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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.05.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-05-15
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186605155
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18660515
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18660515
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1866
- Monat1866-05
- Tag1866-05-15
- Monat1866-05
- Jahr1866
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.05.1866
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" Amtsblatt des Königl. Bezirksgerichts Md des Raths der Stadt Leipzig. W 135. Dienstag dm 15. Mai. 1866. Bekanntmachung. Die Besitzer oder Administratoren hiesiger Häuser fordern wir hiermit auf, sich von heute an Vormitt, zwischen 8 und 12 oder Nachmitt, zwischen 2 und 6 Uhr in unserm Quartieramte (RathhauS, 1. Stock) einzufinden, um mit ihnen unsere, die Miethbewohner sammt Miethzinsen betreffenden Quartierbücher durchzugehen. Wir erwarten, daß dieser Aufforderung unverzügliche Folge geleistet wird. Der Rath der Stadt Leipzig. Leipzig, den 11. Mai 1866. vr. Koch. Bei hiesiger Universität soll ein vierter Pedell mit einem Gehalte von jährlich 500 Thlr. und freier Wohnung oder einem Aequivalente dafür unter Vorbehalt 3monatlicher Kündigung angestellt werden. Geeignete Bewerber werden hiermit aufgefordert, sich alsbald bei uns zu melden. Der akademische Senat. Leipzig, den 12. Mai 1866. Gerber. Oeffeutliche Gerichtssitzung. Der Markertsche Raubmord. Leipzig, 14. Mai. Seit einer Reihe von nunmehr gerade zwölf Jahren, seit der am 16. Juni 1854 hier in der Nähe deS jetzigen Berliner Bahnhofs durch das Fallschwert erfolgten Hin richtung deS dreifachen Raubmörders Karl August Ebert ausDrossen, hatte kerne gegen daS Vermögen und zugleich gegen die Person ge richtete Schandthat die Gemüther der Einwohner Leipzigs in so hohem Grade aufgeregt, als am Morgen des 3. Novbr. v. I. dre wie ein Lauffeuer die Stadt durchfliegende Schreckenskunde von der Ermordung und Beraubung deS Kaufmanns Karl August Markert, eine- thätigen, allgemein geachteten Mitbürgers und BaterS einer zahlreichen Familie. Zwar war im Jahre 1860 daS hiesige königl. Bezirksgericht veranlaßt, über den Gutsbesitzer Johann Gottfried Hackeschundt aus Machern, welcher gleichfalls auS Eigennutz seinen Schwiegervater ermordete, das Todesurtheil auszusprechen, dessen Vollziehung dem königl. Bezirksgericht Oschatz, wegen der inzwischen erfolgten Abtrennung des Gerichtsamts Wurzen dorthin, überlassen werden mußte; allein das Interesse der Staot war in diesem Falle weniger berührt. Und der in demselben Jahre wegen TodtschlagS zu Zuchthaus verurtheilte, aber zu ArbeitShausstrafe begnadigte Conditorgehülfe Ferdinand Clermont, welcher m der MichaeliSmeffe feinen Stiefvater in der höchsten Aufregung niedergeschoffen und kurze Zeit nach seiner im verflossenen Jahre erfolgten Freilassung noch Hand an sich selbst legte, — hatte mehr daS allgemeine Mitleid mit seinem Schicksale, denn Unwillen über seine That erweckt. In den übrigen, im Bereiche deS Bezirksgerichts Leipzig verübten Ca- pitalverbrechen war die That (mit alleiniger Ausnahme deS be kannten, aber leider bis heute noch nicht entdeckten MordS beziehent lich Raubmords in Liebertwolkwitz) in den Grenzen des Versuchs und ohne tödtlichen AuSgang der Verletzten geblieben. Das Markert'sche Geschäftslocal befindet sich bekanntlich in dem Dittrich'scheu Hause Nr. 28 der Gnmma'schen und Nr. 54 der Nicolaistraße zur ebenen Erde. Seinen Haupteingang hat daS HauS von der Nicolaistraße auS; rechts von der Hausflur auS befindet sich die Spangenberg'sche Restauration, links das vorge dachte Markert'sche Geschäft, zu welchem man von der Hausflur auS durch eine in das Comptoir führende Thür gelangen kann. AuS letzterem führen zwei, eines nach der Nicolaistraße und daS andere nach der Hausflur gerichtete mit Eisenstäben wohlverwahrte Fenster. Außerdem enthält das Markert'sche Geschäft zwei durch eine Wand geschiedene Verkaufsläden, welche mit dem Comptoir durch gesonderte Thüren in Verbindung stehen