schickte sie hierauf als auf Grund der Geschäftsbücher aufgestellt der Bankdirection nach Sonders hausen ein. Seiner Behauptung zufolge seien nun» d» Divecloiew durch diese Machination im Grunde gar nicht getäuscht worden, da sie recht wohl gewußt, daß die fragsichen Conten aus weit höhere Summen sich belaufen, als die eingereichten Bilanzen nach- gewiesen, eine Behauptung, die er durch Anführung unehrenhafter Gründe zu unterstützen bemüht gewesen rc. rc. Die Untersuchung, welche durch den Umfang und die gooß« Anzahl der zur sichern Feststellung der in Frage gekommenen That- sachen herbergezogeven Geschäftsbücher, sowie durch, die Befragung der zahlreichen, vom hiesigen Orte zumeist weit entfernt wohnenden Zeugen den Zeitraum eines vollen Jahre- in Anspruch genommen hatte, beschränkt sich auf sieben Hauptanklagepunctr, deren noch in möglichster Kürze hier gedacht werden soll. Im Allgemeinen wäre bezüglich derselben noch vorau-zuschicken, daß Müller sie in der Hauptsache eingeräumt hat. Seine Absicht dabei war zweifellos die, die gänzlich iiberschuldete Firma W. F. Elke's sel. Erben u. Co., deren Theilhaber er gegen seine Zusage bis zu seiner Flucht von hier factisch geblieben war, zu unterWtzen. Wie gering aber trotz aller seiner Anstrengungen der Erfolg ge wesen, davon giebt die bereits zwei Tage nach Müllers Entfernung von hier erfolgte Zahlungseinstellung der soulagirten Handlung den sprechendsten Beweis. Zunächst erschienen dem Angeklagten die Conten einiger seiner Schuldner, d. b. des von ihm vertretenen Thüringer Filial-Bank- geschäftS, allzusehr belastet, als daß er zu feiner Rechtfertigung dem Bankdirectorium gegenüber nicht auf eine namhafte Entlastung hätte bedacht sein müssen. Insbesondere waren eS wieder Elke's sel. Erben, welche ihm, wie immer, natürlich zumeist am Herzen lagen. Durch falsche Einträge in seine Geschäftsbücher entlastete er das nurgedachte Geschäft um die Summe von 40.000 Thlr., indem er 24,978 Thlr. 9 Ngr., welche er von einem Magdeburger Hause in Bankwechseln leihweise sich geben lasten und 502 l Thlr. 2l sjtgr., welche er auf das Devet feine- PrivatcovtoS gebracht, als von ihm, dem Angeklagten, geleistete Zahlungen dem Pfavd- conto der Elke'schen Firma gutgeschrieben) so wie 10,000 Thlr., angeblich als wirklich gezahlt, auf da- Debet im Conto de- Handels- Hause- unter einer Dresdener Firma als eine für Rechnung von Elke'S Erben geleistete Zahlung auf deren Pfaudconto gegen Quit tung eingetragen^ Zur Verdeckung dieser Manipulation fertigte er zwec verschiedene ContocurrentauSzüge rc. au. Gleichzeitig stellte er auch dem Elke'schen Geschäft bei chm depouirt gewesene Arger scheine im Gesammtwerthe von gegen 50,000 Thlr. zurück; ent lastete auch daneben sein, Müller-, eiaeneS Privatkonto, welches um jene Zeit auf gegen 9000 Thlr. sich belaufen, dadurch, daß er ganz unberechtigter Weise in seinen Büchern da- Conto eine- KaufmannS in Prag mit 4000 Thlr. belastete und dieselben al- eine für Rechnung von Elke'- Erben von ihm bewirkte Zahlung eintrug. Besagten Kaufmann aber hatte er erst etwa zwei Monate später um die Gefälligkeit gebeten, ihm den Empfang der 4000 Thlr. als von ihm, Müllern, gezahlt zu bescheinigen und, als Jener, ohne zu wissen, was Müller damit beabsichtige, darauf eingegavgeu, diese unrichtige Quittung der Baukoerwaltung vorgelegt. Ferner hatte Müller dem ihm erlheilten Verbote, sich in Privat» speculatione» einzulasten, zuwider für sein« und de- ohedachten Proeuristen gemeinschaftliche Privatrechnung Thüringer Bankattien im Adwag» von 30,000 <hlr. mit auch de» Fonds de» Thüringer Bank «nom»en» Selvmn ankanFi» lass», ft» hiirw-f Hei der von ih« vertanem» Air»», «ffo Rand« d« Thitnnger Baak, um 22,000» Lhlr. « -VuBRrv ßegchen »iH diel» Summe N» gedachten Bank gutgeschrietz», das ganz» PfanvWschckft aber zum Schein auf ein Geraer HandkuwgshauS ohn» beste» Vorwissen gebucht. Der Bank ist hierdurch ein Schade von gegen 5000 Thlr. erwachsen. — Weiter ist «» Müllern eingeräumt worden, während seiner zwei- «AiMH Lei-Wßg der Filialbank dem Elke'schen Geschäft durch seine BMgWhaft lea verschiedenen fremden Handelshäusern einen Credit erÜsMet zu haben, der schließlich ganz oder zum Theile in Anspruch genommen insoweit der Thüringer Bank Nachtheil verursacht hatte, als die Elke'schen. Gläubiger, da sie zugleich