Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.10.1863
- Erscheinungsdatum
- 1863-10-23
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186310236
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18631023
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18631023
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1863
- Monat1863-10
- Tag1863-10-23
- Monat1863-10
- Jahr1863
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.10.1863
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Md Tageblatt Anzeiger. AMdlatt die Aomzl, BtMgmchtt wd m Ralhr dkl Stadl ÄipW. W LSK. Freitag den 23. Oktober. Erklärung. 1863. Der Redaction der Leipziger Zeitung gegenüber haben wir bezüglich der Betheiligung der Presse an der hiesigen Octoberfeier folgendes zu erklären. ES beruht auf einem ausdrücklichen Beschluß, daß allen Vertretern der Presse Festkarten zu Gebote stehen sollten. Dieser Beschluß bezog sich auf die gesammte hiesige und auswärtige Presse, und konnte deshalb nur in der Maße auSgeführt werden, daß die An meldung der betreffenden Redactionen abgewartet wurde. In Folge solcher Anmeldungen sind in mehrfachen Fällen Festkarlen sogar nach auswärts geschickt worden. Den Organen der Leipziger Presse gegenüber konnten wir ein abweichendes Verfahren nicht eintreten lasten, und glauben übrigens durch die unsere dieSsallstge Bereitwilligkeit zur Genüge bezeichnende Bekanntmachung des TaselauSfchuffeS vom 14. d. Mts. allen berechtigten Anforderungen entsprochen zu haben. Daß die Redaction der Leipziger Zeitung diese Bekanntmachung völlig unbeachtet gelaffen hat, ist sicher nicht unsere Schuld. Leipzig, den 22. October 1863. Der Fest-Ausschuß. Dieselbe Erklärung wurde der Redaction der Leipziger Zeitung mit dem Ersuchen um deren unentgeldliche Aufnahme vom Vor sitzenden des Festausschusses übersendet. Derselbe empfing darauf die nachfolgende Erwiederung: An den Vorsitzenden -es Festausschusses zur Feier -er Schlacht bei Leipzig Herrn Bürgermeister vr. Koch, Ritter re. Wohlgeboren. Die ergebenst Unterzeichnete Rrdaction vermag in der ihr soeben zugegangenen Erklärung des geehrten Festausschusses eine Be richtigung ihrer vorausgegangenen Veröffentlichung im Sinne der betreffenden Bestimmungen des PreßgesetzeS n cht zu erblicken, sondern findet in derselben vielmehr nur eine Bestätigung besten, worüber fie ihr Bedauern auszudrücken Veranlassung nahm. Wenn nun jener Erklärung aber der Charakter einer Berichtigung abgehl, so ist die Unterzeichnete Redaction ihrer Instruction gemäß selbst nicht einmal berechtigt, dieselbe als Inserat «nentgeldlich aufnehmeu zu lasten und sonach zu ihrem Bedauern nicht in der Lage, dev, Ersuchen des geehrten Festausschusses zu entsprechen. Das betreffende Schriftstück folgt daher zurück. Leipzig, 22. October 1863. Die Nedaetion der Leipziger Zeitung durch Otto von Wilcke. Bekanntmachung. Die für die bevorstehende Neuwahl des mit dem 2. Januar 1864 ausscheidenden DritttheileS der Herren Stadtverordneten und Ersatzmänner augefertigte Wahlliste ist von heute an auf dem Saale und im Durchgänge des NathhauseS zu Jeder manns Ansicht auSgehängt und in der zweiten Etage der alten Waage auSgelegt; auch werden Abdrücke derselben nebst Stimmzetteln unter die stimmberechtigten Bürger vertheilt werden. Einsprüche gegen die Wahlliste sind sofort und längstens bis mit dem 7. November d. I. zur Kenntniß und Entscheidung des RathS zu bringen, widrigenfalls solche bei gegenwärtiger Wahl nicht berücksichtigt werden können. Zur Abgabe der Stimmzettel behufs der Erwählung von 273 Wahlmännern find die Tage deS 16., 17. u. 18. Novembers dieses JahreS Vormittags von 9 bis 12 und Nachmittags von 3 bis 6 Uhr festgesetzt worden, und es haben sich die Abstimmenden innerhalb dieser Zeit vor der Wahldeputation in der vormaligen Richterstube in der 1. Etage deS RathhauseS, hei Verlust ihres Stimmrechts für diese Wahl, in Person einzustnden und ihre Stimmzettel abzugeben. Ueber das weitere Verfahren enthält unsere Bekanntmachung vom 15. October d. I., welche an den obenerwähnte» Orten einzusehen ist und wovon den Stimmberechtigten Abdrücke zugestellt werden, das Nähere. Leipzig, den 22. October 1863. Der -Rath der Stadt Leipzig. * vr. Koch. Erinnerung an Abführung des diesjährigen 2. Termins der Gewerbe- und Personalsteuer. In Folge der zu dem Finanzgesetze vom 25. September 1861 erlassenen Ausführungsverordnung von demselben Tage wird der diesjährige 2. Termin der Gewerbe- und Personalsteuer am IS. Oktober d. I. nach einem halben JahreSbetrage fällig. Die hiesigen Steuerpflichtigen werden daher ausDesmtzert, ihre Steuerbeiträge nebst den städtisch« Gefällen, welche für diesen Termin nach demselben Betrage, wie dm 1. Termin d. I. atzuführm find, von diesem Lage ab und spätestens binnen 14 Tage« nach demselben bei der Stadtsteuer-Ginnahme allhier, alte Waage 2. Gtage, pünktlich zu be zahlen, rüdem »ach Ablauf dieser Frist, gesetzlicher Vorschrift gemäß, executivische Zwangsmaßregeln gegm die Säumigen em- treten wüsten. Gleichzeitig ist der zur Deckung de- AnswandeS der Pandel- - und Gewerbekammer nach 1 dkgr. von jede« Lhaler Gewerbesteuer für diese- Jahr »«-geschriebene Zuschlag von den dieser Abgabe verfallenden Gewerbetreibenden an genannter Hebestelle mit zu entrichten. Der STath der Stadt Leipzig. Lar reibenden an genannter Hebestelle mit zu entrichten. Leipzig, dm 10. October 1863. vr. Koch. lube. Die Herren Festzug-Marschälle werden freundlichst ersucht die erhalten« ALarschallstäbe an dm Hausmeister im städtischen Museum zurückzugeben. Der AugordnungS-Au-schnß 1! »! 1'
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite