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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 11.02.1863
- Erscheinungsdatum
- 1863-02-11
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186302110
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18630211
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18630211
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1863
- Monat1863-02
- Tag1863-02-11
- Monat1863-02
- Jahr1863
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 11.02.1863
- Autor
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und Tageblatt Anzeiger. Amtsblatt de« Kiai-l. BeM-ericht« md des Rath« der Stadt LchM. W 4L. 18KZ. Mittwoch den II. Februar. Tagesbefehl an die Communalgarde zu Leipzig den S. Februar L8VS. Nachdem der zeitherigc Gardist der 1. Comp. I. Bat. Herr Friedrich Ferdinand Julius Güldner, Kürschner meister', an die Stelle des ausgeschiedenen zeilherigen Adjutanten Herrn Hermann Feodor Julius Wilisch zum Adjutanten deS I. Bataillons gewählt worden ist, so wird dies hiernut zur Kenntniß der Communalgarde gebracht. Das Commando der Communalgarde. G. F Wehr Han, Oberl. v.d.A. ^ - Bekanntmachung. ^ Nachdem bei der Pachtlicitation der der hiesigen Stadt gehörigen Güter Thonberg und Connewitz der Zuschlag nicht ertheilt worden ist, so sollen diese Güter zur Verpachtung auf zwölf Jahre anderweit licitirt werden und es ist hierzu Dienstag der T. März d. I. zum Termine anberaumt worden, in welchem gedachte Güter zuerst einzeln und sodann zusammen werden ausgeboten werden. Pachtlustige haben sich am genannten Tage Vormittags LO Uhr auf hiesigem Rathhause einzufinden und können über das Areal der Güter und die Pachtbedingungen Auskunft in hiesiger Marstalls- Erpedition erhalten. Auf Verlangen haben sich dieselben in oder nach dem Termine über ihre Vermögens - und persönlichen Verhältnisse durch glaubwürdige Zeugnisse auszuweisen. Leipzig den 8. Februar >883. Der Rath der Stadt Leipzig. . vr. Koch. Schleißner. Bekanntmachung. Die Oekonomie de- der hiesigen Stadt gehörigen Rittergutes Cunnersdorf soll von Johannis d. I. ab auf zwölf Jahre meistbietend verpachtet werden und eS ist hierzu Donnerstag der LS. März d. I. zum Termine anberaumk worden. Pachtlustige haben sich an diesem Tage Vormittags LL Uhr auf hiesigem Rath hause einzufinden und können über das GutSareal, so wie über die Pachtbedingungen AuSkunst in hiesiger MarstallS- Erpedition erhalten. Auf Verlangen haben sich dieselben in oder nach dem Termine über ihre persönlichen und Vermögens- Verhältnisse durch glaubwürdige Zeugnisse auSzuweisen. Leipzig den S. Februar 1863. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schleißner. ^ Nutzholz - Auktion. Auf dem — in der Scheibe — an dem vom Brandvorwerke nach der heiligen Brücke führenden Wege gelegenen Gehaue des Kuhthurmer Reviers sollen Montag derr^LS. Februar von S Uhr ab nachverzeichnete Nutz hölzer — als an Klötzen: 85 eichene, 7 buchene, 3Ü lüsterne, 46 erlene, 4 lindene, 1 Pappel-, 1 Masholder-, auch I'/r Klafter eichene Rutzscheite, 3^/4 Schock Hebebäume und 39 Schock kleine Reifen — gegen entsprechende Anzahlung und unter den übrigens an Ort und Stelle bekannt zu machenden Bedingungen meistbietend verkauft werden. Leipzig, den Iv^ Februar 1863. z, Des Rath- Forst-Deputation. Tolle-Hunds-Tage. Ein kleine- LebenSbilv. Bei wahren Geschichten kommt der Erzähler oft in den Fall, de» anftretenden Personen fingirte Namen zu geben, weil der Held so mancher Erzählung durch Nennung seines Namens sich nicht ganz angenchm berührt fühlen würde. In obigem Fall sind auch wir, obgleich oder vielmehr weil hier die Hauptperson eigentlich gar kein Held, sondern ein entsetzlicher Hasenfuß ist, der in den jungst vergangenen Tagen au- einer fortwährenden Todesangst gar nicht herausgekommen ist. Nach glücklich überstandener Gefahr hat »»- jedoch Herr Espe — so wollen wir den verzagten Helden nennen — in der Freude seines Herzens die Erlaubnis gegeben, seine Abenteuer dem Publicum mitzutheilen. Herr Espe ist ein ganz lieber braver Herr und seine Schuld ist e- nicht, daß die oft so launische Mutter Natur ihn bei Aus- Iheilung ihrer Gaben ganz überschen hat, als die Heldenmuths- portionen an die Reihe kamen. Herr Espe gilt also, mit Recht als ein verzagtes Männlein und der Mangel an Muth hat ihm schon oft empfindliche Anspielungen von Seiten seiner Freunde zvgezogen. Er läßt jedoch die Spötter gewähren, wenn er sich nur sicher fühlt; denn nichts stimmt mit seinen Ansichten so sehr Überein als der erhabene Staatsgrundsatz: Ruhe ist die erste Bürgerpflicht! Madame Espe huldigt genau denselben Prinzipien ; auch sie gehört zu den verzagten Naturen, denen ein von der Menge gänz lich unbeachtetes Stillleben als größtes Glück gilt. Die beiden Leutchen haben schon zwanzig Jahre die Freuden und Plagen des ehelichen Lebens mit einander getragen. Kinder sind und waren nicht vorhanden in der Espe'scheu Ehegemeinschast. Die Gatten konnten deshalb sich gegenseitig ihre ganze Zuneigung bewahren und sie haben dies auch redlich gethan. Was die Pünctlichkeit in allen geschäftlichen Verrichtungen an- betrifst, so gilt Espe mit vollem Rechte als ein Muster. Seine GeschästSstunden hält er mit einer Regelmäßigkeit ein, daß er der ganzen Nachbarschaft als Uhr dient. Wenn er des Morgens da« Haus verläßt, so geschieht dies sicher nur in demselben Augenblicke, wo an der RathhauSuhr der Hammer zum Verkünden der achten Stunde au-hebt; des Nachmittags um zwei Uhr wiederholt sich dasselbe, und ebenso sicher kehrt E-pe mit dem ersten Viertelschlage «ach zwölf Uhr Mittags und nach sieben Uhr des Abends heim. Ganz besonder- schwärmt C-pe für die behaglichen Morgen-
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