Schuldner der Firma I. G. Müll,, gewesen, wegp» ihrer For--m»gm an die bankerotte Firma vermöge der von Müllern übernommenen Bürgschaft gegen die erstgedachte Firma, die Thüringer Bank, compensirt haben. Dahin gehören eia Cöluer Haus bis zu 5000 Thlr., ein Geschäft in Nord hausen bis 15,000 Thlr., eines dergleichen in Karvkinenthal bei Prag bis gege» K5,000 Gulden, zwei Prager Häuser wegen be ziehentlich 36,400 und 25,000 Gulden und eine Wiener Handlung wegen 1VM6» Gulöe». — Ferner ist von Müllern geständiger- Maßen eine Mehrzahl von Wechseln im Gesammtbetrage von 35 bi- 40,000 Thlrn., welche von der Elke'schen Handlung auf Dritte gezogen worden, sofort und ohne die vo«nr-gegarigene Acceptation Seiten, dev Bezogenen nun Discontiren angenommen und die Valuta au- den. Fond- der Thüringer Filialbank an jene- Handels geschäft gewährt. Ueberdies hatte Müller noch wenige Tage vor seiner Flucht dem Elke'schen Geschäft nicht bloS auS den Fonds der von ihm vertre tenen Firma in sieben verschiedenen Posten, zusammen gegen 36,000 Thlr. baar, gegen bloße Quittung gewährt, sondern auch um dieselbe Zeit von den der Firma I. G. Müller wegen For derungen zu» Sicherheit übergeben gewesenen Lagerscheinen, außer den obgedachten, noch dergleichen für zusammen 71,140 Thlr. un entgeltlich zürückge^ben. — Endlich sind von Müller» auch noch in der Schweiz, also nach thatsächlich erfolgter Auflösung des zwi schen ihm und der thüringer Bank bestandenen Verhältnisses zu Ungvnüe» der letzteren Vergleich« über Forderungen der thüringer Bank «geschloffen wurden, welche ihm haare Zuwendungen von beziehentlich 1000 und 100 erbracht haben. WaS schließlich die rechtliche Beurtheilung der Handlungsweise p. Müllers arstangt, so waren die in den Schlußvorträgeu hier über ausgesprochenen Ansichten sehr verschieden. Zunächst ging der Herr Staatsanwalt Löwe, nach eingehender Begründung der An klage, von der Auftastung auS, daß er — abweichend von seiner frühern Ansicht, daß ein durch Fälschung verübter Betrug vorliege, so wie von der vom königl. Bezirksgericht im Verweisungserkennt nisse befolgten, nach welcher man Unterschlagung und Fälschung aunehmeu müsse — nach nochmaliger Erwägung sich für einen fortgesetzten einfachen Betrug entscheide» müsse. Fälschung durch unrichtige Einträge in die HaudelLbücher scheine deshalb nicht an genommen werde« zu können, weil der Angeklagte durch jene Ein träge nur den GeschäftSherrv, die thüringer Bank, über die pflicht widrige Verwendung der Fonds «r Commandite jstlbe täuschen wollen, während Artikel 314 des Strafgesetzbuch- eine rechtswidrige aus Herstellung eines Beweismittels gegen den fälschlich eingetra genen Schuldner gerichtete Absicht verlange. Die letzter« habe Müller durch gleichzeitige Correspondevz in den Stand gesetzt, jeden Beweis jener Einträge gegen sie zu elidiren. Ließe sich auch die Ansicht des kgl. Bezirksgerichts vollkommen rechtfertigen, so sei doch daran zu erinnern, daß die Annahme eine- Betrugs zu einem für den Angeklagten günstigern Ergebnis; führen würde, weil alsdann »ur auf eine vierjährige, »icht auf eine achtjährige ArbeitShauSstrafe erkannt werde» könnte. Dem hielt der Herr Bertheidiger, Advocat Brunner entgegen, daß die wichtigstes Voraussetzungen zur Annahme eines Betrug maugelte»; seiner Ansicht nach könne im vorliegenden Falle höchstens von einer Bestrafung nach Artikel 371 de- Strafgesetzbuchs (Ver letzung der Dienstpflicht) oder »ach Artikel 330 (widerrechtliche Benutzung rc.) die Rede sein. Gleichwohl erkannte, nachdem auch noch der Angeklagte einige Worte gesprochen und insbesondere daraus sich wiederholt berufen, daß er keine Kenntviß von dem Ergebniß der Inventur vor ferner Flucht gehabt bade, der königl. Gerichtshof, unter Borfitz des Herrn GerichtSrathS Wichmaun, auf eine sechsjährige ArbeitShauSstrafe wegen Unterschlag»»- in Concurrevz mit Fälschung. Verschiedenes. * Die hiesige Universitätskirche wird jetzt mit Ga- beleuchtet werden. ES sollen Abendgottesdienste, welche von dem neu er richteten Prediger-Collegium zu St. Pauli zu verwalten sind, er richtet werde». Wie mau vernimmt, sind die nöthigen Einrichtungen so ziemlich beendigt und die Eröffnung der sonntägigen Abend- gotte-dienfte wird künftigen Sonntag (Abend- 6 Uhr) erfolgen. MM > -
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