und eben so viele AuSgänge nach der Gnmma'schen Straße haben. In dem einen dieser Läden befindet sich eine Strumpfwaarenhandlung, in dem anderen ein Materialwaarengeschäft. Der Inhaber der Firma „August Markert". der 42 Jahre alte Kaufmann Carl August Markert, welcher feiner Gewohnheit gemäß AbendS nach Schluß deS GeschäftSlocalS und Entlassung seiner Leute kurz nach 8 Uhr im Comptoir allein zurückzubleiben pflegte, um ungestört noch eine Zeit lang zu arbeite«. war auch am Abend deS 2. November v. I. nach erfolgtem Geschäftsschluß allein zur Ordnung seiner Caffe zurückgeblieben, nachdem die beiden Ausgänge nach der Gnmma'schen Straße gehörig versetzt und die nach der Hausflur führende Comptoirthür nach Weggang des Letzten seiner Leute von ihm verschlossen worden war. Als am folgenden Morgen (3.) gegen ^7 Uhr die beiden Lehrlinge Hennig und Oertel unter Beihülfe des MarkthelferS Reißig das fest verschlossen Vorgefundene GeschäftSlocal wie gewöhnlich von der Straße auS geöffnet und den Materialwaarenladen betreten hatten, fanden sie den Leichnam ihres Principal- in einer großen Blutlache liegend, mit verschiedenen schweren Verletzungen an Kopf und HalS vor. Der Entseelte lag m schräger Richtung von der links von der Comptoirthür führenden Ecke nach der Ladentafel zu auf dem Rücken, die Füße dieser Ecke zugewandt, während der Kopf ein klein wenig in den offenen Raum innerhalb der Ladentafel gelegen war. Vielfach stieß man auf Mut, so namentlich befand sich seit wärts vom Kopfe nach der oben erwähnten Scheidewand zu eine nicht unbedeutende Blutlache, beide Seiten der Ladentafel zunächst dem Kopfe des Todten waren bis zur Höhe von 15 Zoll mit Blut bespritzt; weiter hinauf zeigten sich noch einzelne Blutspritze und waren concentrirte Blutspritze auch links von der Comptoir- thüre aus an der Wand in ziemlicher Höhe sichtbar. Ein einzelner Blutfleck fand sich an der Etiquette einer Rumflasche vor, welche bei den zur linken Hand von der Comptoirthür m drei Etagen aufgestellten Flaschen mit Spirituosen stand. An dem Körper MarkertS ließen sich erhebliche Verletzungen wahrnehmen, namentlich auf der rechten Schädelhälfte eine den Schädel durchdringende Wunde von 2»/i Zoll Länge, auf der linken Schädelfläche eine dergleichen von 1 Zoll Länge, auf der rechten Gesichtshälfte eine durchgehends 1 Zoll breite Wunde von 3*/, Zoll Länge, am Halse drei Wunden, die 1^ bis 3 Zoll lang waren und dre Halspartie bis auf den Halswirbel durchdrungen und zer stört hatten. Diese Verletzungen haben nach dem gericht-ärztlichen Gutachten von fremder, mit einem beilartigen Instrumente be waffneter Hand hergerührt und MarkertS Tod alsbald zur Folge gehabt. Bei der weiteren Untersuchung wurde an dem Körper MarkertS vermißt eine goldene Cylinderuhr nebst goldener Kette und ein goldener Trauring, und aus der unverschlossenen Wechsel- casse in der Ladentafel der gesammte Inhalt von 25 Thlr., darunter ein königl. preußischer Fünfthalerschein z spätere Ermittelungen aber haben ein Deficit in der Markertschen GeschästScaffe von 354 Thlr. 3 Ngr. ergeben. Hiernach kann kein Zweifel darüber bestehen, daß Markert er mordet und beraubt worden ist. und man hat, theils weil daS Ge schäft-personal Markert's am Abende deS 2. November sich nach r/iS Uhr entfernt und Markert gewöhnlich bis in die 10. Stunde auf dem Comptoir gearbeitet hat, thellS nach der am Morgen deS 3. November an dem Leichnam Markert'S bemerkten Todtenstarre anzunehmen, daß der Raubmord in der 10. Abendstunde vollführt worden sei. UebrigenS ist auS dem Umstande, daß in dem Markert schen Materialwaarengewölbe vier wie zum Verkaufe in Maculatur zusammengepackte Cigarren sich am Boden vorgefunden haben, der Schluß zu ziehen, daß der Raubmörder unter dem Vorwände, daß er Cigarren kaufen wolle, Markerten auS dem Comptoir in daS Ge wölbe gelockt habe; nach Lage des Leichnam-, nach den Blutspritzen au der aus dein Flaschenregale stehenden Rumflasche und an einer Stelle der nahen Wand, sowie nach der Beschaffenheit der Wunden begründet sich die Ansicht, daß Markert vor dem Flaschenregale ge-
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